Anfang des Jahres stoppte das Bundeswirtschaftsministerium bestimmte Förderprogramme. Doch seit Ende Februar sind wieder Neuanträge für die Sanierungsförderung bestehender Immobilien möglich. Bei Neubauten fördert die KfW aktuell Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Programm Effizienzhausstufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (NH).

KfW-Förderung für Sanierungen wieder aufgenommen
Die Bundesregierung und der Haushaltsausschuss des Bundestages hatten sich Mitte Februar auf neue Haushaltsmittel geeinigt. Diese sind zur
- Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr gestellten Altanträge,
- zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und
- zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung
reserviert. Die Bundesregierung folgt einem dreistufigen Plan für die Förderung von Neubauten:
- Die EH-40-Neubauförderung startete in der ersten Stufe am 20. April 2022 zunächst mit neuen Förderkonditionen. Wegen der hohen Nachfrage waren die Fördermittel für die Effizienzhaus-Stufen 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus bereits an einem Tag ausgeschöpft. Anträge für diese Programme sind nicht mehr möglich.
- Aktuell sind Anträge in Stufe 2 möglich für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Programm Effizienzhausstufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (NH). Voraussetzung laut Förderkonditionen ist hier das seit 2021 bestehende Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" (QNG), das bislang optional und nun seit 21.4.22 verpflichtend ist.
- Auf der dritten Stufe soll es dann ab Januar 2023 ein neues Programm unter dem Titel "Klimafreundliches Bauen" geben.
Warum wurde die BEG-Förderung für KfW-Programme gestoppt und bei der Neubauförderung das EH/EG 55-Programm beendet?
Als Grund nennt das Bundeswirtschaftsministerium eine „enorme Antragsflut“ im Januar, die dazu führte, dass die bereit gestellten Mittel ausgeschöpft wurden. Den um eine Woche vorgezogenen Stopp der Förderung für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard 55 begründet das Wirtschaftsministerium auch damit, dass dieser sich als Standard am Markt durchgesetzt habe und deswegen keiner Förderung durch den Bund bedürfe. Neuanträge hierfür sind weiterhin also nicht möglich.
Welche Programme wurden gestoppt, welche wieder aufgenommen?
Der Stopp betraf Förderprogramme des Bundes, die über die KfW-Förderbank bezüglich der BEG-Förderung abgewickelt werden.
- Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55): hier bleibt es bei einem endgültigen Stopp,
- Förderung energetische Sanierung: Hier wurde der vorläufige Förder-Stopp am 22.2.22 aufgehoben. Sie können jetzt wieder Anträge zur Sanierung zum Effizienzhaus und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert.
- Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40): Dieses Programm startete am 20.4.22 mit neuen Förderkonditionen und war binnen weniger Stunden wieder ausgeschöpft (siehe oben) sodass keine Anträge mehr gestellt werden können. Möglich sind nur noch Anträge für Neubauten der Effizienzhaus-Klasse 40, wenn laut Förderkonditionen diese das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" (QNG) erfüllen.
Stellen Sie Ihren Antrag für die Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschreiben. "Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen", so die KfW auf Ihrer Internetseite.
Betraf der Stopp auch die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen?
Nein. Neben der KfW Förderbank fördert auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Energiesparmaßnahmen. Hier lief und läuft die Förderung weiter – etwa für den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen oder Maßnahmen an der Gebäudehülle. Mehr Infos unter www.bafa.de.
Lohnt sich energetisches Sanieren bzw. Energieeffizienz im Neubau weiterhin?
Eindeutig ja. In Anbetracht steigender Energiepreise und verschärfter Klimaziele werden sich auch künftig Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz lohnen.
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Erscheinungsdatum
03.05.2021
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Erscheinungsdatum
16.12.2021
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