Im Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Der Fokus der Förderung liegt seitdem auf der energetischen Sanierung. Insgesamt sollen so mehr Menschen von dem Förderprogramm profitieren und bei einer energetischen Sanierung staatlich mehr unterstützt werden.

Aktuelles zur BEG-Förderung
Was ändert sich im Jahr 2023?
Ab Januar 2023:
- 5-Prozent-Bonus extra beim Wechsel auf Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
- Eigenleistungen werden nun auch gefördert – sowohl bei Komplettsanierungen als auch bei Einzelmaßnahmen. Hierbei sind nur die Materialkosten der energieeffizienten Maßnahme förderfähig. Wichtig: "Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten oder ein berechtigtes Fachunternehmen mit dem Verwendungsnachweis bestätigt werden", so das BEG-Infoblatt. In diesem BEG-Infoblatt finden Sie weitere wichtige Bedingungen.
- Beim Altbau kann man jetzt bei der Effizienzhaus-Sanierung die Nachhaltigkeits-Klasse (NH) mit auswählen.
Ab 23. Februar 2023:
- Förderbonus von 15 Prozent Tilgungszuschuss zusätzlich für eine serielle Sanierung zum Effizienzhaus EH 40 oder EH 55.
- Erhöhung der Zusatzförderung für "Worst-Performing-Buildings" von 5 auf 10 Prozent – diese gilt dann auch für Sanierungen auf EH 70-Standard mit Erneuerbaren-Energien-Klasse
Ab 1. März 2023:
- Neues Programm: "Klimafreundlicher Neubau" zur Förderung von Neubauten des vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Ab 1. Juni 2023:
- Start eines neuen Neubau-Programms für Familien mit Kindern: Wohneigentum für Familien (WEF)
BEG: Änderungen ab 2023
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine Liste der häufig gestellten Fragen zu den Änderungen der Förderbedingungen veröffentlicht. Mehr Infos dazu finden Sie auch in der Pressemitteilung sowie als Übersicht in diesem Dossier. Das Infoblatt zum BEG listet ausführliche Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen auf.
Förderung von Komplettsanierungen
Gefördert werden die Komplettsanierung zum Effizienzhaus und der Neubau Effizienzhausstufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (NH).
Ein Effizienzhaus ist eine Immobilie, die Energie spart. Solche Häuser klassifiziert man in Stufen: Je niedriger die Zahl bei der Effizienzhausklasse, desto besser die Energieeffizienz und umso höher fällt die Förderung aus.
Die wichtigsten geänderten Förderkonditionen:
- Ab Januar 2023: Förderung von Eigenleistungen (förderfähig sind nur die Materialkosten der energieeffizienten Maßnahme).
- Ab 23. Februar 2023: Bonus von 15 Prozent Tilgungszuschuss für eine serielle Sanierung zum Effizienzhaus EH 40 oder EH 55 – gefördert werden vorgefertigte Bauelemente, wie z. B. Fassaden- oder Dachelemente. Damit lassen sich laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der handwerkliche Aufwand vor Ort und die Kosten deutlich reduzieren. Einen inhaltlichen Überblick zum Thema serielle Sanierung erhalten Sie bei Energiesprong / Deutsche Energie-Agentur (dena).
- Die Nachhaltigkeits-Klasse (NH) gilt jetzt ebenfalls für die Effizienzhaus-Sanierung von Altbauten
- Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen ist schon zum Juli 2022 entfallen.
Die neuen Fördersätze der KfW und weitere Informationen finden Sie hier.
Summierung von Tilgungszuschüssen
Der Serielle-Sanierung-Bonus darf mit dem Worst-Performing-Building-Bonus, der Nachhaltigkeits-Klasse sowie der Erneuerbaren-Energien-Klasse kumuliert werden. Die zusammengerechnete Förderung für Serielles Sanieren und Worst-Performing-Buildings ist jedoch auf 20 Prozent begrenzt.
Höherer Bonus für "Worst-Performing-Building"
Für ein Gebäude, das aufgrund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten energetisch zu den schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört, kann bei der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus EH 40 oder EH 55 ein zusätzlicher Tilgungszuschuss beantragt werden. Dieser wird ab dem 23. Februar von 5 auf 10 Prozent erhöht. Dieser Bonus ist kumulierbar mit der EE-Klasse. Das bedeutet, dass beim Einsatz von erneuerbaren Energien (EE) noch mehr Förderung möglich ist. Der neue, zusätzliche Tilgungszuschuss gilt dann auch bei der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus EH 70 mit EE-Klasse.
Zu einem „Worst-Performing-Building“ wird ein Gebäude,
- wenn der gültige Energieausweis die Klasse H ausweist oder
- wenn es 1957 oder früher gebaut wurde und über mindestens 75 Prozent ungedämmte Außenwände verfügt.
Genaueres regelt das Merkblatt „BEG Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“.
Förderung von Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen werden schon seit Juli 2022 nur noch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Dazu gehört zum Beispiel der Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen oder Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Die wichtigsten geänderten Förderkonditionen im Überblick:
- Zusätzlicher Bonus von 5 Prozent extra, wenn Sie beim Heizungstausch auf Wärmepumpen wechseln, die ein natürliches Kältemittel enthalten, wie beispielsweise Propan. Der Bonus ist nicht mit dem 5-Prozent-Extra-Bonus für Wärmequellen (Erdreich, Wasser oder Abwasser) kumulierbar.
- Heizungs-Tausch-Bonus: Sie erhalten zusätzlich einen Bonus von 10 Prozent beim Austausch einer betriebsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Gaszentral- oder Nachtspeicherheizungsanlage. Voraussetzungen: Die Gasheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein. Davon ausgenommen sind Gasetagenheizungen. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
- Förderung von Eigenleistungen (förderfähig sind nur die Materialkosten der energieeffizienten Maßnahme).
Die neuen Fördersätze des BAFA und weitere Informationen finden Sie hier.
Förderung von Neubauten für EH 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (NH)
- Ab März 2023 soll es ein neues Programm unter dem Titel "Klimafreundlicher Neubau" geben. Hierbei stehen weiterhin die Aspekte des klimafreundlichen Bauens im Vordergrund. Für dieses Programm sind laut dem zuständigen Ministerium die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) zu erfüllen. Für die Finanzierung bietet die KfW einen zinsgünstigen Kredit und weitere Informationen.
- Aktuell sind Anträge möglich für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Programm Effizienzhausstufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (NH). Voraussetzung laut Förderkonditionen ist hier das seit 2021 bestehende Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" (QNG), das seit 21. April 2022 verpflichtend ist. Hier finden Sie mehr Infos rund um das Thema QNG sowie zu den Zertifizierungsstellen. Den aktuellen Fördersatz der KfW und weitere Informationen finden Sie hier.
Gut zu wissen
Stellen Sie Ihren Antrag für die Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschreiben. "Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen", so die KfW.
Fördermöglichkeiten für Passivhäuser
Zudem bietet das Land Hessen eine Förderung für Passivhäuser an. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen in Gebäuden, durch die der jährliche Heizwärmebedarf des Gebäudes auf maximal 25 Kilowattstunden pro Quadratmeter reduziert wird.
Bei der energetischen Modernisierung sollen passivhaustaugliche Komponenten, Bautechniken und Verfahren zur Anwendung kommen. Die Mehrausgaben gegenüber einer Modernisierung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Ausführlichere Infos mit FAQs haben wir unter Modernisieren auf Passivhausstandard zusammengefasst, mehr Informationen erhalten Sie außerdem bei der WI-Bank.
Lohnt sich energetisches Sanieren bzw. Energieeffizienz im Neubau weiterhin?
Eindeutig ja. In Anbetracht steigender Energiepreise und verschärfter Klimaziele werden sich auch künftig Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz lohnen.
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02.11.2020
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22.04.2022
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