Fotovoltaik auf Deponien und Altablagerungen – Arbeitshilfe
Als Standorte für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen sind laut EEG insbesondere „bauliche Anlagen“, „versiegelte Flächen“ und „Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung“ geeignet. Darunter fallen u. a. stillgelegte Deponien, Altablagerungen, Aufschüttungen und Abraumhalden. Fotovoltaikanlagen auf diesen Flächen haben eine besondere Bedeutung, da hier eine klassische Flächendoppelnutzung erreicht wird
Themenfeld
Energiepolitik, Klimawandel in Hessen, Kommune, Sonnenenergie
Erscheinungsdatum
01.11.2010