Fotovoltaik auf Deponien und Altablagerungen – Arbeitshilfe

Als Standorte für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen sind laut EEG insbesondere „bauliche Anlagen“, „versiegelte Flächen“ und „Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung“ geeignet. Darunter fallen u. a. stillgelegte Deponien, Altablagerungen, Aufschüttungen und Abraumhalden. Fotovoltaikanlagen auf diesen Flächen haben eine besondere Bedeutung, da hier eine klassische Flächendoppelnutzung erreicht wird

Fotovoltaik auf Deponien und Altablagerungen – Arbeitshilfe

Themenfeld

Energiepolitik, Klimawandel in Hessen, Kommune, Sonnenenergie

Erscheinungsdatum

01.11.2010