Eine weibliche Hand dreht am digitalen Thermostat einer Heizung
© Adobe Stock / Daniel Jedzura
Das neue Heizungsgesetz

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

In der Öffentlichkeit unter "Heizungsgesetz" bekannt, regelt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) Vorgaben, Fristen und  Förderungen rund um die energetische Modernisierung von bestehenden Immobilien und Standards für Neubauten. Ein Überblick. 

Schrittweise weg von fossilen Brennstoffen, Klimaneutralität bis 2045 - das sind kurz und knapp die Ziele des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das dient dem Klimaschutz, reduziert die Abhängigkeit von Öl und Gas und spart Geld, denn in Zukunft steigt der Preis für fossile Brennstoffe. Eine große Stellschraube ist das Heizen, denn Raumwärme macht laut Umweltbundesamt rund 70 Prozent des Energieverbrauchs in Haushalten aus.

Deswegen gelten seit Januar 2024 für neu eingebaute Heizungen Auflagen: sie müssen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Die Umsetzung variiert dabei je nach Gebäudeart und Einwohnerzahl der Kommune:

  • In Neubaugebieten ist die Regel ab Januar 2024 gültig.
  • Bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken haben großzügigere Übergangsfristen, um sich besser an die lokale Wärmeplanung anzupassen.
  • In Großstädten mit über 100.000 Einwohnern wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie spätestens nach Ablauf des 30. Juni 2026 verpflichtend,
  • während in kleineren Städten unter 100.000 Einwohnern dies spätestens nach Ablauf des 30. Juni 2028 der Fall ist.

Das bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2026 bzw. 1. Juli 2028 neue Gas- oder Ölheizungen nur erlaubt sind, wenn sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – sei es beispielsweise durch eine Hybridheizung mit einer Wärmepumpe. Als erneuerbare Lösungen kommen neben der Wärmepumpe auch der Anschluss an ein Wärmenetz oder eine mit Biomasse oder grünem Wasserstoff betriebene Heizung in Frage*. Die verschiedenen Optionen finden Sie unten.

Ab 2045 sind fossile Energieträger wie Öl und Gas im Gebäudebereich zum Heizen verboten. Heizungen werden dann vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben. Da Heizungen bis zu 30 Jahre in Betrieb sind, lohnt es sich vorausschauend und langfristig zu planen. 

Energiekosten senken

Klimafreundlich heizen

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Prozess, bei dem Städte und Gemeinden ihre Energiebedürfnisse mit Blick auf die Wärmeversorgung ihrer Haushalte analysieren. Hierzu erstellen sie einen Wärmeplan, der unter  anderem Aufschluss darüber gibt, wo Wärmenetze geplant sind oder wo dezentrale Lösungen mit einzelnen Heizungen im Vordergrund stehen. Basierend auf diesen Informationen können Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden, ob sie die Angebote einer zentralen Wärmeversorgung in  Anspruch nehmen möchten oder sich für individuelle technische Lösungen entscheiden, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe. Nutzen Sie die Zeit für eine kostenlose Energie-Erstberatung

FAQ Heizungsgesetz für Immobilienbesitzende

Mehr Informationen, Übergangsfristen und weitere FAQ der Bundesregierung unter energiewechsel.de.

Die Erfüllungsoptionen

Eine Wärmepumpe
© AdobeStock/Hermann

Die Wärmepumpe

In vielen Neubauten bereits Standard setzt sich die Wärmepumpe auch in bestehenden Immobilien immer stärker durch. Sie entnimmt der Umwelt Wärme. Eine Dämmung der Gebäudehülle und Flächenheizungen sind hierbei zwar ein Vorteil, aber keine zwingende Voraussetzung, wie unser Wärmepumpen-Spezial und unser WärmepumpenCheck zeigen. 

Bau eines Nahwärmenetzes.
© Diana Wetzestein

Fern- oder Gebäudewärmenetz

Über Nahwärmenetze können regionale Wärmequellen zum Heizen genutzt werden - etwa die Abwärme von Rechenzentren oder Industriegebieten. Bei Fernwärme kommt die Wärme aus Kraft- oder Heizwerken. Vor allem in Ballungsgebieten und Quartieren sind Wärmenetze eine Option. Vorteil: es wird keine eigene Heizungsanalage im Haus benötigt. Ob und wann ein Wärmenetz eine Option ist, ist Bestandteil von kommunalen Wärmeplänen, die derzeit in Hessen entstehen. 

Eine Hybridheizung in einem Heizungskeller
© AdobeStock/Martin Winzer

Wärmepumpen-Hybridheizung

Hier wird eine Wärmepumpe mit einer Öl-, Gas- oder Biomasseheizung so kombiniert, dass der Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung erreicht wird. 

Detailaufnahme von zwei Sonnenkollektoren einer Solarthermieanlage mit Wald im Hintergrund.
© Adobe Stock / digital designer

Solarthermie

Flächen- oder Röhrenkollektoren wandeln Sonnenwärme in Heizwärme um. Sie sind eine Erfüllungsoption, wenn sich der komplette Wärmebedarf (Heizen und Warmwasser) des Gebäudes mit Solarthermie decken lässt.

Eine Solarthermie-Hybridheizung, Solarthermie auf einem Dach.
© AdobeStock/Kara

Solarthermie-Hybridheizung

Eine Kombination aus Solarthermie und Heizsystem für flüssige oder gasförmige Brennstoffe ist ebenfalls eine Erfüllungsoption. Bei Einhaltung bestimmter Mindestflächen kann ohne rechnerischen Nachweis angenommen werden, dass die solarthermische Anlage 15 Prozent zur Wärmeerzeugung beiträgt. In diesem Szenario müssen beispielsweise bei einer Gasheizung nur 60 Prozent umweltfreundliche Gase verwendet werden, was 50 Prozent der verbleibenden 85 Prozent Wärmeerzeugung über Gas- oder Ölheizung entspricht, um einen Gesamtanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie zu erreichen.

Eine moderne Stromdirektheizung unter einem Fenster.
© AdobeStock/Jürgen Fälchle

Stromdirektheizungen

Diese Heizsysteme nutzen elektrischen Strom, um direkt Wärme zu erzeugen, ohne den Umweg über Wasser oder Luft. Sie gelten als Erfüllungsoption, aktuell fast 50 Prozent des Netzstroms aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Sie eignen sich aber nur in sehr gut gedämmten Häusern.

Wichtig für Mieter

Zukünftig dürfen Vermieter bis zu zehn Prozent der Ausgaben für die Modernisierung einer neuen Heizungsanlage auf die Mietparteien umlegen. Diese Umlage unterliegt jedoch einer Begrenzung: Der monatliche Mietpreis pro Quadratmeter darf um höchstens 50 Cent steigen.

Wurden für die Modernisierung Fördermittel des Bundes verwendet, müssen diese bei der Aufteilung der Kosten abgezogen werden müssen, bevor diese auf die Mieter umgelegt werden können.


* Auch eine Geltung der 65%-Reglung vor dem 1. Juli 2026/2028 ist möglich: Wenn zuständige Behörde unter Berücksichtigung eines Wärmeplans auf Grundlage bundesgesetzlicher Regelungen eine Entscheidung über Ausweisung für neue/erweiterte Wärmenetze oder Wasserstoffnetzausbaugebiet getroffen hat


Unsere Publikationen

Energiesparinformation 1: „Die Gebäudehülle - Darauf kommt es an! Modernisieren im Gebäudebestand“

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Erscheinungsdatum

03.05.2021

Themenfeld

BürgerinBürger, Energiesparen, Hausbauen, Modernisierung Sanierung, Wärme

herunterladen (PDF, 11,07 MIB)

Energiesparinformation 2: Heiz- und Stromkosten. Richtig sparen!

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Erscheinungsdatum

02.11.2020

Themenfeld

BürgerinBürger, Energiesparen, Hausbauen, Modernisierung Sanierung, Wärme

herunterladen (PDF, 3,59 MIB)

Energiesparinformation 8: Gute Dämmung rundherum - Schwachstellen in der Gebäudehülle vermeiden

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Erscheinungsdatum

22.04.2022

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BürgerinBürger, Energiesparen, Modernisierung Sanierung, Wärme

herunterladen (PDF, 7,45 MIB)

Hessen heizt schlau Heizungsanlage optimieren

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Erscheinungsdatum

09.01.2022

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BürgerinBürger, Wärme

herunterladen (PDF, 122,88 KIB)

Hessen heizt schlau Tipps richtig heizen

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Erscheinungsdatum

09.01.2022

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BürgerinBürger, Wärme

herunterladen (PDF, 163,84 KIB)

DIY Energiesparen: Heizung optimieren

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Erscheinungsdatum

15.11.2022

Themenfeld

BürgerinBürger, Energiesparen, Kampagne, Wärme

herunterladen (PDF, 1,30 MIB)