Hände decken Memorykarten auf mit LEA-Motiven und -Personen.
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.landesenergieagentur-hessen.de veröffentlichte Website des Landes Hessen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei helfen auch unsere gebärdensprachlichen Videos

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.08.2022 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem durch die BIK BITV-Test Prüfstelle TWIN CUBES GmbH durchgeführten BIK BITV-Test im Januar 2022.

Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.lea-hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:

  • Grafiken und Bedienelemente verfügen teilweise über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
  • Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und nicht alle Seitenbereiche definiert sind.
  • Die Lesereihenfolge entspricht für Tastaturbenutzer nicht der visuell sichtbaren Reihenfolge.
  • Links im Fließtext sind teilweise nur durch deren Farbe als Links erkennbar.
  • Linktexte für Downloads geben nicht immer das Dateiformat wieder.
  • Kontraste von Texten und Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen.
  • Das Webangebot ist für Tastaturbenutzer nur sehr eingeschränkt nutzbar. Menüs lassen sich nicht öffnen.
  • Der Tastaturfokus ist fast durchgehend nicht sichtbar.
  • Bewegte Inhalte können durch den Nutzer nicht pausiert werden.
  • Fehlermeldungen nach Falscheingaben in Formularen werden durch Screenreader nicht ausgegeben.
  • Erschwerung für Screenreader-Nutzer aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.

Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 31.12.2023 vorgesehen.

Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich:

  • Bereitstellung aller Dokumente als barrierefreie PDFs unter Mediathek. Die Anpassung aller dort befindlichen Dokumente ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

  • Erstellung einer Übersichtsseite in leichter Sprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.12.2023.
  • Bereitstellung von Informationen in Gebärdensprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.12.2023.
  • Austausch der PDFs aus den Jahren 2021 und 2022 durch barrierefreie PDFs. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.12.2023.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:


Ansprechperson:

Michael John
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit 
LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH
Mainzer Str. 118 

65189 Wiesbaden

0611 95017-8400
presse@lea-hessen.de

Zum Formular "Barriere melden

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de