Wie Sie ein älteres Haus auf Passivhaus-Niveau modernisieren
Auch ältere Häuser können so modernisiert werden, dass sie energetisch mit vielen Neubauten mithalten. Der Standard „Passivhaus im Bestand“ zeigt, wie effizient ein Gebäude werden kann, wenn es hervorragend gedämmt ist, moderne Fenster besitzt und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nutzt. Ein sommerlicher Wärmeschutz sorgt zudem dafür, dass das Gebäude auch in heißen Monaten angenehm bleibt.
In Hessen gibt es rund 1,43 Millionen Wohngebäude mit etwa 3,19 Millionen Wohnungen. Rund zwei Drittel davon wurden vor 1978, also vor der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet und knapp ein Fünftel von 1979 bis 2000, also vor dem Erlass der ersten Energieeinsparverordnung im Jahr 2002. Nur etwas mehr als ein Zehntel der Bestandsgebäude sind nach der Jahrtausendwende fertiggestellt worden.
(Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Stand 31.12.2025).
Die gute Nachricht: Auch ältere Häuser lassen sich mit moderner Technik so sanieren, dass sie deutlich weniger Energie benötigen und den Wohnkomfort spürbar erhöhen.
Das Land Hessen unterstützt solche vorbildlichen Projekte bereits seit 2008. Eine Auswertung der gemessenen Verbrauchsdaten zeigt, dass mit der Modernisierung zum Passivhaus im Bestand eine sehr hohe Energieeinsparung erreicht wird – oft deutlich mehr als bei einer üblichen Modernisierung nach Gebäudeenergiegesetz. Damit fördert das Land Hessen eine besonders effiziente und zukunftsfähige Modernisierung.
So wird aus einem Altbau ein modernes, energieeffizientes Zuhause, das langfristig Kosten spart, die Umwelt schont und den Wohnkomfort deutlich steigert.
Was bedeutet „Passivhaus“?
Ein „Passivhaus“ ist ein Gebäude, das dank einer besonders guten Dämmung, hochwertiger Fenster und einer effizienten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sehr wenig Energie benötigt. Statt auf klassische Heizsysteme mit Öl oder Gas setzt es auf „passive“ Wärmequellen wie Sonnenenergie und die Abwärme von Menschen und Geräten.
Das Konzept wurde maßgeblich vom Passivhaus Institut in Darmstadt entwickelt und gilt weltweit als wegweisend für energieeffizientes Bauen. Bis heute ist das Passivhaus eine echte hessische Erfolgsgeschichte – und zeigt, wie moderne Technik dazu beitragen kann, Gebäude nachhaltig und komfortabel zu gestalten.
Hessen fördert Altbausanierungen
Gefördert werden vom Land Hessen mit der Fördermaßnahme „Passivhaus im Bestand“ Modernisierungen von Gebäuden, durch die der jährliche Heizwärmebedarf deutlich – typischerweise auf maximal 25 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter Energiebezugsfläche
– reduziert wird. Grundlage dafür ist ein energetischer Nachweis nach dem Passivhaus‑Projektierungspaket (PHPP) oder nach DIN V 18599‑2:2018-09. Alternativ kann die Modernisierung auch über die Einhaltung bestimmter Wärmedurchgangskoeffizienten für alle Bauteile nachgewiesen werden. Bei der Sanierung sind hochwertige, passivhaustaugliche Komponenten und Bauweisen einzusetzen, die eine besonders gute Dämmung, moderne Fenster und eine effiziente Lüftungsanlage mit mindestens 80-prozentiger Rückgewinnung der Wärme umfassen.
Die Förderung des Landes Hessen unterstützt diese Maßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben (siehe Richtlinie RE-Invest, Teil II Nr. 5). Bei gleichzeitiger Nutzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 60 Prozent erreicht werden – das Land Hessen trägt in diesem Fall einen Zuschuss in Höhe von bis zu 20 Prozent zur Förderung bei.
So funktioniert die Antragstellung
Bevor ein Förderantrag gestellt wird, wird zunächst eine Projektskizze
(vgl. Musterprojektskizze) erstellt. Sie enthält die wichtigsten Eckpunkte des geplanten Vorhabens, zum Beispiel Angaben zum Gebäude, zur geplanten Modernisierung und zum zeitlichen Rahmen.
Die Projektskizze wird bei der Bewilligungsstelle eingereicht und dort fachlich geprüft:
Sie kann von der WIBank zur technischen Bewertung an die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH weitergeleitet werden. Nach einer positiven Rückmeldung kann der eigentliche Förderantrag bei der WIBank gestellt werden.
Tipp: Darüber hinaus kann auch jederzeit vorab eine freiwillige Beratung in Anspruch genommen werden. Anfragen zur Beratung sind an die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH zu stellen:
Am Ende der Seite finden Sie alle wichtigen Dokumente zur Förderung: die Richtlinie RE-Invest, Teil II Nr. 5, Beispiele aus der Praxis, eine Muster‑Projektskizze, einen Muster‑Förderantrag sowie den Kostenplan. Mit dem Kostenplan können Sie die möglichen Zuschüsse des Landes Hessen einfach und übersichtlich berechnen. Dieser ist dem Antrag beizufügen.
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Fragen und Antworten
Ist Passivhaus-Standard durch eine Modernisierung möglich?
Hinter dem Passivhaus‑Standard steht die Idee, Wärmeverluste so weit wie möglich zu vermeiden und vorhandene Wärme sogar zurückzugewinnen. Das gelingt auch bei der Sanierung älterer Gebäude: durch eine sehr gute Dämmung, moderne Fenster und Außentüren und ein intelligentes Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung. Diese Vorgehensweisen sind erprobt und werden seit vielen Jahren erfolgreich umgesetzt.
Spezialisierte Energieberaterinnen und Energieberater (gih.de, deutsches-energieberaternetzwerk.de) können Sie dabei unterstützen, die passende Modernisierungsstrategie für Ihr Gebäude zu finden.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert der Bund über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) die energetische Gebäudesanierung in Deutschland. Eigentümerinnen und Eigentümern eines älteren Hauses in Hessen bietet das Land Hessen zusätzlich die Förderung „Modernisierung zum Passivhaus im Bestand“ an, die mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombinierbar ist. Hiermit wird es leichter, auch ältere Häuser energetisch auf ein besonders effizientes Niveau zu bringen.
Ein beliebter Weg ist die schrittweise Gebäudemodernisierung per Einzelmaßnahmen. Anträge für bis zu 20 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben (nominal 15 Prozent ohne geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und mit iSFP für den Teil der förderfähigen Ausgaben, die ein bestimmtes Mindestinvestitionsvolumen überschreiten, nominal 20 Prozent) können bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, Optimierung der bestehenden Heizungsanlage zur Effizienzverbesserung oder Anlagentechnik (außer Heizungen) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Für den Einbau einer neuen klimafreundlich betriebenen Heizung gibt es über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent bzw. voraussichtlich ab 1. Quartal 2027 in Höhe von 15 Prozent für Wärmepumpen, die nicht in der EU hergestellt wurden. Durch Kombination verschiedener Boni, wie dem geplanten Wertschöpfungsbonus für in der EU hergestellte Wärmepumpen sowie für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer der Klimageschwindigkeitsbonus für den vollständigen Austausch einer fossilen Heizung durch eine neue klimafreundlich betriebene Heizung und dem Einkommensbonus, kann sogar ein Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben beantragt werden. In beiden Fällen kann zudem ein zinsgünstiger Ergänzungskredit der KFW beantragt werden.
Wenn ein Gebäude durch eine komplette Modernisierung
in einem Schritt mindestens die Stufe Effizienzhaus 85 EE (mit klimafreundlich betriebener Heizung) oder besser erreicht, ist eine Förderung per zinsgünstigem Darlehen über den KfW-Wohngebäude – Kredit 261 möglich. Bei Erreichen einer Gebäudeeffizienz der Effizienzhaus-Stufen 55 EE oder 40 EE gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss. Je kleiner die Zahl der Effizienzhausstufe, desto besser ist die Energieeffizienz und umso höher fällt der Tilgungszuschuss aus.
Zudem gibt es miteinander kombinierbare Boni, die mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss gefördert werden. Wird durch den Einsatz nachhaltiger Materialien die NH-Klasse erreicht, gibt es für alle Effizienzhausstufen einen Tilgungszuschuss in Höhe von fünf Prozentpunkten extra. Für den sogenannten Bonus für Worst-Performing-Buildings (WPG) gibt es ab einem Effizienzhaus 70 EE und besser einen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozentpunkten. Für die serielle Sanierung erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentsatz um zusätzliche 15 Prozentpunkte, wenn das Gebäude auf die Effizienzhausstufe 40 EE oder 55 EE saniert wird beziehungsweise um zusätzliche fünf Prozentpunkte, wenn das Gebäude auf die Effizienzhaus-Stufe 70 EE saniert wird (SerSan-Bonus).
Für denkmalgeschützte Gebäude – gefördert mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von fünf Prozent – gelten erleichternde Ausnahmen hinsichtlich der zu erreichenden Gebäudeenergieeffizienz – ähnliche Ausnahmen gibt es für Denkmale auch bei der hessischen Förderung zum „Passivhaus im Bestand“.
Das bedeutet:
Auch wenn Sie kein Passivhaus anstreben, können Sie Ihr Gebäude umfassend und mit attraktiven Fördersätzen energetisch modernisieren.
Gut zu wissen: Wenn Sie sich jedoch für eine Modernisierung auf Passivhausstandard
entscheiden, profitieren Sie doppelt: Sie können sowohl die BEG‑Förderung des Bundes als auch die Förderung des Landes Hessen nutzen.
Beide Zuschüsse lassen sich kombinieren. Insgesamt können so bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Wie wird mein Haus zum Passivhaus?
Bei einer Modernisierung zum Passivhausstandard werden zwei Bereiche Ihres Hauses verbessert: die Gebäudehülle und die technische Ausstattung.
Die Gebäudehülle – also Außenwände, Dach(geschossdecke) und Kellerdecke (oder Bodenplatte) – wird so gedämmt sowie Fenster und Außentüren gegen besser isolierte getauscht, so dass künftig möglichst wenig Wärme aus dem Gebäude verloren geht. Gleichzeitig wird die technische Gebäudeausrüstung modernisiert, zum Beispiel die Heizungsanlage, die Lüftung oder digitale Steuerungssysteme.
Durch diese Kombination entsteht ein energetisches Niveau, bei dem nur noch sehr wenig zusätzliche Energie zugeführt werden muss. Ihr Haus wird unabhängiger von externen Energiequellen, der sogenannte Autarkiegrad steigt. Gleichzeitig verbessert sich die Wohnqualität deutlich: Das Gebäude bleibt im Winter angenehm warm, im Sommer kühl und insgesamt entsteht ein behagliches Raumklima.
Was sind die Voraussetzungen für die Passivhausförderung des Landes Hessen?
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die den Energiebedarf eines Gebäudes deutlich senken und damit einen besonders hohen Effizienzstandard erreichen. Ziel ist es, den jährlichen Heizwärmebedarf
auf ein sehr niedriges Niveau – typischerweise auf maximal 25 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter Energiebezugsfläche – zu senken. Dafür wird der energetische Zustand des Gebäudes entweder über das Passivhaus‑Projektierungspaket (PHPP) oder nach DIN V 18599‑2:2018-09 berechnet. Alternativ kann die Modernisierung auch über die Einhaltung bestimmter Wärmedurchgangskoeffizienten für alle Bauteile nachgewiesen werden.
Bei der Sanierung kommen hochwertige, passivhaustaugliche Komponenten und Bauweisen zum Einsatz – zum Beispiel eine sehr gute Dämmung, moderne Fenster und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass Wärmeverluste minimiert werden und das Gebäude langfristig energieeffizient bleibt.
Für denkmalgeschützte Gebäude können Ausnahmen geprüft werden, wenn bestimmte Anforderungen baulich nicht vollständig umsetzbar sind. In solchen Fällen wird individuell bewertet, welche energetischen Verbesserungen möglich und sinnvoll sind.
Technische Voraussetzungen
Für eine Förderung müssen die geplanten Investitionen geeignet sein, den Heizwärmebedarf des Gebäudes deutlich zu reduzieren. Dazu gehört insbesondere:
eine kompakte und gut gedämmte Gebäudehülle,
kurze und gedämmte Leitungswege,
der Einsatz moderner Fenster und Türen,
eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung,
sowie eine luftdichte Ausführung der Bauteile.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Luftdichtheit des Gebäudes zu prüfen, um sicher zu stellen, dass die energetischen Maßnahmen korrekt umgesetzt wurden (siehe Richtlinie RE-Invest, Teil II Nr. 5).
Hierzu hat die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger einen sogenannte Blower‑Door‑Test (Luftdichtheitstest) durchführen zu lassen. Eine Bestätigung der Einhaltung eines Mindestwertes für die Luftdichtheit ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.
Wichtig für die Antragstellung
Mit der Modernisierung darf erst begonnen werden, wenn ein rechtskräftiger Förderbescheid vorliegt. So wird sichergestellt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die geplanten Maßnahmen förderfähig sind.
Ich habe ein Haus unter Denkmalschutz. Kann ich die Passivhaus-Förderung dennoch in Anspruch nehmen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten jedoch besondere Anforderungen. Für alle Sanierungsmaßnahmen benötigen Sie zunächst eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Sie prüft, welche baulichen Veränderungen zulässig sind und welche Maßnahmen mit dem Schutzstatus vereinbar sind.
Auch im Rahmen der hessischen Passivhausförderung können denkmalgeschützte Gebäude berücksichtigt werden. In begründeten Ausnahmefällen – wenn zum Beispiel bestimmte energetische Maßnahmen aus denkmalpflegerischen oder baurechtlichen Gründen nicht vollständig umsetzbar sind – kann nach vorheriger Zustimmung durch die Bewilligungsbehörde Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) von den energetischen Anforderungen abgewichen werden (siehe Richtlinie RE-Invest, Teil II Nr. 5).
Ein zusätzlicher Tipp: Auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht für denkmalgeschützte Häuser vereinfachte technische Mindestanforderungen vor. Das kann die Planung erleichtern und zusätzliche Fördermöglichkeiten eröffnen. Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der KfW.
Muss eine Luftdichtheitsplanung fürs Passivhaus durchgeführt werden?
Ja, eine sorgfältige Luftdichtheitsplanung ist immer erforderlich, wenn ein Gebäude auf Passivhausstandard modernisiert werden soll. Sie stellt sicher, dass die Gebäudehülle so ausgeführt wird, dass möglichst wenig Wärme verloren geht und die Lüftungsanlage effizient arbeiten kann.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Luftdichtheit des Gebäudes zu prüfen (siehe Richtlinie RE-Invest, Teil II Nr. 5). Hierzu hat die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger einen sogenannte Blower‑Door‑Test (Luftdichtheitstest) durchführen zu lassen. Dabei wird gemessen, wie viel Luft durch Fugen und Bauteilanschlüsse entweicht. Für die Förderung muss ein maximaler Luftwechsel von n50 ≤ 1,0 pro Stunde eingehalten werden. Dieser Wert zeigt, dass das Gebäude ausreichend luftdicht ist und die energetischen Maßnahmen korrekt umgesetzt wurden. Eine Bestätigung der Einhaltung dieses Mindestwertes für die Luftdichtheit ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.
Ein zusätzlicher Vorteil: Auch der Blower‑Door‑Test (Luftdichtheitstest) selbst kann gefördert werden. Ausgaben für die Durchführung eines Luftdichtheitstests, wie auch für die Installation von Messeinrichtungen für den Heizenergieverbrauch, können in ihrer tatsächlichen Höhe als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Wie stellt man einen Antrag – und wie läuft das Verfahren ab?
Bevor ein Förderantrag gestellt werden kann, wird zunächst eine Projektskizze (vgl. Musterprojektskizze) erstellt. Sie dient dazu, das geplante Modernisierungsvorhaben übersichtlich darzustellen und frühzeitig prüfen zu lassen, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig sind. Die Skizze umfasst in der Regel 3 bis 6 Seiten und enthält die wichtigsten Eckpunkte des Projekts – zum Beispiel Angaben zum Antragstellenden, zum Gebäude, zum zeitlichen Rahmen sowie eine kurze Beschreibung der geplanten Modernisierung in Text und Bild.
In der Richtlinie RE-Invest, Teil II Nr. 5 finden Sie alle Hinweise zur Erstellung der Projektskizze sowie zu den erforderlichen Unterlagen. So ist sichergestellt, dass Sie gut vorbereitet in das Antragsverfahren starten und alle wichtigen Informationen vollständig vorliegen.
Die Projektskizze wird bei der Bewilligungsstelle eingereicht und dort fachlich geprüft:
Sie kann von der WIBank zur technischen Bewertung an die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH weitergeleitet werden. Nach einer positiven Rückmeldung kann der eigentliche Förderantrag bei der WIBank gestellt werden.
Tipp: Darüber hinaus kann auch jederzeit vorab eine freiwillige Beratung in Anspruch genommen werden. Anfragen zur Beratung sind an die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH zu stellen:
LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH
Ansprechpartner: Christian Kuhlmann
Mainzer Straße 118
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 95017 8400
E-Mail: fachtechnischedienstleistungen@lea-hessen.de www.lea-hessen.de
Weitere Informationen und Unterlagen
Am Ende der Seite finden Sie alle wichtigen Dokumente zur Förderung: die Richtlinie RE-Invest, Teil II Nr. 5, Beispiele aus der Praxis, eine Muster‑Projektskizze, einen Muster‑Förderantrag sowie den Kostenplan. Mit dem Kostenplan können Sie die möglichen Zuschüsse des Landes Hessen einfach und übersichtlich berechnen. Dieser ist dem Antrag beizufügen.
Warum ist vor der Antragstellung eine Projektskizze einzureichen?
Die Projektskizze dient dazu, frühzeitig zu prüfen, ob Ihr geplantes Modernisierungsvorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Sie zeigt übersichtlich, welche Maßnahmen geplant sind, wie das Gebäude beschaffen ist und welches energetische Ziel erreicht werden soll. So lässt sich bereits vor dem eigentlichen Antrag feststellen, ob Ihr Projekt grundsätzlich förderfähig ist.
Ein großer Vorteil:
Sie vermeiden unnötigen Aufwand. Durch die frühzeitige Prüfung wissen Sie schon vor Beginn der detaillierten Antragstellung, ob Ihr Vorhaben die Kriterien der Passivhausförderung erfüllt. Das spart Zeit, reduziert Bürokratie und sorgt dafür, dass Sie mit einem klaren und gut vorbereiteten Projekt in das eigentliche Förderverfahren starten.
Ich bin fast überzeugt! Aber…
Sie interessieren sich für eine Modernisierung zum Passivhausstandard, haben aber noch viele Fragen zum Ablauf eines so umfangreichen Projekts? Das ist völlig normal. Eine energetische Sanierung dieser Größenordnung bedeutet eine wichtige Entscheidung: Finanzierung, Zeitplan, Kosten, Fördermöglichkeiten und mögliche Alternativen müssen sorgfältig abgewogen werden.
Wir wissen, dass eine solche Planung komplex sein kann. Deshalb unterstützen wir Sie gerne dabei, einen klaren Überblick zu gewinnen. Unser Team Energiesparen und Sanieren für Bürgerinnen und Bürger hilft Ihnen neutral und unabhängig – nicht nur zur Passivhausförderung, sondern auch zu allen weiteren passenden Förderprogrammen.
Wenn Sie sich unverbindlich informieren möchten, erreichen Sie uns regelmäßig in unseren
Zusätzlich können Sie jederzeit den aktuellen Stand der Fördermöglichkeiten für Ihr Modernisierungsvorhaben in unserer Fördermitteldatenbank
prüfen. Dort sehen Sie alle Programme auf Bundes‑, Landes‑ und kommunaler Ebene übersichtlich auf einen Blick.
In Hessen gibt es eine Vielzahl von energetischen Modernisierungen, die von Bund und Land gefördert wurden. Wir stellen Ihnen zwei Beispiele vor.
Dieses Einfamilienhaus wurde aufwendig saniert. „Man muss nicht neu bauen, um möglichst viel Energie zu sparen“, so Architekt Peter Hinz. Er nennt weitere Vorteile des Passivhaus-Standards: „Sie bekommen ein komplett neues Wohngefühl, mehr Behaglichkeit, wohnen gesünder und die Wertbeständigkeit der Immobilie steigt.“
Oft gehen bei der Sanierung Alt und Neu eine reizvolle Symbiose ein, wie dieses Bild aus dem gleichen Projekt zeigt: „Wir haben die Balken freigelegt, um den Charme des Alten zu erhalten“, so Peter Hinz.
Fachwerk mit Geschichte: 235 Jahre alt ist dieses alte Gebäude in Rimbach – ein weiteres Beispiel aus Südhessen. Saniert wurde es nie. Entsprechend groß war die Herausforderung, es auf Passivhaus-Standard zu modernisieren.
Fünf Jahre dauerte es. Das alte Fachwerk ist innen noch zu sehen. Von außen lässt sich kaum erahnen, dass es energetisch auf höchstem Niveau saniert wurde. Für Architekt Peter Hinz und seine Kollegen ist das ein Beweis dafür, dass der Passivhaus-Standard sich auf alle Gebäudetypen anwenden lässt. „Wir haben bereits Häuser, Gebäude, Firmen und Produktionshallen saniert. Für uns ist es kaum erklärlich, warum das Passivhaus nicht schon seit 20 Jahren Standard ist.“
Mediathek: Passivhäuser in der Praxis
Das Passivhaus Institut stellte anlässlich des Jubiläums des ersten Passivhauses in einer kleinen Filmreihe Aspekte ihres Baukonzepts vor.
Weitere Infos finden Sie in der Passivhaus-Wissensdatenbank und Passivhaus-Beispiele weltweit in dieser Datenbank. Eine sehr ausführliche Abhandlung über die Altbausanierung mit Passivhauskomponenten finden Sie als PDF auf der Seite von hessenenergie. Ebenso ein Best-Practice-Beispiel eine Altbausanierung eines Zweifamilienhauses in Lorsch.
Mehr Informationen
Bericht Passivhaus im Bestand – Verbrauchsauswertung