Imaginärer Stadtplan mit Gebäuden und Straßen. eine Lupe unter der man die Stadt mit grüner Bepflanzung sieht
© iStock, Francesco Scatena
Beratungsangebot Klimaquartiere

Beratungsangebot Klimaquartiere

Hessische Kommunen haben die Möglichkeit, sich mit einem Quartier beim Beratungsangebot "Klimaquartiere" zu bewerben und eine dreijährige externe Beratungsleistung zur Sanierung von Bestandsgebieten zu erhalten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Umsetzung von integrierten Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen.

Insgesamt sollen 15 Klimaquartiere in ganz Hessen betreut werden. Maximal fünf Klimaquartiere je Regierungsbezirk und maximal ein Klimaquartier je Kommune.

Hessische Kommunen können sich bis einschließlich 22.05.2024 bewerben. Dazu muss die Vorlage zur Projektskizze vollständig ausgefüllt und mit den vorgesehenen Anhängen an klimaquartiere@lea-hessen.de geschickt werden.

Das übergeordnete Ziel dabei ist es, dass möglichst viele und wirkungsvolle Maßnahmen in den Klimaquartieren umgesetzt werden.

Richard Ferlemann, Projektleitung Klimaquartiere, LEA Hessen
Richard Ferlemann, Projektleitung Klimaquartiere

Umfang des Beratungsangebots

Die Projektlaufzeit umfasst drei Jahre. Der Projektstart ist für September 2024 angesetzt. Wird Ihr Quartier ausgewählt, erstellen die von der LEA Hessen beauftragten Dienstleister einen individuellen, auf das Quartier zugeschnittenen Erst-Check mit einer Analyse sinnvoller Maßnahmen. Aus diesen Maßnahmen wird ein konkreter Maßnahmenfahrplan erstellt, der ca. 10 – 15 Maßnahmen umfasst. Der Maßnahmenfahrplan muss sowohl Maßnahmen aus dem Handlungsfeld Klimaschutz als auch aus dem Handlungsfeld Klimawandelanpassung beinhalten. Dabei sollen folgende Bereiche betrachtet werden:

Handlungsfeld Klimaschutz

  • Energieversorgung
  • Energieerzeugung
  • Energieverbrauch Gebäude und Infrastruktur
  • Mobilität im Quartier und darüber hinaus

Handlungsfeld Klimawandelanpassung

  • Begrünung der öffentlichen Verkehrsflächen
  • Entsiegelung geeigneter Flächen
  • Schutz vor Starkregenereignissen
  • Regenrückhaltung und -nutzung
  • Maßnahmen zur Reduktion der Hitzebelastung

Ein besonderes Augenmerk bei der Auswahl und der Umsetzung der Maßnahmen liegt auf der Anforderung, dass mindestens fünf Beteiligungsformate im Quartier angeboten werden, um eine große Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, der Verwaltung und der Politik zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die verschiedenen Belange gehört werden.

Falls vorhanden, soll auf bestehenden Konzepten aufgebaut werden. Zudem soll die Vielfalt der vorhandenen (Förder-) Programme genutzt und unter dem Dach des Klimaquartiers zusammengefasst werden, um eine möglichst große Wirkung zu entfalten und im Klimaquartier zu bündeln. Das ist die Idee der Klimaquartiere und genau dafür soll es konkrete Unterstützung, z.B. bei der Antragstellung geben.

Zeitstrahl von 2024 bis 2025 mit vier Phasen

Rahmenbedingungen

  • Die Ausgangssituation in den ausgewählten hessischen Quartieren wird eine große Varianz widerspiegeln und birgt damit unterschiedliche Potenziale für Maßnahmenschwerpunkte in den jeweiligen Handlungsfeldern. 
  • Je Kommune soll nur ein Gebiet betreut werden. Das ausgewählte Gebiet muss überwiegend Wohnbebauung aufweisen und sollte sich in der Größenordnung von 300 bis 400 Wohneinheiten befinden. Der Schwerpunkt soll außerdem auf Bestandssanierung liegen - Neubaugebiete und andere Abweichungen sind aber nicht ausgeschlossen. 
  • Es wird eine verbindliche aktive Teilnahme der Kommune im Projekt erwartet. Personelle Kapazitäten und finanzielle Mittel für die Projektbetreuung und Maßnahmenumsetzung müssen daher eingeplant werden.
  • Die Interessensbekundung zur Teilnahme am Projekt muss bis einschließlich 22.05.2024 erfolgen. Dazu muss die Vorlage zur Projektskizze  vollständig ausgefüllt und mit den vorgesehenen Anhängen an klimaquartiere@lea-hessen.de gesendet werden.
  • Die Kommune muss bis zum 11.07.2024 einen Magistrats- bzw. Gemeindevorstandsbeschluss zur Teilnahme und Unterstützung des Projekts vorweisen. Hier finden Sie weiterführende Informationen und Textbausteine für die Beschlussvorlage.
  • Wenn mehr als fünf Bewerbungen in einem Regierungsbezirk eingehen, werden eventuell weitere inhaltliche Beschreibungen des Quartiers gefordert. Die Einreichungsfrist hierfür ist der 11.07.2024.
  • Nach Ablauf der Einreichungsfrist erfolgt eine Sichtung und die Auswahl der 15 Quartiere.
  • Die ausgewählten Kommunen gehen eine Kooperationsvereinbarung mit der LEA Hessen ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Präsentation vom 22.04.2024 und dem Projektskizzenformular.

Sollten darüber hinaus noch Rückfragen bestehen, melden Sie sich gerne direkt bei uns unter klimaquartiere@lea-hessen.de.

Ansprechpartner

Richard Ferlemann

Richard Ferlemann

Projektleitung Klimaquartiere

+49 611 95017 8638