Die Windenergie ist die größte Energiequelle im deutschen Strommix – sie treibt den Siegeszug der erneuerbaren Energien an.

Zwei Prozent Hessens sind Windvorranggebiete. Dort entstehen neue Windkraftanlagen.
Windenergie in Hessen
Seit 2019 wird in Deutschland mehr Strom aus erneuerbaren als aus fossilen Energien produziert – und das ist vor allem der Windenergie zu verdanken. Sie ist mit Abstand die wichtigste regenerative Stromquelle hierzulande. An guten Standorten ist die Windenergie an Land mittlerweile die kostengünstigste Art der Stromerzeugung. Gleichzeitig verursacht sie die geringsten Umweltkosten.
In Hessen trug die Windenergie 2019 erstmals mehr als die Hälfte zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bei. Die Landesregierung will sie weiter ausbauen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Dafür hat sie unter anderem das Zwei-Prozent-Ziel für den Ausbau von Windenergie beschlossen.
Das Zwei-Prozent-Ziel
Hessen will zwei Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie reservieren. Zu diesem Zweck wurden in den Regionalplänen (Erklärvideo auf YouTube) – nach vorher definierten Kriterien – sogenannte Windvorranggebiete festgelegt. Dort haben Windenergieanlagen zwar Vorrang, müssen aber trotzdem den normalen Genehmigungsprozess durchlaufen. Das bedeutet gleichzeitig, dass auf der restlichen Landesfläche keine Windenergieanlagen mehr aufgestellt werden dürfen. Anlagen, die außerhalb von Windvorranggebieten bereits stehen, genießen Bestandsschutz, können aber nicht durch neue ersetzt werden (Repowering).
Hessen will zwei Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie reservieren. Zu diesem Zweck wurden in den Regionalplänen – nach vorher definierten Kriterien – sogenannte Windvorranggebiete festgelegt. Dort haben Windkraftanlagen zwar Vorrang, müssen aber trotzdem den normalen Genehmigungsprozess durchlaufen. Das bedeutet gleichzeitig, dass auf der restlichen Landesfläche keine Windräder mehr aufgestellt werden dürfen. Anlagen, die dort bereits stehen, genießen Bestandsschutz, können aber nicht durch neue ersetzt (repowert) werden.
Ende 2019 drehten sich 1.122 Windenergieanlagen mit einer Gesamtkapazität von 2.173 Megawatt (MW) in Hessen. Das entsprach 45,6 Prozent der installierten elektrischen Leistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen, knapp hinter Photovoltaik mit 46,3 Prozent. Bei der tatsächlichen Grünstromerzeugung lag die Windenergie mit 52 Prozent sogar vorne.
Erholung beim Zubau
Allerdings kamen 2019 nur vier neue Anlagen hinzu – der deutschlandweite Einbruch beim Ausbau der Windenergie zeigte sich auch in Hessen. Er hatte mehrere Gründe: Die Genehmigungsverfahren dauern zum Teil sehr lange, und viele Windenergieprojekte werden beklagt. Zudem wurde 2017 das Verfahren geändert: Projektiererinnen und Projektierer müssen seitdem an einer von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibung teilnehmen, um eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten.
2020 zeigt sich eine klare Erholung: Im ersten Halbjahr wurden 18 Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 58 MW in Hessen neu errichtet. Um die Erneuerbaren-Ziele zu erreichen, braucht es jedoch deutlich mehr.
417 Windvorranggebiete
In allen drei hessischen Planungsregionen – Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen – sind inzwischen "Teilregionalpläne Energie" in Kraft. Zusammen enthalten die Pläne insgesamt 417 Windvorranggebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 39.000 Hektar, was 1,85 Prozent der Fläche Hessens entspricht. In Südhessen kommen weitere Windvorranggebietsflächen hinzu. Es handelt sich um Flächen, über die im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens entschieden worden ist (sogenannte Weißflächen mit einem Flächenumfang von ca. 0,8 Prozent der Fläche). Diese sind entweder zu Windvorrang- oder zu Ausschlussflächen bestimmt worden. Die Planänderung ist von der Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain und von der Regionalversammlung Südhessen beschlossen worden. Sie bedarf noch der Genehmigung der Landesregierung.
Die Windenergieanlagen, die jetzt schon in Hessen in Betrieb sind, stehen nur zum Teil in diesen Windvorranggebieten. Ende 2019 waren es 58 Prozent der Großanlagen. Die Windenergieanlagen außerhalb der Windvorranggebiete werden nach und nach zurückgebaut. Denn nach 20 Jahren läuft die staatliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus, davon sind jetzt die ersten Anlagen betroffen. Ein Weiterbetrieb ist dann nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich bzw. wirtschaftlich. Das sogenannte Repowering ist außerhalb der Vorranggebiete ausgeschlossen.

Repowering
Wenn Windenergieanlagen abgebaut und am selben Standort durch neue ersetzt werden, spricht man von Repowering. Innerhalb der Vorranggebiete kann das sehr attraktiv sein. Denn in der Regel lässt sich dann mit weniger, aber größeren und leistungsstärkeren Anlagen der Ertrag vervielfachen. Die für Windenergieanlagen ausgewiesene Fläche wird damit effizienter genutzt. Auch die Anwohner haben Vorteile: Durch höhere Nabenhöhen und größere Rotorblätter sind die Anlagen zwar auch höher, drehen optisch aber langsamer, was als angenehmer empfunden wird, und moderne Anlagen laufen meist wesentlich leiser als alte.
Genehmigungsprozesse

Wer eine Windenergieanlage von mehr als 50 Metern Gesamthöhe errichten möchte, braucht eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Diese schließt neben der Baugenehmigung auch andere Genehmigungen ein, zum Beispiel naturschutzrechtliche oder forstrechtliche. Bei Windparks mit 20 oder mehr Anlagen oder wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist, ist eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Für kleine Anlagen bis 50 Meter reicht hingegen eine Baugenehmigung. Bis zehn Meter Höhe ist auch diese nicht erforderlich, wenn die Anlage in einem Gewerbe- oder Industriegebiet aufgestellt wird. Hier spricht man von Kleinwindkraftanlagen, die vor allem für die Eigenstromnutzung errichtet werden.
Die oder der Antragstellende hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer BImSchG-Genehmigung, wenn von der Windenergieanlage oder dem Windpark keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen und das Projekt auch sonst keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften verletzt. Hindernisse für Windenergieprojekte können unter anderem im Artenschutz und im Denkmalschutz liegen, es gibt zudem Grenzwerte für Lärm und Schattenwurf sowie Konfliktfelder zum Beispiel mit der Flugsicherung.
Ausschreibungen

Die BImSchG-Genehmigung ist Voraussetzung, um an einem Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen zu können. Nur Windenergieanlagenprojekte, die dort einen Zuschlag erhalten, bekommen eine EEG-Vergütung für den produzierten Strom. Dieses Verfahren wurde 2017 eingeführt, um die Stromerzeugung aus Windenergie auf eine marktwirtschaftliche Grundlage zu stellen. Bewerberinnen und Bewerber geben die benötigte EEG-Vergütung für ihr geplantes Projekt an. Die Projekte mit den niedrigsten Vergütungssätzen erhalten den Zuschlag.
Hessische Windenergieprojekte haben sich an 13 der 16 Ausschreibungsrunden im Zeitraum von Mai 2017 bis Juni 2020 beteiligt. Während 2017 die Zahl der Bewerbungen sehr hoch war und viele Projekte nicht zum Zuge kamen, wurde seit 2018 jedes hessische Projekt bezuschlagt.
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