Die Windenergie ist die größte Energiequelle im deutschen Strommix – sie treibt den Siegeszug der erneuerbaren Energien an.

Zwei Prozent Hessens sind Windvorranggebiete. Dort entstehen neue Windkraftanlagen.
Windenergie in Hessen
Seit 2019 wird in Deutschland mehr Strom aus erneuerbaren als aus fossilen Energien produziert – und das ist vor allem der Windenergie zu verdanken. Sie ist mit Abstand die wichtigste regenerative Stromquelle hierzulande. An guten Standorten ist die Windenergie an Land mittlerweile die kostengünstigste Art der Stromerzeugung. Gleichzeitig verursacht sie die geringsten Umweltkosten.
In Hessen trug die Windenergie 2019 erstmals mehr als die Hälfte zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bei. Die Landesregierung will sie weiter ausbauen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Dafür hat sie unter anderem das Zwei-Prozent-Ziel für den Ausbau von Windenergie beschlossen.
Das Zwei-Prozent-Ziel
Hessen will zwei Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie reservieren. Zu diesem Zweck wurden in den Regionalplänen (Erklärvideo auf YouTube) – nach vorher definierten Kriterien – sogenannte Windvorranggebiete festgelegt. Dort haben Windenergieanlagen zwar Vorrang, müssen aber trotzdem den normalen Genehmigungsprozess durchlaufen.
Laut dem aktuellen Energiemonitoringbericht 2022 drehten sich Ende 2021 1.160 Windenergieanlagen mit einer Gesamtkapazität von 2.318 Megawatt (MW) in Hessen. Das entsprach 43,4 Prozent der installierten elektrischen Leistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen, knapp hinter Photovoltaik mit 50 Prozent. Bei der tatsächlichen Grünstromerzeugung lag die Windenergie mit 53 Prozent sogar vorne. Aktuelle Daten zum Windausbau in Hessen gibt es auf der Seite des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
418 Windvorranggebiete
In allen drei hessischen Planungsregionen – Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen – sind inzwischen "Teilregionalpläne Energie" in Kraft. Zusammen enthalten die Pläne insgesamt 418 Windvorranggebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 40.000 Hektar, was 1,9 Prozent der Fläche Hessens entspricht. Damit ist das bisher in Hessen angestrebte Zwei-Prozent-Ziel nahezu erreicht. Bereits erfüllt ist das durch die Bundesgesetzgebung (WindBG 2022) vorgegebene Ziel von 1,8 Prozent bis Ende 2027.
Die Windenergieanlagen, die jetzt schon in Hessen in Betrieb sind, stehen nur zum Teil in diesen Windvorranggebieten. Ende 2021 waren es laut dem aktuellen Energiemonitoringbericht 2022 57 Prozent der Großanlagen. Die Windenergieanlagen außerhalb der Windvorranggebiete werden nach und nach zurückgebaut. Denn nach 20 Jahren läuft die staatliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus, davon sind jetzt die ersten Anlagen betroffen. Ein Weiterbetrieb ist dann nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich bzw. wirtschaftlich. Das sogenannte Repowering ist außerhalb der Vorranggebiete ausgeschlossen.

Repowering
Wenn Windenergieanlagen abgebaut und am selben Standort durch neue ersetzt werden, spricht man von Repowering. Innerhalb der Vorranggebiete kann das sehr attraktiv sein. Denn in der Regel lässt sich dann mit weniger, aber größeren und leistungsstärkeren Anlagen der Ertrag vervielfachen. Die für Windenergieanlagen ausgewiesene Fläche wird damit effizienter genutzt. Auch die Anwohner haben Vorteile: Durch höhere Nabenhöhen und größere Rotorblätter sind die Anlagen zwar auch höher, drehen optisch aber langsamer, was als angenehmer empfunden wird, und moderne Anlagen laufen meist wesentlich leiser als alte.
Genehmigungsprozesse

Wer eine Windenergieanlage von mehr als 50 Metern Gesamthöhe errichten möchte, braucht eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Diese schließt neben der Baugenehmigung auch andere Genehmigungen ein, zum Beispiel naturschutzrechtliche oder forstrechtliche. Bei Windparks mit 20 oder mehr Anlagen oder wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist, ist eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Für kleine Anlagen bis 50 Meter reicht hingegen eine Baugenehmigung. Bis zehn Meter Höhe ist auch diese nicht erforderlich, wenn die Anlage in einem Gewerbe- oder Industriegebiet aufgestellt wird. Hier spricht man von Kleinwindkraftanlagen, die vor allem für die Eigenstromnutzung errichtet werden.
Die oder der Antragstellende hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer BImSchG-Genehmigung, wenn von der Windenergieanlage oder dem Windpark keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen und das Projekt auch sonst keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften verletzt. Hindernisse für Windenergieprojekte können unter anderem im Artenschutz und im Denkmalschutz liegen, es gibt zudem Grenzwerte für Lärm und Schattenwurf sowie Konfliktfelder zum Beispiel mit der Flugsicherung.
Ausschreibungen

Die BImSchG-Genehmigung ist Voraussetzung, um an einem Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen zu können. Nur Windenergieanlagenprojekte, die dort einen Zuschlag erhalten, bekommen eine EEG-Vergütung für den produzierten Strom. Dieses Verfahren wurde 2017 eingeführt, um die Stromerzeugung aus Windenergie auf eine marktwirtschaftliche Grundlage zu stellen. Bewerberinnen und Bewerber geben die benötigte EEG-Vergütung für ihr geplantes Projekt an. Die Projekte mit den niedrigsten Vergütungssätzen erhalten den Zuschlag.
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