Energetische Quartierssanierung

Mit dem Förderprogramm KfW 432 und der hessischen Zusatzförderung können Kommunen die Wärmewende in einzelnen Wohnquartieren voranbringen. Mehr dazu:

Fördermittel finden
Wir beraten Sie gerne: Wie können Klimaschutz und Energieeffizienz in Ihrem Vorhaben berücksichtigt werden? Welche Fördermöglichkeiten können Sie für Ihre angedachte Investition nutzen, die Sie einen Schritt weiter bringen in Richtung Energiewende und Klimaneutralität?
Insbesondere Kommunen können auf eine Vielzahl ansprechender Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zurückgreifen, die dabei unterstützen sollen, der Vorbildrolle in Klimaschutz, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Energiewende nachzukommen – kurz: der Daseinsvorsorge für eine lebenswerte Zukunft. Oft lassen sich diese Fördermöglichkeiten sogar miteinander kombinieren, sodass Sie eine höhere Förderung erhalten.
Die Fördermittelberatung der LEA Hessen bietet ab sofort immer am zweiten Dienstag im Monat eine Online-Sprechstunde für hessische Kommunen an. Dabei können im monatlichen Wechsel Fragen zu den Förderschwerpunkten energetische Gebäudesanierung und Klimaschutz/Klimaanpassung gestellt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit zum direkten Austausch!
Bei Interesse senden Sie bitte eine kurze E-Mail mit dem Betreff „Aufnahme in den Verteiler kommunale Sprechstunde“ an: foerdermittelberatung@lea-hessen.de. Wir nehmen Sie dann gerne in unseren Verteiler auf und lassen Ihnen den permanenten Zugangslink sowie die Terminserie zur Sprechstunde zukommen.
Mehr erfahrenOb für Wohnquartiere, städtische Räume, kommunale Nichtwohngebäude oder Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel: Starten Sie mit einem Konzept, das faktenbasiert Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Nutzungsphase betrachtet. Häufig werden neben der Erstellung des Konzepts auch resultierende Mehrkosten für zum Beispiel verbesserte Energieeffizienz erheblich bezuschusst.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns! Wir helfen Ihnen, geeignete Förderprogramme zu finden und zu nutzen.
Wichtig zu wissen: Erst die Förderzusage – dann der Auftrag! Förderzuschüsse des Landes sind in der Regel daran geknüpft, dass zuerst die Förderung beantragt und bewilligt ist, bevor die erste Lieferleistung beauftragt werden darf.
Das Land Hessen unterstützt auf der Grundlage des Hessischen Energiegesetzes Kommunen oder auch kommunale Unternehmen bei Energieeffizienzmaßnahmen. Hier finden Sie besondere Förderangebote:

Mit dem Förderprogramm KfW 432 und der hessischen Zusatzförderung können Kommunen die Wärmewende in einzelnen Wohnquartieren voranbringen. Mehr dazu:

Über die Kommunalrichtlinie Energie des Landes Hessen werden in bestehenden kommunalen Nichtwohngebäuden Anlagen zur Gebäudeautomation sowie Anlagen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für energetische Anlagen gefördert. Mehr dazu:

Die Landesregierung unterstützt hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen dabei, Maßnahmen umzusetzen, die die Ziele des Hessischen Energiegesetzes vorantreiben. Mehr dazu:
Bei der folgenden Aufzählung handelt es sich um eine Kurzübersicht der zentralen Förderangebote des Landes Hessens für Kommunen im Bereich Klimaschutz und Energiewende. Eine umfassende Übersicht aller verfügbaren Förderungen in diesem Bereich finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank. Genauere Informationen finden Sie unter den Links zu den Förderstellen. Zudem steht den Kommunen die kostenlose und individuelle Fördermittelberatung der LandesEnergieAgentur Hessen zur Verfügung (siehe Kontakte).
+49 611 95017 - 8258
foerdermittelberatung@lea-hessen.de
oder nutzen Sie unser praktisches Kontaktformular

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