Eine Frau steht in einem Büro mit einem Tablet in ihren Händen.
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Fördermittel finden

Ein Zuschuss für die Zukunftsfähigkeit Ihrer Kommune

Wir beraten Sie gerne: Wie können Klimaschutz und Energieeffizienz in Ihrem Vorhaben berücksichtigt werden? Welche Fördermöglichkeiten können Sie für Ihre angedachte Investition nutzen, die Sie einen Schritt weiter bringen in Richtung Energiewende und Klimaneutralität?

Insbesondere Kommunen können auf eine Vielzahl ansprechender Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zurückgreifen, die dabei unterstützen sollen, der Vorbildrolle in Klimaschutz, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Energiewende nachzukommen – kurz: der Daseinsvorsorge für eine lebenswerte Zukunft. Oft lassen sich diese Fördermöglichkeiten sogar miteinander kombinieren, sodass Sie eine höhere Förderung erhalten.

Aktuelles zur BEG-Förderung

Im Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Der Fokus der Förderung liegt seitdem auf der energetischen Sanierung. Insgesamt sollen so mehr Menschen von dem Förderprogramm profitieren und bei einer energetischen Sanierung staatlich mehr unterstützt werden. Ein FAQ finden Sie hier.

Passivhaus im Bestand

Auch ältere Immobilien aus den 50er bis 80er Jahren lassen sich so modernisieren, dass sie einen ähnlichen energetischen Standard erreichen, wie viele Neubauten: den Passivhausstandard. Das Land Hessen hat hierfür sogar ein eigenes Förderprogramm.

Zinsverbilligung im Mietwohnungsbau

Mit dem Programm "Energieeffizienz im Mietwohnungsbau" erhalten Sie vom Land einen Zinszuschuss für energetische Sanierungen und nachhaltige Neubauten.

Fördermittelberatung für Kommunen

Bei Fragen rund um Zuschüsse und Anträge hilft unser Expertinnen- und Expertenteam der Fördermittelberatung Ihnen

Online-Fördermitteldatenbank

Für einen ersten Überblick können Sie unsere Online-Fördermitteldatenbank nutzen: Dort sind Zuschüsse und Kredite für viele Vorhaben aufgeführt.

Ob für Wohnquartiere, städtische Räume, kommunale Nichtwohngebäude oder Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel: Starten Sie mit einem Konzept, das faktenbasiert Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Nutzungsphase betrachtet. Häufig werden neben der Erstellung des Konzepts auch resultierende Mehrkosten für zum Beispiel verbesserte Energieeffizienz erheblich bezuschusst.

Vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin mit uns! Wir helfen Ihnen, geeignete Förderprogramme zu finden und zu nutzen.

Wichtig zu wissen: Erst die Förderzusage – dann der Auftrag! Förderzuschüsse des Landes sind in der Regel daran geknüpft, dass zuerst die Förderung beantragt und bewilligt ist, bevor die erste Lieferleistung beauftragt werden darf.

Tipps für Kommunen zu besonderen Förderangeboten

Das Land Hessen unterstützt auf der Grundlage des Hessischen Energiegesetzes Kommunen oder auch kommunale Unternehmen bei Energieeffizienzmaßnahmen. Hier finden Sie besondere Förderangebote:

Mehrere Hochhaus-Wohnblöcke in Gießen.
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Passivhaus im Bestand

Auch ältere Immobilien aus den 5oer bis 80er Jahren lassen sich so modernisieren, dass sie einen ähnlichen energetischen Standard erreichen, wie viele Neubauten: den Passivhausstandard. Das hessische Wirtschaftsministerium fördert die Umsetzung. Mehr dazu:

Modernisieren auf Passivhausstandard
Straße bei Nacht mit LED-Straßenbeleuchtung.
© LEA Hessen

LED-Straßenbeleuchtung

Die Straßenbeleuchtung macht durchschnittlich ein Drittel des Stromverbrauchs einer Kommune aus. Wenn die Kommunen auf LED-Technik modernisieren, kann dies die Energiekosten der Straßenbeleuchtung um oftmals deutlich mehr als 70 % senken. Das hessische Wirtschaftsministerium fördert die Umsetzung. Mehr dazu:

Energie und Kosten sparen mit LED
Landesförderung ergänzt Bundesprogramm KFW 432

Energetische Quartierssanierung

Hessen stockt auf! – Förderung vom Bund und Land für hessische Kommunen bis zu 95%. Mehr dazu:

Wohnquartier energetisch sanieren
Eine Hausfassade mit farbenfrohem Sonnenschutz.
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Durch Gebäudeautomation Energie sparen

Über die Kommunalrichtlinie Energie des Landes Hessen werden in bestehenden kommunalen Nichtwohngebäuden Anlagen zur Gebäudeautomation sowie Anlagen der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für energetische Anlagen gefördert. Mehr dazu:

Gebäudeautomation
Platz in Gelnhausen mit Fachwerkhäusern, Sonnenschirmen und Kopfsteinpflaster.
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Mit der Kommunalrichtlinie Maßnahmen realisieren

Die Landesregierung unterstützt hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen dabei, Maßnahmen umzusetzen, die die Ziele des Hessischen Energiegesetzes vorantreiben. Mehr dazu:

Mit der neuen Kommunalrichtlinie Maßnahmen unterstützen
Baustelle mit mehrstöckigen Gebäude und mehreren Baukränen.
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Energieeffizienz im Mietwohnungsbau

Das Hessische Wirtschaftsministerium fördert Investitionsvorhaben in Mietwohnungsgebäuden mit einer Zinsverbilligung (zusätzlich zum Programm: BEG für Wohngebäude) . Mehr dazu:

Energieeffizienz im Mietwohnungsbau
Ein Pony steht vor einem großen Stallgebäude mit Solarkollektoren auf dem Dach.
© LEA John

Energiekonzepte, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien

Gefördert werden kommunale Energiekonzepte, Konzepte zur Energieeinsparung und effizienten Bereitstellung von Nutzenergie für kommunale Liegenschaften und Siedlungsgebiete sowie Erfassung und Ausweisung von Wärmesenken und -quellen. Mehr dazu:

Konzepte für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien

Überblick Förderangebote des Landes Hessen für Kommunen

Kommunale Anstrengungen bei der Energiewende und dem Klimaschutz werden vom Land Hessen gefördert. Finden Sie hier einen Überblick.

Förderangebot Beschreibung der Förderung Antragsunterlagen und Konditionen
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (HMWEVW)- Kommunalrichtlinie Energie Gefördert werden die energetische Modernisierung, sowie Neu- und Ersatzneubauten von besonders energieeffizienten kommunalen Nichtwohngebäuden. Durch die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude können hohe Förderquoten erreicht werden (https://www.bafa.de) Förderstelle
Förderung LED-Straßenbeleuchtung - Kommunalrichtlinie Energie Gefördert wird der Einsatz hocheffizienter LED im Bereich der Straßenbeluchtung. Durch die Umrüstung von Straßenleuchten auf LED Leuchtmittel werden der kommunale Energieverbrauch, die Betriebskosten und die Treibhausgasemissionen signifikant gesenkt. Durch die Kombination mit der Förderung über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative können hohe Förderquoten erreicht werden (www.klimaschutz.de). Förderstelle
Förderung von Solarabsorber bei kommunalen Freibädern - Kommunalrichtlinie Energie Gefördert werden Solarabsorberanlagen und Schwimmbeckenabdeckungen. Wenn gewisse Kriterien erfüllt werden, dann kann auch in Kombination mit konventionellen Wärmeerzeugern gefördert werden. Förderstelle
Förderung der Digitalisierung im Energiebereich kommunaler Gebäude (HMWEVW) - Kommunalrichtlinie Energie Es werden Anlagen zur Gebäudeautomation sowie Anlagen der Mess-, Steuer- und Reglungstechnik für energietechnische Anlagen in kommunalen Nichtwohngebäuden gefördert. Voraussetzung ist, dass diese Anlagen zur Senkung des Energieverbrauchs der Liegenschaft beitragen. Durch die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative können hohe Förderquoten erreicht werden (www.bafa.de und www.klimaschutz.de] Förderstelle
Förderung der Energiewende im Quartier nach § 7, 8 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) (HMWEVW) Es werden integrierte Quartierskonzepte mit dem Fokus auf energetische Sanierung gefördert. Weitere städtebauliche Aspekte können hier ebenfalls betrachtet werden (Daseinvorsorge, Wohnen im Alter, klimafreundliche Mobilität, Sozialeinfrastruktur, klimaangepasstes Quartier, Digitalisierung, etc.). Neben dem Konzept wird die Umsetzung durch eine Personalstelle im Sanierungsmanagement gefördert. Für das Sanierungsmanagement kann sowohl eine Personalstelle im Bauamt geschaffen werden oder die Aufgaben an ein externes Büro übergeben werden. Die Förderung ergänzt die Bundesförderung KfW-432 "Energetische Stadtsanierung". Förderstelle
Förderung von kommunalen Energiekonzepten, Energieeffizienzplänen und Konzepten zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien (§ 7 des Hessischen Energiegesetzes) (HMWEVW) Kommunale Energiekonzepte schaffen die Grundlage, damit langfristig die Energiekosten gesenkt, die Treibhausgasemissionen verhindert und die regionale Wertschöpfung gestärkt werden kann. Gefördert werden Konzepte zur Energieeinsparung und zur effizienten Bereitstellung von Nutzenergie, Effizienz- und Modernisierungsfahrpläne für kommunale Liegenschaften, kommunale Energiekonzepte, die Gründung von Energieagenturen oder Energieberatungsstellen sowie die Erfassung und Ausweisung von Wärmesenken und -quellen für kommunale Flächennutzungs- oder Bebauungspläne sowie Satzungen. Förderstelle
Förderung von innovativen Energietechnologien nach § 6 des Hessischen Energiegesetztes (HEG) (HMWEVW) Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie
Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Energieeffizienz, zur Energieeinsparung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Speicherung von Energie sowie zur Netzintegration. Im Fokus steht die
Erarbeitung, Weiterentwicklung oder Anwendung von grundlegenden Erkenntnissen, die erstmalige Erprobung neuer Technologien oder Verfahren oder die Erprobung deren kommerziellen Einsatzes in beispielhaften Anlagen. Ziel ist die Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf andere Projekte.
Förderstelle
Klimaschutzmaßnahmen - Investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen - Richtlinie des Landes Hessen (HMUKLV) Gefördert werden investive kommunale Maßnahmen zum Klimaschutz. Dies umfasst Effizienzmaßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, klimaschonende Erzeugungstechnologien und CO2-arme Mobilitätssysteme. Beispiele sind die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden, Sporthallen oder Kläranlagen, kommunale Verleihsysteme von Fahrrädern oder Lastenrädern, Einsatz von (E)-Lastenrädern im kommunalen Fuhrpark und Maßnahmen zur energieeffizienten Trinkwasserversorgung. Die Bildung von Maßnahmenpaketen ist in den meisten Fällen verpflichtend. Förderstelle
Klimawandelanpassungsmaßnahmen - Kommunale Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Richtlinie des Landes Hessen (HMUKLV) Gefördert werden investive Maß­nah­men zur Be­grenzung der negativen Aus­wir­kun­gen des Klima­wandels und möglichen Anpassungsmaßnahmen. Beispielhafte Maßnahmen sind Dachbegrünungen, Entsiegelungsmaßnahmen, kommunale Förderprogramme für Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer, Verschattung öffentlicher Gebäude durch bauliche Maßnahmen und Trinkbrunnennetze. Zudem werden sowie Analysen rund um die Auswirkungen des Klimawandels auf eine Kommune gefördert. Förderstelle
Pilotprojekte Klimaschutz / Klimaanpassung -  Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen (HMUKLV) Gefördert werden Pilot- und Demonstrationsprojekte, die in Hessen der erstmaligen Erprobung neuer Technologien oder Ver­fahren zur Re­du­zie­rung der Treib­haus­gas­emissionen oder zur Be­gren­zung der negativen Aus­wir­kun­gen des Klima­wandels dienen, bzw. die Mög­lich­keiten des kommer­ziellen Ein­satzes in beispiel­haften An­lagen unter Be­weis stellen. Förderstelle
Kommunale Informationsinitiativen, Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union und des Bundes - Richtlinie des Landes Hessen (HMUKLV) Gefördert werden Veranstaltungsreihen sowie Maßnahmen und Kampagnen zur Information und Qualifikation zu Klimaschutz- und Klimaanpassung. Förderstelle
SWIM - Schwimmbad-Investions- und Modernisierungsprogramm (HMDIS) Besonderes Augenmerk liegt bei der Förderung auf Maßnahmen, die Betriebskosten und insbesondere Energieverbrauch senken. Dabei geht es generell darum, zukunftsfähige und wirtschaftlich sinnvolle Sportstäten zu fördern. Wichtig ist, dass die Schwimmbäder Schulschwimmen oder Schwimmkurse anbieten. Förderstelle
Förderung von Biomassefeuerungsanlagen in Hessen - Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (HMUKLV) Die Förderung bezuschusst marktgängige Holzfeuerungsanlagen zur zentralen Wärmeversorgung ab 30 kW, Nahwärmenetze sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Durch die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude können mitunter hohe Förderquoten erreicht werden (www.bafa.de) Förderstelle
verschiedene Förderprogramme für klimaschonende Mobilität Für klimafreundliche Mobilität gibt es verschiedene Förderungen im Bereich Nahmobilität für den Fuß- und Radverkehr oder auch zur E-Mobilität. Wir lotsen Sie zu den richtigen Ansprechpartnern (www.nahmobil-hessen.de und www.strom-bewegt.de).
Förderung der energetisch optimierten Modernisierung von Gebäuden zum Passivhaus im Bestand - Richtlinie zur energetischen Förderung (HMWEVW) Gefördert wird die Sanierung von Gebäuden zum besonders energieeffizienten Standard "Passivhaus im Bestand". Förderstelle
Förderung des Bundes: Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (BMWK)

Gefördert werden Personalstellen für Klimaschutzmanagement und Energiemanagement, Konzepte (integrierte Klimaschutzkonzepte, Fokuskonzepte zu Wärme, Mobilität oder Abfall, Machbarkeitsstudien) sowie investive Maßnahmen (Radverkehr, Abfall und Abwasser, Trinkwasser, Beleuchtung, Belüftung). Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie im Detail.

Förderstelle

Hinweis: Bei dieser Tabelle handelt es sich um eine Kurzübersicht der zentralen Förderangebote des Landes Hessens für Kommunen im Bereich Klimaschutz und Energiewende. Eine umfassende Übersicht aller verfügbaren Förderungen in diesem Bereich finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank . Genauere Informationen finden Sie unter den Links zu den Förderstellen (rechte Spalte). Zudem steht den Kommunen die kostenlose und individuelle Fördermittelberatung der LandesEnergieAgentur Hessen zur Verfügung (siehe Kontakte).

Kontakt

Richard Ferlemann

Richard Ferlemann

Fördermittelberatung/ Bürgerberatung & Call-Center

+49 611 95017 8638

Susanne Crezelius

Susanne Crezelius