Straße bei Nacht mit LED-Straßenbeleuchtung.
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LED-Straßenbeleuchtung installieren

Energie und Kosten sparen mit LED

Die Straßenbeleuchtung macht durchschnittlich ein Drittel des Stromverbrauchs einer Kommune aus. Wenn die Kommunen auf LED-Technik modernisieren, kann dies die Energiekosten der Straßenbeleuchtung um oftmals deutlich mehr als 70 %  senken.

Es rechnet sich also zu modernisieren, zumal Bund und Land die Umstellung fördern. Das Land unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Straßenbeleuchtungsanlagen außerdem mit Informationen und einer kostenfreien Beratung.

Bessere Beleuchtung, geringerer Energieverbrauch, hohe Wirtschaftlichkeit und erhöhter Umwelt- & Klimaschutz sind die Vorteile für Kommunen, die in energieeffiziente LED Beleuchtungsanlagen investieren.

Förderungsfähige Ausgaben für die Umsetzung der Projekte sind neben der Anschaffung der Anlagenkomponenten auch Leistungen zur Installation der Anlagenkomponenten, Ausgaben für eventuell erforderliche photometrische Messungen sowie Demontage und Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten durch externes Fachpersonal.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Maximale Effizienz

höhere Beleuchtungsqualität bei Reduzierung der Lichtverschmutzung, maximale Effizienz bei optimaler Beleuchtung

Senkung der Betriebskosten

höhere Energieeffizienz, Senkung der kommunalen Betriebskosten, schnelle Amortisierung der Investition

Umwelt- und Klimaschutz

Reduzierung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen, geringere Lichtverschmutzung

Wie wird gefördert?

LED Straßenbeleuchtung: Baustelle bei Nacht
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Umbau bestehender Beleuchtungsanlagen

Die Förderung beinhaltet den Umbau bestehender Anlagen sowie in einzelnen Ausnahmefällen auch deren Ergänzung, aber bspw. nicht die Ausleuchtung kompletter Neubaugebiete.

LED Straßenbeleuchtung: Arbeiter in Stahlkorb arbeitet an einer Straßenlampe.
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Kumulierung von Drittmitteln

Bundesfördermittel sollen ausdrücklich mit dieser Landesförderung kombiniert werden. Auch die Kombination mit Förderungen aus dem Programm der HESSENKASSE ist möglich. Eine weitere Kumulierung mit Fördermitteln des Landes Hessen ist nicht möglich.

Fördervoraussetzungen

Wir von der LEA unterstützen Sie bei dem gesamten Planungs- und Antragsprozess

  • zielgerichtet,
  • unabhängig und
  • kostenfrei!

Förderantrag

Diese Dinge müssen Sie dem Förderantrag beifügen. Wir gehen die Anforderungen für Ihren Förderantrag noch einmal im Rahmen der Konzeptberatung Licht detailliert mit Ihnen durch.

  • Nachweis über Konzeptberatung Licht
  • Beleuchtungsplan (lichtpunktbezogen)
  • Formular „Leuchtenaustausch“
  • Katasterkarten/Lageplan/Übersichtskarte
  • Zustimmung über Veröffentlichungen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Eigentumsnachweis über zu modernisierenden Anlagen
  • bei Zusammenarbeit mit kommunalersetzende Maßnhamen: Vertrag mit dem Dritten, der das Projekt umsetzt (bspw. Stadtwerke, Netzbetreibern / Netzbetreiberinnen)
  • Kooperationsvereinbarung (bei Zusammenschluss von Antragsstellerinnen und Antragstellern)
  • Antragsstellung an WI-Bank

Publikationen

Planungshilfe LED-Straßenbeleuchtung

Planungshilfe LED-Straßenbeleuchtung

Erscheinungsdatum

29.04.2022

Themenfeld

Energiesparen, ExpertinExperte, Fachinformation, Kommune, Modernisierung Sanierung

herunterladen (PDF, 1,21 MIB)

Kontakt

Katja Müller

Katja Müller

Energieeffizienz im Gebäudesektor

Christian Kuhlmann

Christian Kuhlmann

Projektleitung Fachtechnische Dienstleistungen