Hände decken Memorykarten auf mit LEA-Motiven und -Personen.
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.landesenergieagentur-hessen.de veröffentlichte Website des Landes Hessen. Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei helfen auch unsere gebärdensprachlichen Videos

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.08.2022 erstellt und zuletzt am 17.07.2024 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem durch die Überwachungsstelle des Landes Hessens durchgeführten BIK BITV-Test im März 2024.

Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.lea-hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:

  • Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und nicht alle Seitenbereiche definiert sind.
  • Kontraste von Texten und Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen
  • Erschwerung für Screenreader-Nutzer bei manchen Stellen aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.
  • Fehlende Zweck-Darstellung externer Links ("Link Purpose").  
  • Teilweise werden über iFrames externe Webseiten von Fremdanbietern eingebunden, die nicht barrierefrei sind. Hier hat die LEA Hessen keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit. 

Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 31.12.2024 vorgesehen. 

Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich:

  • Bereitstellung aller Dokumente als barrierefreie PDFs unter Mediathek. Die Anpassung aller dort befindlichen Dokumente ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Neu hinzukommende Dokumente werden barrierefrei eingepflegt.

Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

  • Ein Austausch der PDFs aus den Jahren 2021 und 2022 durch barrierefreie PDFs ist immer dann geplant, wenn neue Versionen der Dokumente erstellt werden.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:


Ansprechperson:

Michael John
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit 
LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH
Mainzer Str. 118 

65189 Wiesbaden

0611 95017-8400
presse@lea-hessen.de

Zum Formular "Barriere melden

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de