Ein Pony steht vor einem großen Stallgebäude mit Solarkollektoren auf dem Dach.
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Förderung von kommunalen Energiekonzepten

Förderung von kommunalen Energiekonzepten, Energieeffizienzplänen und Konzepten zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien

Ziel der Förderung ist die langfristige Senkung der Energiekosten, der Ausbau von Erneuerbaren Energien, eine Beteiligung von Investoren und Bürgern an der Energieversorgung, die Bereitstellung kommunaler Entscheidungsgrundlagen, die nachhaltige Verminderung von Treibhausgasemissionen sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung.

Nach der Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes vom 2. Dezember 2015 kommen folgende Maßnahmen für eine Förderung in Frage:

  • Konzepte zur Energieeinsparung und zur effizienten Bereitstellung von Nutzenergie für kommunale Liegenschaften und örtliche Siedlungsgebiete (Quartiere) (Teil II, Nr. 4.3.1 der Förderrichtlinie)
  • Effizienz- und Modernisierungsfahrpläne für kommunale Liegenschaften (Teil II, Nr. 4.3.2 der Förderrichtlinie)
  • Kommunale Energiekonzepte (Teil II, Nr. 4.3.3 der Förderrichtlinie)
  • Erfassung und Ausweisung von Wärmesenken und –quellen für kommunale Flächennutzungs- oder Bebauungspläne sowie Satzungen (Teil II, Nr. 4.3.5 der Förderrichtlinie.

Die Förderquote beträgt 50 % bzw. bis zu 75 % bei innovativen Verbundlösungen und interkommunalen Konzepten.

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen, die mehrheitlich in kommunalem Eigentum stehen, sowie Zusammenschlüsse kommunaler hessischer Gebietskörperschaften.

Für Projekte nach Teil II Nr. 4.3.1 (Konzepte zur Energieeinsparung und zur effizienten Bereitstellung von Nutzenergie) und Nr. 4.3.3 (Kommunale Energiekonzepte) ist vor Antragstellung eine Projektskizze beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum zur fachlichen Bewertung vorzulegen.

Bei Bedarf kann zuvor eine Vorfeldberatung über die LEA Hessen in Anspruch genommen werden. Informationen zu der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Wibank Hessen.

Wibank Hessen: Energetische Förderung