Ein großes Mietshaus ist eingerüstet und wird energetisch saniert.
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Energieeffizienz im Mietwohnungsbau

Mietwohnungsbau: Energiesparen mit zusätzlicher Zinsverbilligung

Wenn im Mietwohnungsbau energetische Mindeststandards erreicht werden, gewährt das Land Hessen eine zusätzliche Förderung zur KfW

Wird das Programm 261 (Wohngebäude – Kredit 261) oder das Programm 298 (Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude – Kredit 298) der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen, fördert das Land Hessen energetische Modernisierungen und nachhaltige Neubauten von Mietwohnungsgebäuden mit einer zusätzlichen Zinsverbilligung. Die hessische Förderung unter dem Titel „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“ kann dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • nach einer energetischen Modernisierung mindestens das Niveau „KfW-Effizienzhaus 85“ oder besser erreicht wird oder
  • beim Neubau bzw. Ersterwerb von Mietwohnungen, entsprechend den Anforderungen des KfW-Energieeffizienzhauses einschl. Passivhäuser nach dem KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KFN)" mindestens das Niveau "KFWG" erreicht wird.
  • Der Zinszuschuss wird gemeinsam mit dem Darlehen aus dem entsprechenden KfW-Programm bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beantragt.

Voraussetzung: KfW 261 oder KfW 298

Sanierung: KfW Effizienzhaus 85 und besser

Neubau: KfW-Effizienzhaus "Klimafreundliches Wohngebäude" 40

Webinar Energieeffizienz