Mietwohnungsbau: Energiesparen mit Zinsverbilligung
Wenn im Mietwohnungsbau energetische Mindeststandards erreicht werden, gewährt das Land Hessen eine zusätzliche Förderung zur KfW.
Wird das Programm 261 (Wohngebäude – Kredit 261) der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen, fördert Hessen Sanierungen und nachhaltige Neubauten von Mietwohnungsgebäuden mit einer zusätzlichen Zinsverbilligung. Die hessische Förderung unter dem Titel „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“ kann dann in Anspruch genommen werden, wenn
nach einer Sanierung mindestens der Standard „Effizienzhaus 85“ oder besser erreicht wird oder
beim Neubau von Mietwohnungen, KfW-Energieeffizienz- oder Passivhäusern mindestens der Standard „KfW-Effizienzhause 40 NH“ erreicht wird.
Voraussetzung: KfW 261
Sanierung: KfW Effizienzhaus 85 und besser
Neubau: KfW-Effizienzhaus 40 NH
Für wen eignet sich das Programm?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Eigentümer, die Wohngebäude vermieten. Dazu zählen:
Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften,
Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände,
sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und
private Vermieter.
Was wird gefördert?
Eine Zinsverbilligung von bis zu 1,32 Prozent wird ermöglicht. Darüber verzichtet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen auf ihre Marge von 0,12 Prozent und das über einen Zeitraum von zehn Jahren.
Konditionen und Bedingungen
Gefördert werden nur Vorhaben, die nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG Wohngebäude – Kredit 261, förderfähig sind. Darunter fallen eine ganze Reihe von Programmen:
Für Investitionsvorhaben nach dem Programm "BEG Wohngebäude Kredit - Effizienzhaus (Neubau) – EH 40 NH" gilt folgende Regelung:
Für das Darlehen der Wirtschafts- und lnfrastrukturbank Hessen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 1,32 Prozent auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt. Diese Zinsverbilligung von 1,32 Prozent setzt sich wie folgt zusammen: 1,20 Prozent aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 Prozent aus einem Margenverzicht der Wirtschafts- und lnfrastrukturbank Hessen.
Für das Programm „BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Sanierung) – EH 40, EH 40 EE, EH 55, EH 55 EE, EH 70, EH 70 EE, EH Denkmal und EH Denkmal EE“ gilt folgende Regelung:
Für das Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,97 Prozent auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt. Diese Zinsverbilligung von 0,97 Prozent setzt sich wie folgt zusammen: 0,85 Prozent aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 Prozent aus einem Margenverzicht der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Für das Programm „BEG Wohngebäude Kredit - Effizienzhaus (Sanierung) – EH 85 und EH 85 EE“ gilt folgende Regelung:
Für das Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,42 Prozent auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt. Diese Zinsverbilligung von 0,42 Prozent setzt sich wie folgt zusammen: 0,30 Prozent aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 Prozent aus einem Margenverzicht der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Der Margenverzicht von 0,12 Prozent bleibt für die gesamte Dauer der Zinsbindung von zehn Jahren bestehen.
Der Zinszuschuss wird gemeinsam mit dem Darlehen aus dem entsprechenden KfW-Programm bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beantragt. Bei Bewilligung des Darlehens wird mit dem Zuschussempfänger eine Vereinbarung über den Zuschuss abgeschlossen.
Nach Vollauszahlung des Darlehens werden die monatlichen Zinszuschusszahlungen als Teilerfüllung der monatlichen Annuitätsleistungen des Kreditnehmers verrechnet.
Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt sein.
Die in den KfW-Merkblättern zum jeweiligen KfW-Programm geforderten Bestätigungen müssen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vorliegen.
Mit den Maßnahmen muss spätestens 6 Monate nach der Zusage der Fördermittel begonnen werden. Die Maßnahmen sind zeitnah abzuschließen.
Investitionsvorhaben, die nicht diesen hohen energetischen Standards entsprechen, können u. U. aus anderen Programmen der KfW über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ebenfalls zu günstigen Konditionen finanziert werden.
Quelle: WI Bank
Was ist nicht förderfähig?
Nicht förderfähig ist Wohnraum,
der rechtlich und tatsächlich zur dauerhaften Wohnraumversorgung nicht geeignet ist (zum Beispiel Notunterkünfte),
der hinsichtlich der Wohnfläche unangemessen groß und
in der Ausstattung oder der Höhe der Kosten besonders aufwändig ist.
Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen?
In diesem Fall ist die Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG Wohngebäude – Kredit 261 sogar Voraussetzung da es sich nicht um eine Zuschussleistung handelt, sondern um eine Zinsbilligung.
So stellen Sie einen Antrag
Der Zinszuschuss wird gemeinsam mit dem Darlehen aus dem entsprechenden KfW-Programm bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beantragt. Bei Bewilligung des Darlehens wird mit dem Zuschussempfänger eine Vereinbarung über den Zuschuss abgeschlossen.