Ein großes Mietshaus ist eingerüstet und wird energetisch saniert.
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Energieeffizienz im Mietwohnungsbau

Mietwohnungsbau: Energiesparen mit Zinsverbilligung

Wenn im Mietwohnungsbau energetische Mindeststandards erreicht werden, gewährt das Land Hessen eine zusätzliche Förderung zur KfW

Wird das Programm 261 (Wohngebäude – Kredit 261) der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen, fördert Hessen Sanierungen und nachhaltige Neubauten von Mietwohnungsgebäuden mit einer zusätzlichen Zinsverbilligung. Die hessische Förderung unter dem Titel „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“ kann dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • nach einer Sanierung mindestens der Standard „Effizienzhaus 85“ oder besser erreicht wird oder
  • beim Neubau von Mietwohnungen, KfW-Energieeffizienz- oder Passivhäusern mindestens der Standard „KfW-Effizienzhause 40 NH“ erreicht wird.

Voraussetzung: KfW 261

Sanierung: KfW Effizienzhaus 85 und besser

Neubau: KfW-Effizienzhaus 40 NH

Webinar Energieeffizienz