Mehrere Windräder im Gegenlicht.
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Windenergie

Unsere bedeutendste Stromquelle

Windenergie in Hessen

Die Windenergie ist die größte Stromquelle in Deutschland – und auch in Hessen. Und treibt die Reduktion fossiler Brennstoffe maßgeblich an.

Seit 2019 wird in Deutschland mehr Strom aus erneuerbaren als aus fossilen Energien produziert – und das ist vor allem der Windenergie zu verdanken. Sie ist mit Abstand die wichtigste regenerative Stromquelle hierzulande. An guten Standorten ist die Windenergie an Land mittlerweile die kostengünstigste Art der Stromerzeugung. Gleichzeitig verursacht sie die geringsten Umweltkosten.

Laut dem aktuellen Energiemonitoringbericht 2024 drehten sich Ende 2023 1.181 Windenergieanlagen mit einer Gesamtkapazität von 2.519,7 Megawatt (MW) in Hessen. Das entsprach 38,2 Prozent der installierten elektrischen Leistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (sprich der maximalen elektrischen Leistung der Anlagen unter optimalen Bedingungen) - Platz 2 hinter Photovoltaik mit 56,5 Prozent. Bei der tatsächlich ins Stromnetz eingespeisten Strommenge lag die Windenergie mit 5.882,8 (GWh) sogar vorne (= 61,9 Prozent der durch erneuerbare Energieanlagen eingespeisten Strommenge in Hessen). Aktuelle Daten zum Windausbau in Hessen gibt es auf der Seite des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.

Windenergie im ländlichen Raum

Hessen hat bereits fast 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie reserviert, um hessische und bundesweit vereinbarte Ziele der Energiewende zu erreichen. Zu diesem Zweck wurden in den Teilregionalplänen der Regierungspräsidien (Erklärvideo auf YouTube) – nach vorher definierten Kriterien – sogenannte Windvorranggebiete festgelegt. Dort haben Windenergieanlagen Vorrang vor anderer Nutzung, müssen aber natürlich weiterhin einen umfassenden Genehmigungsprozess durchlaufen.

Seit Januar 2024 können Kommunen auch per Bauleitplanung weitere Flächen für Windenergie festlegen.

Screenshot des Windatlas Hessen.
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Wind-Atlas Hessen

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie stellt den Wind-Atlas Hessen zur Verfügung. Mit diesem Fachinformationssystem können Sie sich über Windenergieanlagen, Planungsgebiete und Naturschutzräume in Hessen informieren.

Zum Wind-Atlas Hessen

Windvorranggebiete

In allen drei hessischen Planungsregionen – Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen – sind inzwischen „Teilregionalpläne Energie“ in Kraft. Zusammen enthalten die Pläne insgesamt 418 Windvorranggebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 40.000 Hektar, was 1,9 Prozent der Fläche Hessens entspricht. Damit ist das bisher in Hessen angestrebte Zwei-Prozent-Ziel nahezu erreicht. Bereits erfüllt ist das durch die Bundesgesetzgebung (WindBG 2022) vorgegebene Ziel von 1,8 Prozent bis Ende 2027. Bis Ende 2032 müssen nach Bundesvorgabe allerdings 2,2 Prozent der Landesfläche in Hessen für Windenergie zur Verfügung stehen (ca. 46.500 Hektar). In den kommenden 10 Jahren müssen daher in Hessen weitere 6.500 Hektar als Windvorranggebiete vorgesehen werden.

Bis Ende des Jahres 2023 waren 269 Windvorranggebiete – also 64 Prozent der festgelegten 418 Gebiete – gänzlich unbelegt (LIS-A 2024). Damit stehen noch 21.778 Hektar für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Darüber hinaus sind zahlreiche Windvorranggebiete bisher nur gering belegt und bieten noch Platz für neue Windenergieanlagen. Eine Kartenübersicht mit allen 418 Windvorranggebieten in Hessen finden Sie im Monitoringbericht 2024 auf Seite 62).

Zwei Wartungsarbeiter auf einem Windrad, im Hintergrund eine hügelige Waldlandschaft.
Repowering

Wenn Windenergieanlagen abgebaut und am selben Standort durch neue ersetzt werden, spricht man von Repowering. Innerhalb der Vorranggebiete kann das sehr attraktiv sein. Denn in der Regel lässt sich dann mit weniger, aber größeren und leistungsstärkeren Anlagen der Ertrag vervielfachen. Die für Windenergieanlagen ausgewiesene Fläche wird damit effizienter genutzt. Auch die Anwohner haben Vorteile: Durch höhere Nabenhöhen und größere Rotorblätter sind die Anlagen zwar auch höher, drehen optisch aber langsamer, was als angenehmer empfunden wird, und moderne Anlagen laufen meist wesentlich leiser als alte.


Genehmigungsprozesse

Wer eine Windenergieanlage von mehr als 50 Metern Gesamthöhe errichten möchte, braucht eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Diese Genehmigung umfasst nicht nur die Baugenehmigung, sondern auch weitere erforderliche Zulassungen, wie beispielsweise naturschutzrechtliche oder forstrechtliche Genehmigungen. Die zuständigen Behörden in Hessen sind die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Bei Windparks mit 20 oder mehr Anlagen oder wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, muss eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Für kleinere Windparks oder einzelne Anlagen kann ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichend sein.

Die Genehmigungsbehörde prüft im Verfahren umfassend, ob dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Dabei werden unter anderem Artenschutz, Denkmalschutz, Lärmschutz, Schattenwurf und mögliche Konflikte mit der Flugsicherung berücksichtigt.

Für kleine Anlagen bis 50 Meter reicht hingegen eine Baugenehmigung. Bis zehn Meter Höhe ist auch diese nicht erforderlich, wenn die Anlage in einem Gewerbe- oder Industriegebiet aufgestellt wird. Hier spricht man von Kleinwindkraftanlagen, die vor allem für die Eigenstromnutzung errichtet werden.

  • Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Hessen

Ausschreibungen

Naturlandschaft mit Feldern und Wald, im Vordergrund ein Dorf, im Hintergrund mehrere Windräder.
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Die BImSchG-Genehmigung ist Voraussetzung, um an einem Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen zu können. Nur Windenergieanlagenprojekte, die dort einen Zuschlag erhalten, bekommen eine EEG-Vergütung für den produzierten Strom. Dieses Verfahren wurde 2017 eingeführt, um die Stromerzeugung aus Windenergie auf eine marktwirtschaftliche Grundlage zu stellen. Bewerberinnen und Bewerber geben die benötigte EEG-Vergütung für ihr geplantes Projekt an. Die Projekte mit den niedrigsten Vergütungssätzen erhalten den Zuschlag.

Weitere Themen der Energiewende

Mehr Informationen

  • Erklärfilm Windenergie im Wald
  • Erklärfilm: Windenergie und Infraschall