Merkblatt Ausnahmen Neubauten grundlegende Renovierung
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – Vollzug in HessenMerkblatt zur Nachweisführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 2a sowie § 10 EEWärmeG über das Vorliegen von Ausnahmen von den Verpflichtungen des EEWärmeG bei Neubauten und bei grundlegender Renovierung von öffentlichen Gebäuden
![Merkblatt Ausnahmen Neubauten grundlegende Renovierung](https://img.hessen-agentur.de/image/redaktion.hessen-agentur.de/publication/2021/3492_merkblatt-ausnahmen-neubauten-grundlegende-renovierung-04-2018.png=s600)
Themenfeld
Energiepolitik, Hausbauen, Kommune, Wärme
Erscheinungsdatum
01.04.2018