Merkblatt Ausnahmen Neubauten grundlegende Renovierung

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – Vollzug in HessenMerkblatt zur Nachweisführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 2a sowie § 10 EEWärmeG über das Vorliegen von Ausnahmen von den Verpflichtungen des EEWärmeG bei Neubauten und bei grundlegender Renovierung von öffentlichen Gebäuden

Merkblatt Ausnahmen Neubauten grundlegende Renovierung

Themenfeld

Energiepolitik, Hausbauen, Kommune, Wärme

Erscheinungsdatum

01.04.2018