Kommunalrichtlinie: Häuserfront eines öffentlichen Gebäudes
© LEA Hessen

Kommunalrichtlinie Energie

Mit der hessischen Kommunalrichtlinie Energieeffizienzmaßnahmen realisieren

Energiewende aktiv mitgestalten!

Die Landesregierung unterstützt hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen dabei, Maßnahmen umzusetzen, die den Klimaschutz und die Energiewende vorantreiben.

Die frühzeitige Erreichung der Klimaschutzziele ist dringender denn je. Die Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass der Endenergieverbrauch von Strom und Wärme mehr und mehr aus erneuerbaren Energiequellen besteht. Außerdem sollen diese Maßnahmen die jährliche energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand anheben.

Mit dem Förderangebot des Landes werden die hessischen Kommunen dabei unterstützt, investive Maßnahmen umzusetzen, mit denen die Kommunen ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Umwelt- und Klimaschutz

    Reduzierung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen
  • Senkung der Betriebskosten

    Höhere Energieeffizienz, schnelle Amortisierung der Investition
  • Professionelle Unterstützung

    Die LEA unterstützt Sie tatkräftig, unabhängig und kostenfrei

Wer wird gefördert?

Alle hessischen Kommunen sind förderfähig

Gefördert werden alle hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie private Träger in kommunalersetzender Funktion. Der Antrag für kommunalersetzende Träger muss über die Kommunen erfolgen und die Förderung wird über die Kommune an die Träger weitergeleitet.

„Die Förderung der Kommunalrichtlinie Energie des Landes Hessen unterstützt Kommunen dabei, Maßnahmen zur Energieeffizienz umzusetzen.“

Porträt von Friedrich Horn, Klimaschutzmanager der Stadt Kronberg, im Freien vor einem Gebäude.
Friedrich Horn
Klimaschutzmanager der Stadt Kronberg

Was wird gefördert?

Der Großteil der förderfähigen Maßnahmen bezieht sich auf energieeffiziente bauliche Maßnahmen.

Hauptsächlich werden energieeffiziente Gebäudemodernisierungen gefördert, aber auch hocheffiziente Neubauprojekte und Ersatzneubauten sind förderfähig.

  • Modernisierung

    Kommunalrichtlinie: Modernisierung eines Wohnhauses
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    bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 25.000 EURO

  • Neubau

    Kommunalrichtlinie: Neubau eines Wohnhauses
    © LEA Hessen

    bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 500.000 EURO

  • Einzelmaßnahmen

    Kommunalrichtlinie: Einzelmaßnahmen, Heizungsanlage
    © LEA Hessen

    bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 25.000 EURO

Förderfähig sind hierbei unter anderem:
  • Batteriespeicher (z.B. für bestehende Photovoltaikanlagen)
  • Erhöhter Kostenrichtwert für nachwachsende Dämmstoffe
  • Umbauten/Umrüstungen bestehender Anlagen auf energieeffizientere Modelle (z. B. Einbau von Wärmespeichern zur Bereitstellung von Heizwärme, Ersatz von Beleuchtungsanlagen durch hocheffiziente LED-Anlagen)

Höhe der Förderung

Sonderförderungspotenzial: Klima-Kommune

Mitgliedskommunen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 10 %.

Klima-Kommunen

Hat sich die antragstellende Kommune im Rahmen des Bündnisses Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen zur Einführung und Einhaltung von Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet, kann eine Förderung von zusätzlich 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Voraussetzungen der Förderung

Die Anforderungen für eine erfolgreiche Förderung sehen Sie hier aufgelistet:

  • Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
  • Pro Gebäude / Trakt ist ein Förderantrag zu stellen
  • die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen beachtet werden.
  • Zweckbindungsfrist (wird nach Teil II Modernisierung und Teil III Neubau KOMMUNALRICHTLINIE gefördert, muss die geförderte Maßnahme noch für mindestens 25 Jahre nach Abschluss der Fördermaßnahmen öffentlich genutzt werden)
  • Einhaltung der jeweiligen geltenden Vergabebestimmungen

Was ist jetzt zu tun?

Wir beraten Sie und klären gemeinsam den Handlungsbedarf für Ihre Kommune. In den meisten Fällen beginnen wir mit einer sogenannten Vorfeldberatung.

  • Kostenfreie Beratung

    LED Straßenbeleuchtung: Zwei Personen an einem Schreibtisch zeigen auf einen Computerbildschirm mit einer Straßenkarte.
    © LEA Hessen

    Profitieren Sie von unserer zielgerichteten Beratungs- und Planungsunterstützung zu Ihrem Vorhaben sowie der gesamten Antragsstellung. Vereinbaren Sie gerne eine Beratung über unser Kontaktformular.

  • Planungsunterstützung

    Kommunalrichtlinie: Planungsunterstützung, Ansicht eines Computerbildschirms
    © LEA Hessen

    Das Land Hessen stellt für Sie eine Kostenberechnungstabelle zusammen, mit der Sie in kürzester Zeit Ihren Förderbetrag errechnen können.

  • Information zu Sanierung

    Titelbild des One Pager zu kommunaler Sanierung
    © LEA Hessen

    Kommunale Budgets sind oft klein. Lohnt sich da noch eine energieeffiziente Sanierung? Ja, hat unsere Studie festgestellt. Worauf es ankommt und welche Förderung sich besonders lohnt, finden Sie hier.

Weitere Förderschwerpunkte

Gefördert werden auch Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern (Merkblatt nach Teil IV Nr. 1).

Mehr zum Thema

Wir von der LEA unterstützen Sie bei dem gesamten Planungs- und Antragsprozess – zielgerichtet, unabhängig und kostenfrei.

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