Modernisierung

bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 25.000 EURO
Kommunalrichtlinie Energie
Mit der hessischen Kommunalrichtlinie Energieeffizienzmaßnahmen realisieren
Die Landesregierung unterstützt hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen dabei, Maßnahmen umzusetzen, die den Klimaschutz und die Energiewende vorantreiben.
Die frühzeitige Erreichung der Klimaschutzziele ist dringender denn je. Die Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass der Endenergieverbrauch von Strom und Wärme mehr und mehr aus erneuerbaren Energiequellen besteht. Außerdem sollen diese Maßnahmen die jährliche energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand anheben.
Mit dem Förderangebot des Landes werden die hessischen Kommunen dabei unterstützt, investive Maßnahmen umzusetzen, mit denen die Kommunen ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.
Alle hessischen Kommunen sind förderfähig
Gefördert werden alle hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie private Träger in kommunalersetzender Funktion. Der Antrag für kommunalersetzende Träger muss über die Kommunen erfolgen und die Förderung wird über die Kommune an die Träger weitergeleitet.
„Die Förderung der Kommunalrichtlinie Energie des Landes Hessen unterstützt Kommunen dabei, Maßnahmen zur Energieeffizienz umzusetzen.“
Der Großteil der förderfähigen Maßnahmen bezieht sich auf energieeffiziente bauliche Maßnahmen.
Hauptsächlich werden energieeffiziente Gebäudemodernisierungen gefördert, aber auch hocheffiziente Neubauprojekte und Ersatzneubauten sind förderfähig.
bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 25.000 EURO
bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 500.000 EURO
bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 25.000 EURO
Mitgliedskommunen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 10 %.
Klima-KommunenHat sich die antragstellende Kommune im Rahmen des Bündnisses Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen zur Einführung und Einhaltung von Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet, kann eine Förderung von zusätzlich 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Die Anforderungen für eine erfolgreiche Förderung sehen Sie hier aufgelistet:
Wir beraten Sie und klären gemeinsam den Handlungsbedarf für Ihre Kommune. In den meisten Fällen beginnen wir mit einer sogenannten Vorfeldberatung.
Profitieren Sie von unserer zielgerichteten Beratungs- und Planungsunterstützung zu Ihrem Vorhaben sowie der gesamten Antragsstellung. Vereinbaren Sie gerne eine Beratung über unser Kontaktformular.
Das Land Hessen stellt für Sie eine Kostenberechnungstabelle zusammen, mit der Sie in kürzester Zeit Ihren Förderbetrag errechnen können.
Kommunale Budgets sind oft klein. Lohnt sich da noch eine energieeffiziente Sanierung? Ja, hat unsere Studie festgestellt. Worauf es ankommt und welche Förderung sich besonders lohnt, finden Sie hier.
Gefördert werden auch Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern (Merkblatt nach Teil IV Nr. 1).
Wir von der LEA unterstützen Sie bei dem gesamten Planungs- und Antragsprozess – zielgerichtet, unabhängig und kostenfrei.
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