Eine weibliche Hand dreht am digitalen Thermostat einer Heizung
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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Das neue GModG regelt bundesweit bei Neubauten und bestehenden Gebäuden Anforderungen an Energieeffizienz, erneuerbare Energien und den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Energien im Heizungsbereich. Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab.

Wesentliche Neuerungen im Überblick:

1. Heizungswahl: Technologieoffenheit „Bio-Treppe“ & Grüngas-/Grünheizölquote

Es gibt bei der Erneuerung der Heizung keine pauschalen Technologieverbote. Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien können zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Solarthermie, Stromdirekt, Gas, Öl und der Kombination zweier Heizungstechnologien (Hybridheizung) wählen. Bestehende Anlagen dürfen weiterbetrieben werden, müssen aber schrittweise klimafreundlicher werden.

Wer sich für eine neue Gas-, Öl-, oder Flüssiggasheizung entscheidet, muss die sogenannte „Bio-Treppe“ beachten. Dabei müssen steigende Anteile biogener bzw. klimaneutraler Brennstoffe beigemischt werden:

  • Ab 2029: mindestens 10 %
  • Ab 2030: mindestens 15 %
  • Ab 2035: mindestens 30 %
  • Ab 2040: mindestens 60 %
  • Ab 2045: 100 %

Unabhängig von der Bio-Treppe werden Öl- und Gaslieferanten ab 2028 zu einer allgemeinen Grüngas-/Grünheizölquote verpflichtet, die somit auch bereits für bestehende Gas- und Ölheizungen gilt und die sukzessive bis 2045 auf 100% steigen wird. Die genaue Ausgestaltung dieser Quote erfolgt bis Ende 2026.

2. Kostenaufteilung: Die 50/50-Regelung für Mietende

Da Mieterinnen und Mieter die Wahl der Heizung nicht beeinflussen können, führt das Gesetz eine hälftige Teilung bestimmter Kostenfaktoren ein, wenn eine neue fossile Heizung genutzt wird:

  • CO-Kosten: Ab dem 1. Januar 2028 werden diese hälftig zwischen Mieter und Vermieter geteilt.
  • Gasnetzentgelte: Ebenfalls ab dem 1. Januar 2028 tragen beide Parteien die Netzentgelte jeweils zur Hälfte.
    (Für Vermietende bis zu 6 Wohneinheiten gelten Sonderregelungen).
  • Mehrkosten der Bio-Treppe: Ab dem 1. Januar 2029 werden die Mehrkosten für biogene Brennstoffe - bis zu einem Bio-Anteil von maximal 30 % - hälftig geteilt. (Für Vermietende bis zu 6 Wohneinheiten gelten Sonderregelungen).

Diese Regelungen gelten für Bestandsgebäude und bis Ende 2029 auch für Neubauten. Ab 2030 müssen alle Neubauten den Nullemissionsstandard erfüllen, so dass sie nicht mehr mit Öl oderGas beheizt werden dürfen.

Neue öffentliche Gebäude müssen diesen Standard bereits ab 2028 erfüllen.

3. Weiterer Schutz vor hohen Mietkosten

Um Mieterinnen und Mieter vor ineffizienten Systemen zu schützen, gelten strengere Regeln für Mieterhöhungen nach einem Heizungstausch.

So kann der Vermieter beim Einbau einer Wärmepumpe eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme in Gebäuden, die vor 1996 errichtet wurden, nur in voller Höhe verlangen, wenn er den Nachweis erbracht hat, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe bei mindestens 2,5 liegt.

Ferner ist der Neueinbau von Stromdirektheizungen in Mietwohnungen nur zulässig, wenn das Gebäude einen sehr guten baulichen Wärmeschutz aufweist.

4. Mehr Transparenz durch neue Energieausweise

Energieausweise sollen einfach, verständlich und digital sein. Sie zeigen, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht und ermöglichen es, den Energieverbrauch verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen. 

  • Sie enthalten nun verpflichtende Angaben zu Treibhausgasemissionen aus der Heizung.
  • Verbrauchsausweise (wie viel Energie wird tatsächlich verbraucht) sind neben Bedarfsausweisen (wie viel Energie wird verbraucht, wenn durchschnittlich geheizt wird) weiterhin zulässig.

5. Förderung und Unterstützung

  • Der Einbau klimafreundlicher Heizsysteme soll weiterhin über ein Bundesförderprogramm unterstützt werden.
  • Mindestens bis 2029 ist eine Förderung  aktuell vorgesehen 

Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, raten Fachleute dringend vor dem Einbau einer neuen Heizung zu einer individuellen Beratung (qualifizierte Energieberatende finden Sie hier: www.energie-effizienz-experten.de). Gerade der Einbau von fossilen Öl- und Gasheizungen birgt erhebliche finanzielle Risiken, da sukzessiv beizumischende klimaneutrale Brennstoffe wie Biomethan, biogenes Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff knapp und sehr teuer sind. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass fossile Heizsysteme durch die CO₂-Preise und steigende Netzentgelte teurer werden als klimafreundliche Alternativen.

Klimafreundliche Heizungstechnologien, vor allem Wärmepumpen, sind dagegen schon heute günstiger im Betrieb, so dass sich die Verbrauchskosten und damit die Betriebskosten insgesamt auf lange Sicht deutlich reduzieren. Diese Entwicklung zeigt sich bereits am Markt: 2025 wurden erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft.

Weitere Unterstützungsangebote

Benötigen Sie bzgl. Heizungstausch oder einer energetischen Sanierung eine erste Orientierung? Dann laden wir Sie herzlich in unsere regelmäßige, kostenfreie Onlinesprechstunde „Ihr Zuhause. Ihre Zukunft.“ ein.

Sie wollen regelmäßig über unsere Sprechstunden, Webinare und Onlineangebote für Bürgerinnen und Bürger informiert werden? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Newsletter für Bürgerinnen und Bürger an.

FAQ Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Mögliche Optionen

Eine Wärmepumpe
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Die Wärmepumpe

In vielen Neubauten bereits Standard, setzt sich die Wärmepumpe auch in bestehenden Immobilien immer stärker durch. Sie entnimmt der Umwelt Wärme. Eine Dämmung der Gebäudehülle und Flächenheizungen sind hierbei zwar ein Vorteil, aber keine zwingende Voraussetzung, wie unser Wärmepumpen-Spezial und unser WärmepumpenCheck zeigen.

Bau eines Nahwärmenetzes.
© Diana Wetzestein

Fern- oder Gebäudewärmenetz

Über Nahwärmenetze können regionale Wärmequellen zum Heizen genutzt werden – etwa die Abwärme von Rechenzentren oder Industriegebieten. Bei Fernwärme kommt die Wärme aus Kraft- oder Heizwerken. Vor allem in Ballungsgebieten sind Wärmenetze eine Option.

Vorteil: es wird keine eigene Heizungsanalage im Haus benötigt. Ob und wann ein Wärmenetz eine Option ist, ist Bestandteil von kommunalen Wärmeplänen, die derzeit in Hessen entstehen.

Eine Hybridheizung in einem Heizungskeller
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Wärmepumpen-Hybridheizung

Hier wird eine Wärmepumpe mit einer Öl-, Gas- oder Biomasseheizung kombiniert.

Heizungskeller des klimagerechten Biobauernhofs der Kommune Niederkaufungen e.V.

Biomasseheizung

Holz, Holzhackschnitzeln oder Pellets sind nachwachsende Brennstoffe. Allerdings muss mit steigenden Preisen für diese Stoffe gerechnet werden, sodass sie eher eine Lösung für Gebäude darstellen, für die keine andere Heizoption in Frage kommt. Hierzu zählen zum Beispiel denkmalgeschützte Häuser.

Detailaufnahme von zwei Sonnenkollektoren einer Solarthermieanlage mit Wald im Hintergrund.
© Adobe Stock / digital designer

Solarthermie-Hybridheizung

Flächen- oder Röhrenkollektoren wandeln Sonnenwärme in Heizwärme um. Gerade im Winter reicht jedoch diese Wärmequelle nicht aus, so dass Solarthermie in der Regel immer mit anderen Heiztechnologien kombiniert werden muss.

Eine Solarthermie-Hybridheizung, Solarthermie auf einem Dach.
© AdobeStock/Kara

Stromdirektheizungen

Diese Heizsysteme nutzen elektrischen Strom, um Wärme direkt zu erzeugen. Im Vergleich zu Wärmepumpen sind sie deutlich ineffizienter. So verbrauchen Stromdirektheizungen drei bis fünf Mal so viel Strom wie Wärmepumpen. Für sehr gut gedämmte Häuser, in denen kaum geheizt werden muss, stellen Stromdirektheizungen jedoch aufgrund ihrer einfachen Installation und ihren geringen Investitionskosten eine sehr attraktive Heiztechnologie dar.