Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Beratung durch eine Energieeffizienzberaterin oder einen -berater inklusive der Erstellung des Fahrplans. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars,
- maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- oder maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
- Wohneigentümergemeinschaften erhalten 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Zudem winkt der „iSFP-Bonus“ in Höhe von fünf Prozent zusätzlich auf bestimmte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: Betragen die förderfähigen Kosten für eine Maßnahme an der Gebäudehülle 50.000 Euro, und wird diese als Einzelmaßnahme mit 15 Prozent gefördert, erhalten Sie 7.500 Euro Förderung. Setzen Sie diese Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans um, erhalten Sie fünf Prozentpunkte mehr Förderung – also 10.000 Euro.
- Kosten der Modernisierung: 50.000 Euro
- Basisförderung ohne iSFP: 15 % = 7.500 Euro
- iSFP-Bonus: 5 % = 2.500 Euro
- Förderung gesamt: 20 % = 10.000 Euro
- Kosten der Modernisierung abzüglich Förderung: 40.000 Euro
Hinweis: Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.