Solaranlagen auf Gebäuden bieten viele Vorteile: saubere, bezahlbare Energie, sichere Erträge und zukunftssichere Investitionen. Wir zeigen den Weg zur eigenen Solaranlage – von der Planung über die Finanzierung bis hin zu den notwendigen Anmeldungen und der Installation.
Die wichtigste Nachricht vorweg: Sehr viele Dächer in Hessen eignen sich für eine Solaranlage! In der Regel ist keine Baugenehmigung erforderlich und die Anlage nach neun bis elf Jahren abbezahlt. Zudem unterstützt das Land Hessen bei der Finanzierung! Sie wollen direkt eine erste Einschätzung, wie es um das Potenzial Ihres Dachs steht und ob sich eine PV-Anlage in Ihrem Fall rechnet, dann nutzen Sie das Solar-Kataster Hessen!
Ihr Gebäude ist denkmalgeschützt? Hier finden Sie spezifische Informationen zum Thema Denkmalschutz und Photovoltaik.
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Neu: Solarspitzen-Gesetz
Das Gesetz ist am 25.02.2025 in Kraft getreten. Ziel ist es, temporäre Erzeugungsüberschüsse von Photovoltaikanlagen zu reduzieren und die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Eigenverbrauch und intelligente Steuerung werden daher immer wichtiger.
Hinweis vorab: Für Altanlagen ändert sich zunächst nichts! Nachfolgende Regelungen gelten nur für neue Anlage, die ab dem 25.02.2025 installiert werden.
Reform der Einspeisevergütung: Im Zeitraum von negativen Strompreisen an der Börse entfällt die Vergütung für neue PV-Anlagen, um Netzüberlastung und Fehlanreize zu vermeiden. ABER: Zur Kompensation wird der Förderzeitraum (um diese Zeit mit negativen Strompreisen) über die regulären 20 Jahre hinaus verlängert. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung wird mit 0,6 ct/kWh mehr Vergütung belohnt.
Verpflichtung zur Steuerbarkeit: Neue PV-Anlagen ab 7 kWp benötigen ein SmartMeter. Ohnehin sollen bis 2030 alle Gebäude damit ausgerüstet werden. Für Wallboxen und Wärmepumpen sind sie ebenfalls schon verpflichtend. Solange kein SmartMeter verbaut ist, wird die Nennleistung der PV-Anlage auf 60% gedrosselt.
Vereinfachte Direktvermarktung: Die Direktvermarktung von Solarstrom wird für Photovoltaikanlagen unter 100 kWp vereinfacht. Im Rahmen der Direktvermarktung darf in Zukunft auch Strom aus dem Netz in den PV-Speicher geladen, z.B. bei negativen Strompreisen oder auch später gewinnbringend verkauft werden.
Wirtschaftlichkeit & Förderung von PV-Anlagen
Wer eine PV-Anlage richtig plant, kann damit langfristig gute Erlöse erwirtschaften.
Da der Preis für Haushaltsstrom stetig ansteigt und die sinkenden Produktionskosten für PV-Module die Kosten für Solarstrom weiter drücken, wird PV-Strom zunehmend lukrativer. Seit 2023 gibt es eine weitere Kostenerleichterung für private Anlagenbetreiber: Für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen gelten null Prozent Umsatzsteuer. Für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen gibt es eine Einspeisevergütung nach EEG.
Auf Bundesebene kann zur Finanzierung der Anlage ein Kredit beantragt werden, wenn zumindest ein Teil des Stroms eingespeist wird. Sie können zudem prüfen, ob Ihre Kommune oder Ihr Stromversorger Ihre geplante Maßnahmen fördert, indem Sie Ihre Postleitzahl in unserer Fördermitteldatenbank eingeben.
Wer eine erste Orientierung wünscht, kann das Solarkataster Hessen aufrufen – mit ein paar Klicks liefert es eine grobe Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Generell stellen die EEG-Einspeisevergütung und Stromabnahmegarantie über die Laufzeit von 20 Jahren eine direkte Förderung des Bundes dar. Zudem sind seit 2023 einige Regelungen in Kraft getreten, welche deutliche steuerliche Vorteile und bürokratische Vereinfachungen für die BürgerInnen bewirken!
Kurz gesagt: Sie sparen 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation der gesamten PV-Anlage. Sie müssen Ihren produzierten Strom nicht mehr versteuern und haben keinen zusätzlichen Aufwand bei Ihrer Einkommensteuererklärung!
Auf Bundesebene kann zur Finanzierung der Anlage ein Kredit beantragt werden, wenn zumindest ein Teil des Stroms eingespeist wird.
Es kann allerdings sein, dass Ihr Landkreis, Stadt oder Energieversorger eine Förderung bereithält. Sie können dies überprüfen, indem Sie einfach Ihre Postleitzahl in unserer Fördermitteldatenbank eingeben.
Für Solarthermie gibt es mittels der Heizungsförderung von der KfW einen Investitionszuschuss von 30 Prozent. Zusätzlich erhalten selbstnutzende Immobilienbesitzende einen Bonus von 20 Prozent beim Tausch einer alten Ölheizung oder 20 Jahre alten Gasheizung (Stand: Juli 2024).
Auf was gilt die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen?
2023 wurde die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von PV-Anlagen, notwendige Komponenten und Leistungen (z.B. Leitungen, Wechselrichter, Gerüstaufbau) sowie auf PV-Speichersysteme bis auf weiteres von 19 Prozent auf 0 Prozent gesenkt (§ 12(3) UstG). Hier entfällt in Folge auch der bürokratische Aufwand die Umsatzsteuer beim Finanzamt zurückzuholen. Der Steuersatz von 0 Prozent gilt nicht für PV-Anlagen ohne Bezug zu einem Wohngebäude, Wallboxen, Garantie- oder Wartungspakete der Installateure (weiteres im Schreiben des BMF).
Bitte klären Sie im Vorhinein die Anwendung des Nullsteuersatzes mit den einzelnen Firmen, vor allem, wenn mehrere Firmen involviert sind. Eine Betreibererklärung zum Anschluss und Betrieb einer PV-Anlage bis 30 kW(Vorlagen im Internet) können hier gegebenenfalls weiterhelfen.
Hinweis: Die Erneuerung von asbesthaltigen Dächern unterliegt weiterhin der regulären Mehrwertsteuer.
Ab wann und für wen lohnt sich eine Solaranlage?
Wenn Sie etwas für die Umwelt tun möchten, lohnt sich eine Solaranlage in jedem Fall! Aber auch unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten lohnen sich Photovoltaik-Anlagen in den meisten Fällen.
Ein wichtiger Faktor ist hierbei der Stromverbrauch im Haushalt. Eine Solaranlage rechnet sich umso schneller, je mehr Solarstrom Sie direkt selbst verbrauchen. Denn für den Strom vom Dach zahlen Sie viel weniger als für den Strom aus dem Netz. Rund 30 Prozent des Stromverbrauchs kann bei einer typischen PV-Anlage direkt selbst verbraucht werden. Wird dazu noch ein Batteriespeicher eingebaut, können rund 70 Prozent erreicht werden. Ganz nebenbei können Sie mit dem Strom vom Hausdach Ihren Autarkiegrad erhöhen, also unabhängiger vom Stromanbieter werden.
Den Strom aus Ihrer PV-Anlage, den Sie nicht selbst verbrauchen, können Sie in das öffentliche Netz einspeisen. Dafür erhalten Sie eine Einspeisevergütung, die ebenfalls zur Wirtschaftlichkeit der Anlage beiträgt.
Die Stiftung Warentest kommt zu dem Ergebnis: „Eine Solaranlage auf dem Dach wird sich in den meisten Fällen lohnen. Renditen von 3 bis 6 Prozent sind über einen Zeitraum von 20 Jahren auch bei vorsichtiger Kalkulation drin“.
Wer eine erste Orientierung wünscht, kann das Solar-Kataster Hessen aufrufen – mit ein paar Klicks liefert es eine grobe Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Brauche ich zwingend ein Dach mit Südausrichtung?
Nein. In den meisten Fällen kann auch eine Solaranlage auf einem Dach mit Ost-West-Ausrichtung sinnvoll sein. Denn wenn Module auf einem Ost-West-Dach auf beide Dachhälften verteilt werden, erhöht sich der Zeitraum, in denen Sonnenlicht auf die Module trifft.
Da in den meisten Haushalten Strom eher vor- und nachmittags verbraucht wird, fallen bei einer Ost-West-Ausrichtung Produktion und Nutzung von Strom eher zusammen, sodass finanzielle Vorteile durch den höheren Eigenverbrauch entstehen können.
Wer eine erste Orientierung wünscht, kann das Solar-Kataster Hessen aufrufen – mit ein paar Klicks liefert es eine grobe Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Wie kann ich die Sonneneinstrahlung auf meinem Dach einschätzen?
Mit dem Tool Solar-Kataster Hessenkönnen Sie selbst eine erste Einschätzung vornehmen, wie viel Ertrag Sie erwarten können.
Geben Sie hierzu Ihre Adresse in die Suchzeile ein und klicken Sie anschließend auf „Solaranlage einzeichnen“. Wählen Sie mit Hilfe der Punkte eine geschlossene Fläche aus, welche Sie mit PV eindecken wollen. Und lassen Sie sich das Ergebnis anschließend berechnen. Hier erhalten Sie dann auch eine wirtschaftliche Abschätzung.
In der Regel sind eine Dachausrichtung nach Norden und teilverschattete Dachteile (z. B. durch Bäume) zu vermeiden. Weitere Details zur Eignung Ihres Daches können Sie im Solarbrief nachlesen.
Was kostet eine Photovoltaikanlage und wie sieht hier die Preisentwicklung aus?
Das ist sehr unterschiedlich. Es kommt auf die Module, die Größe, das Dach und darauf an, ob ein Speicher (siehe unten) verbaut wird. Zudem gibt es regionale Unterschiede. Wer Angebote einholt, sollte also auch Angebote aus Nachbarkreisen anfordern.
Die Spanne für eine typische Dachanlage beträgt zwischen 6000 und 12.000 Euro für Anlagen zwischen 4–10 kWp.
Zwischen den Jahren 2010 und 2020 sind die Preise für PV-Module laut Fraunhofer-Institut um 90 Prozent gesunken. Aufgrund des Ukraine-Krieges und der Pandemie stiegen die Kosten zwischenzeitlich. Derzeit sind PV-Module so günstig wie nie zu erwerben (Stand Januar 2025). Aktuelle Daten zur Preisentwicklung erhalten Sie auf der Seite solarserver.de.
Wie vergleiche ich Angebote für Photovoltaikanlagen?
Fragen Sie Nachbarn: Sicherlich sind Ihnen bereits PV-Module in der Nachbarschaft aufgefallen. Fragen Sie die Immobilienbesitzenden nach ihren Erfahrungen und Empfehlungen.
Holen Sie mehrere Angebote ein: Sie sollten mindestens drei Angebote vergleichen, um eine gute Vorstellung von den verfügbaren Optionen zu erhalten.
Vergleichen Sie die Preise: Achten Sie nicht nur auf den Gesamtpreis, sondern auch auf Details – wie beispielsweise die Wechselrichter, Montagematerial, Arbeitskosten, Garantien und Wartungsdienste. Sie können Angebote gegen geringe Kosten von unabhängigen Stellen überprüfen lassen (Angebotsprüfung Solarförderverein oder Angebots-Check der DGS).
Überprüfen Sie die Qualifikationen der Anbieter: Handelt es sich um einen erfahrenen Solarteur? Welche Bewertungen sind im Internet einsehbar?
Prüfen Sie die Installationszeit: Fragen Sie nach der voraussichtlichen Installationszeit und wie lange es dauern wird, bis die Anlage in Betrieb genommen wird.
Vergleichen Sie die zu erwartenden Erträge in den Angeboten: Sie können diese auch einer Renditeberechnung mit dem Solar-Kataster Hessen gegenüberstellen.
Abschlagzahlungen: Grundsätzlich muss ein Handwerksbetrieb zunächst die gesamte Leistung erbringen. Erst dann erfolgt die Entlohnung. Er darf aber unter bestimmten Voraussetzungen Abschlagszahlungen von seinem Auftraggeber verlangen. Hier wird geraten, keine Vorauszahlung in voller Höhe zu leisten, sondern in Teilbeträgen je nach Leistungserbringung. Die volle Summe sollte erst dann gezahlt werden, wenn die Anlage ordnungsgemäß und mängelfrei installiert und übergeben ist.
Wie kann ich die Kosten für eine PV-Anlage reduzieren?
Durch einen Angebotsvergleich (siehe oben), Sammelbestellung oder Eigenleistungen.
Vergleichen Sie Angebote und lassen Sie sie Angebote unabhängig prüfen.
Sammelbestellung: Fragen Sie in der Nachbarschaft, wer auch noch eine PV-Anlage plant. Finden sich Mitstreiter, hat das möglicherweise drei Vorteile:
Bessere Konditionen
Recherche von PV-Modulen und Angebotsvergleiche lassen sich untereinander aufteilen
Angebote für kleine PV-Anlagen werden manchmal abgelehnt, mehrere PV-Anlagen auf einen Schlag erscheinen Anbietern interessant. Das kann die Wartezeit und den Preis reduzieren.
Wenn Sie die Arbeiten sicher ausführen können, dürfen Sie prinzipiell in Eigenleistung
die Solarmodule und die DC-Verkabelung auf Ihrem Hausdach anbringen,
den Wechselrichter und den Überspannungsschutz befestigen bzw. installieren und
einen Großteil der AC-Verkabelung legen.
Sie sind aber verpflichtet, einen zertifizierten Elektroinstallateur hinzuzuziehen, um den Anschluss der PV-Anlage an die Hauseinspeisung und die Inbetriebnahme (in der Regel durch den Netzbetreiber) vorzunehmen. Sprechen Sie mögliche Eigenleistungen vorher mit dem beteiligten Solarteur oder Fachbetreib ab und berücksichtigen auch Einschränkungen in Hinblick auf Versicherungsschutz sowie Garantie und Gewährleistung.
Lohnt sich ein zusätzlicher Batteriespeicher zu meiner PV-Anlage?
Wer zu einer PV-Anlage einen zusätzlichen Batteriespeicher installiert, kann die Eigenverbrauchsquote seines aus Photovoltaik erzeugten Stroms deutlich erhöhen. Durch die Zwischenspeicherung des Stroms kann ein Großteil des nächtlichen Strombedarfs gedeckt werden.
Was das kostet: Ein Batteriespeicher kostet je nach Kapazität zwischen 750 und 1200 Euro pro Kilowattstunde. Die Wirtschaftlichkeit ist stark abhängig von den zukünftigen Energiepreisen und den Investitionskosten.
Für die meisten Photovoltaikanlagen ist keine Baugenehmigung erforderlich, außer bei denkmalgeschützten Häusern. Dennoch sind einige Melde- und Antragspflichten zu berücksichtigen. Ein guter Solateurbetrieb kann Sie dabei fachlich und praktisch unterstützen. Gewisse Fristen wie die rechtzeitige Meldung beim Übertragungsnetzbetreiber sollten von Anfang an in einem Zeitplan vermerkt werden.
Weiterhin muss die Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, die die Aufgabe hat, alle in Deutschland betriebenen Anlagen zentral zu erfassen. Dies erfolgt über ein Meldeformular auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Schritt für Schritt zur eigenen PV-Anlage
Mit unserer Checkliste haben Sie alles im Blick:
Erste Bedarfs- und Nutzungsplanung (Ermittlung der Anlagengröße) z. B. mit dem Solar-Kataster Hessen
Angebote von mehreren lokalen Solar-Fachbetrieben (Solateuren) einholen inklusive Wirtschaftlichkeitsrechnung, die Steuermodell (z.B. Kleingewerbe) und Finanzierung berücksichtigt.
Auswahl Solateur und gemeinsame Planung aller formalen Schritte.
Prüfung der Dachstatik und der Notwendigkeit einer Baugenehmigung (unter anderem beim Denkmalschutz).
Planung aller Pflichtmeldungen, -anträge und -registrierungen.
Rechtzeitig durchführen: Netzanschlussbegehren beim Versorgungsnetzbetreiber, Antrag auf Messstellenbetrieb.
Finanzierung klären z. B. KfW-Darlehen und Fördermittelprüfen z.B. vom Kreis, Gemeinde oder Stromanbieter
Bei Anlagen über 30 kWp wird in der Regel eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Inbetriebnahme und selbst erzeugten PV-Strom verbrauchen!
Konkrete Fragen zur Installation
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine PV-Anlage?
Eine Solaranlage auf dem Dach ist normalerweise ein genehmigungsfreies Vorhaben. Ausnahmen hiervon bilden Gebäude unter Denkmalschutz oder in Gebieten mit Gestaltungssatzung bzw. gestalterischen Richtlinien.
§ 63 I. 3.9 HBO Baugenehmigungsfreie Vorhaben:
Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes.
Die Gemeinde muss allerdings (rein formell) über das baugenehmigungsfreie Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden (Anlagen zu § 63 V Nr. 1 HBO (Freistellungsvorbehalte)). Hierzu verwenden Sie bitte das Formular BAB 33. In der Praxis sind allerdings Fälle bekannt, in denen Gemeinden aber hierauf gänzlich verzichten.
Die Bauverwaltung prüft bei den mitgeteilten Bauvorhaben nicht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, sondern lediglich, ob für die Stadt die Notwendigkeit städtebaulich motivierter Eingriffe besteht. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung kann die Bauverwaltung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bauvorlagen erklären, ob für das generell baugenehmigungsfreies Bauvorhaben doch ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll (z. B. Denkmalschutz).
Erklärt sie dies nicht, können Sie nach Ablauf der Frist mit der Ausführung des Vorhabens beginnen, sofern die geplante Maßnahme alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält.
Für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist die Bauherrschaft selbst verantwortlich. Denken Sie also daran, dass Sie in eigener Verantwortung alle für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nach anderen Rechtsbereichen, wie z. B. Denkmal und Naturschutzrecht, selbst einholen müssen.
Wie bekomme ich eine Baugenehmigung für PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Häusern?
Falls Sie in einem denkmalgeschützten Haus oder Stadtteil leben, ist die Anbringung von PV-Modulen aber genehmigungspflichtig und muss im Einzelfall geprüft werden. Hierbei wird geprüft, ob eine erhebliche Beeinträchtigung z. B. der Optik entstehen würde. Wenn dies nicht der Fall ist, bekommen Sie die Genehmigung.
Falls eine erhebliche Beeinträchtigung besteht, versucht die Denkmalschutzbehörde mit Ihnen Lösungen zu finden, damit Sie Ihr Vorhaben umsetzen können. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, z. B. alternative Standort, die öffentlich wenig einsehbar sind, wie Nebengebäude oder nicht sichtbare Teilbereiche des Dachs; aber auch matte und farblich einheitliche bzw. an die Dachfarbe angepasste Module können eine Lösung sein.
Was muss ich tun, damit meine Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen wird?
Wer eine Solaranlage betreiben möchte, muss ein sogenanntes Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber einreichen. Hier hilft in aller Regel der Installationsbetrieb weiter, da technische Daten übermittelt werden müssen. Der Netzbetreiber prüft, ob der Anschlusspunkt und das Stromnetz (meistens das Niederspannungsnetz) geeignet ist den Strom aus der neu geplanten Solaranlage aufzunehmen. Für die Bearbeitung der Anträge gibt es zeitliche Fristen:
Bei Anlagen bis 30 kWp gilt: Wenn sich der Netzbetreiber nicht innerhalb von 4 Wochen zurückmeldet, gilt das als Zusage zum möglichen Netzanschluss (§8 Abs (5), (6) EEG 2023).
Bei Balkonkraftwerken bis 800 Wp muss man kein Netzanschlussbegehren stellen. Hier reicht eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Tatsächlich kann der Anschluss an das öffentliche Netz abgelehnt werden – allerdings nur in Ausnahmefällen: Wenn der Netzbetreiber nachweist, dass der zum Anschluss der Anlage erforderliche Netzausbau wirtschaftlich unzumutbar wird, kann der Anschluss verweigert werden.
Gibt es Vorgaben zur Messeinrichtung? Darf ich einen eigenen Zähler nutzen?
Im EEG 2023 ist nur geregelt, dass Anlagenbetreiber:innen alle notwendigen Kosten für die Strommessung und Abrechnung tragen müssen. Die Detailregelungen zum Messstellenbetrieb findet man im Messstellenbetriebsgesetz. Dort ist festgeschrieben, dass nur der Netzbetreiber oder ein fachkundiger Dritter die Messung durchführen darf. Private gekaufte Zähler sind demnach nicht erlaubt – Zähler werden daher vom Netzbetreiber vermietet.
Je nach Größe der Anlage sind unterschiedliche Zähler erforderlich – bis 7 kW reicht ein einfacher digitaler Zähler (moderne Messeinrichtung). Die Höhe der Zählermiete ist bundesweit einheitlich über Preisobergrenzen geregelt. Sie beträgt maximal 20 Euro brutto pro Jahr.
Anlagen über 7 kW müssen mit intelligenten Messsystemen (Smart-Meter mit Gateway zur Regelbarkeit) ausgestattet werden. Hier werden je nach Größe der Anlage Jahresgebühren ab 100 Euro brutto pro Jahr fällig. In der Zählermiete sind der Einbau, der Betrieb, die Wartung, die Messung und die Abrechnung der Stromerträge enthalten. Wenn ein neuer Zählerschrank erforderlich ist, muss dieser leider von den Anlagenbetreiber:innen bezahlt werden (Kosten von ca. 1000 Euro) (§ 3, 4, 31 und 33 Messtellenbetriebsgesetz).
Kann ich eine PV-Anlage auch in meinem Garten oder auf dem Gartenhaus errichten?
Zukünftig können Sie auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 kWp erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden.
Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Konkrete Hinweise zur Umsetzung sollen noch in einer Verordnung festgelegt werden. Aktuell gibt es noch keine Hinweise, was mit „nicht geeignet“ gemeint ist und ob sich das auf die Technik oder auf die Wirtschaftlichkeit bezieht. Die Idee zielt darauf ab z. B. Häuser mit Reet-Dach den Zugang zu PV-Strom zu ermöglichen.
Und Vorsicht: Das Baurecht gilt trotzdem. Für eine Anlage im Garten oder auch z. B. einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein. Es wird davon abgeraten, jetzt schon ein Projekt anzugehen, das sich auf diese EEG-Regelung stützt.
Die Voraussetzungen in der Übersicht:
Mit Inkrafttreten des EEG 2023 zum 1. Januar 2023 wurde die Flächenkulisse für förderfähige PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden erweitert. Nach § 48 Abs. 1 Nr. 1a EEG 2023 können fortan sogenannte Garten-Solaranlagen eine Vergütung nach dem EEG von 7,0 ct/kWh erhalten, wenn sie
innerhalb eines bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 BauGB errichtet worden,
sich auf einem Grundstück mit Wohnbebauung befinden und sich das Wohngebäude selbst, nach Maßgabe der Verordnung nach § 95 Nr. 3 EEG 2023, nicht für eine PV-Installation eignet,
die Grundfläche der Anlage die Grundfläche dieses Wohngebäudes nicht überschreitet und
die Anlage eine installierte Leistung von 20 kW nicht überschreitet.
Meine Doppelhaushälfte bzw. mein Reihenhaus steht auf einem eigenen separaten Grundstück - welche Abstände muss ich mit meinen Modulen zum Nachbarhaus an der Grundstücksgrenze einhalten?
Die Regelung zu Dachabständen für PV-Anlagen haben wir in folgendem Video zusammengefasst: Erklärvideo auf Youtube.
Zwischen Gebäuden an der Grundstücksgrenze sind zum Abschluss eines Gebäudes in der Regel „Brandwände“ oder „Wände, die anstelle solcher Brandwände zulässig sind“ erforderlich. Die Begriffe „Brandwände“ und „Wände, die anstelle von Brandwänden zulässig sind“ werden in § 33 HBO erläutert.
Der Begriff der Solaranlagen im Sinne des § 35 Abs. 5 HBO umfasst sowohl Photovoltaikanlagen als auch Solarthermieanlagen.
Nachfolgend werden die einzuhaltenden Abstände in Abhängigkeit von der konkreten Fallkonstellation genannt:
Zu Brandwänden und zu Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind,
1. dürfen ohne Abstand errichtet werden:
b) Solaranlagen […], wenn diese Brandwände sie um mindestens 0,30 m überragen,
c) Solaranlagen aus nichtbrennbaren Baustoffen,
2. müssen Solaranlagen, die mit maximal 0,30 m Höhe über der Dachhaut installiert oder im Dach integriert sind und nicht unter Nr. 1 […] fallen, einen Abstand von mindestens 0,50 m einhalten,
3. müssen einen Abstand von mindestens 1,25 m einhalten:
b) Solaranlagen […], wenn sie nicht unter Nr. 1 […] oder Nr. 2 fallen.
In begründeten Einzelfällen können Abweichungen von oben genannten Vorgaben der Hessischen Bauordnung zugelassen werden. Hierzu bedarf es eines Antrages auf Abweichung nach § 73 HBO. Über den Antrag entscheidet die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind nichtbrennbar klassifizierte Photovoltaikmodule nicht am Markt erhältlich. Auch Photovoltaikmodule im Glas-Glas-Verbund entsprechen in der Regel nicht der Klassifizierung „nicht brennbar“.
Was kann ich tun, wenn sich der Stromzählereinbau verzögert?
Die Bundesregierung räumt in ihrem Positionspapier (PDF) ein, dass nach einem Zeitraum von einem Monat die Installation einer geeignete Messeinrichtung eigens beauftragt werden darf (siehe Punkt 4 Positionspapier):
Diese Messtelle darf dann übergangsweise betrieben werden. Dabei sind alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere solche des MsbG sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. An Vorgaben zu Hersteller, Bauform oder Gerätetyp ist der Anschlussnutzer / Anlagenbetreiber hierbei nicht gebunden. An der grundsätzlichen Zuständigkeit des Messstellenbetreibers für die Messstelle im Übrigen ändert sich durch die Ersatzvornahme nichts. Dem zuständigen Messstellenbetreiber sind alle erforderlichen Informationen zur eingebauten Messeinrichtung unverzüglich zu übermitteln. Sobald die vom Messstellenbetreiber üblicherweise eingesetzte Messeinrichtung wieder verfügbar ist, ist der Messstellenbetreiber berechtigt, diese auf eigene Kosten gegen die übergangsweise verbaute Messeinrichtung auszutauschen.
Falls Sie hier weiterhin keinen Erfolg haben oder auf Probleme stoßen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Bundes wenden: www.schlichtungsstelle-energie.de
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Messstellenbetreiber zu wechseln. Wie dies funktioniert, können Sie ganz leicht bei der Verbraucherzentrale, der Bundesnetzagentur oder im Internet erfahren.
Abstand zwischen Solaranlage und Brandmauer
Seit der Anpassung der hessischen Bauordnung gelten geringere Abstandsregelungen zwischen Solaranlagen und Brandwänden, wodurch in vielen Fällen mehr Platz für eine größere Solaranlage zur Verfügung steht. Dieser Erklärfilm erläutert, welche Abstandsregelungen zu beachten sind und warum sich eine Photovoltaikanalage lohnt.
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Konkrete Fragen zum Betrieb
Wie funktioniert die Einspeisevergütung?
Der örtliche Netzbetreiber ist laut EEG verpflichtet, die Einspeisevergütung auszuzahlen. Für Anlagen bis 30 kWp wird die Vergütung in aller Regel als Nettobetrag ausgezahlt. Ausnahmen gelten für Anlagenbetreiber, deren Bestandsanlagen am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen.
Im EEG ist ein Recht auf Abschlagszahlung festgeschrieben. Zum 15. des Monats müssen zwölfmal im Jahr Abschläge überwiesen werden. Nach Ablauf des Jahres erfolgt eine Jahresendabrechnung entsprechend der tatsächlichen Stromeinspeisung. Wichtig ist, dass dem Netzbetreiber spätestens am 28. Februar des Folgejahres der Zählerstand der eingespeisten und eigenverbrauchten Kilowattstunden (bei einem Anspruch auf Eigenverbrauchsvergütungen aus den Jahren 2009–2012) des Vorjahres vorliegt (§ 26 EEG 2023). Der Zählerstand wird entweder vom Zähler digital übertragen oder man liest die Zähler selbst ab und meldet den Stand per Post oder online dem Netzbetreiber.
Viele Anlagenbetreiber schließen nach Installation der Solaranlage einen Vertrag mit dem Netzbetreiber ab, weil sie diesen vom Netzbetreiber vorgelegt bekommen. Das ist allerdings gesetzlich gar nicht notwendig. Die Einspeisevergütung ist ein gesetzliches Schuldverhältnis und wird in jedem Fall gezahlt. Wenn Sie einen Vertrag erhalten, fragen Sie den Netzbetreiber am besten, ob im Vertrag etwas geregelt ist, was so nicht im EEG steht, bevor Sie unterschreiben.
Brauche ich eine Gewerbeanmeldung?
Die PV-Anlage muss bis einen Monat nach Inbetriebnahme formlos beim Finanzamt gemeldet werden. Sie erhalten dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, alternativ finden Sie diesen auch im Elster Portal.
Bei PV-Anlagen aber einer Leistung von 30 Kilowatt (bzw. ab 15 kWp pro Wohneinheit) ist eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt innerhalb von vier Wochen erforderlich.
Hintergrund: Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht sind PV-Anlagenbetreiber nach wie vor als Unternehmer einzustufen (§ 2 Abs. 1 UstG). Eine steuerliche Anmeldung der Anlage beim Finanzamt bleibt somit erforderlich. Dies dient dem Zweck, dass Sie eine Umsatzsteuernummer erhalten, mit der das Finanzamt Sie als umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer (mit einem jährlichen Umsatz unter 22.000 Euro) für ihre Stromlieferung an den Netzbetreiber einstuft. Melden Sie zusätzlich dem Netzbetreiber, dass Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind!
Das Finanzamt erteilt Ihnen eine Steuernummer. Sie erstellen einmalig nach § 149 AO jährlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung als Kleinunternehmer und melden darin lediglich ihren Einspeiseumsatz. Anschließend können ein Befreiungsantrag und die dauerhafte Einstufung als Kleinunternehmer beantragt werden.
Muss man Einkommenssteuer auf Photovoltaik-Strom zahlen?
Anlagen bis 30 kWp sind rückwirkend zum 1.1.2022 in der Regel von der Einkommenssteuer befreit. Dabei ist es egal, ob der erzeugte Strom nur zum Teil oder ganz eingespeist wird.
Alle Angabe zum Gewinn durch PV-Strom in der jährlichen Einkommenssteuererklärung entfallen daher ebenfalls. Dies gilt ab 2022 für alle privaten PV-Anlagen unter einer Leistung von 30 kWp oder 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern (bis max. 100 kWp). Handwerkerleistung für die Installation können im selben Jahr weiterhin steuerlich geltend gemacht werden. (Weitere FAQs)
Was passiert mit der Einspeisevergütung, wenn Module defekt sind?
Wenn einzelne Module oder die gesamte Anlage aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls an demselben Standort ersetzt werden müssen, bleibt die vorab festgeschriebene Vergütungshöhe bestehen (§ 48 Abs.4 EEG 2023).
Wie kann ich Mieterstrom-Modelle im Mehrfamilienhaus umsetzen?
Prinzipiell ist es möglich, PV-Strom an seine Mietparteien zu verkaufen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welches Konzept für Sie in Frage kommt, können Sie im Leitfaden der Energieagentur Regio Freiburg nachlesen. Hier ist ebenfalls beschrieben, wie Sie am besten vorgehen.
Kombinationsmöglichkeiten: Solaranlage mit Speicher, Wärmepumpe und E-Auto
Erhöhen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage!
Durch die Kombination von Solaranlagen mit einer Wärmepumpe und einer Wallbox zum Laden des eigene E-Auto oder den Einsatz von Speichermedien kann der Eigenverbrauchsanteil erheblich gesteigert werden. Das wirkt sich sehr vorteilhaft auf die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage aus.
Fahren Sie mit Strom vom eigenen Dach
E-Autos sind vor allem dann ökologisch sinnvoll, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden. Eine Solaranlage kann diesen Strom liefern. Dabei ist es sinnvoll, eine intelligente Wallbox bzw. die Erweiterung durch ein passendes Energiemanagementsystem zu nutzen, damit das Auto zu besonders sonnigen Zeiten geladen wird.
Je größer der Anteil von Solarstrom beim Laden, desto günstiger die Fahrt an sich!
Mit dem Rechner der HTW-Berlin könne Sie berechnen, wie viel Strom Sie mit Ihrer PV-Anlage zum Fahren verwenden können.
Betreiben Sie Ihre Wärmepumpe mit Solarstrom
Eine Wärmepumpe lässt sich ausgezeichnet mit einer Solaranlage und einem Stromspeicher kombinieren. Der Strom, den die Solaranlage produziert, kann direkt für die Wärmepumpe, genutzt werden, die damit dann Heizenergie erzeugt. Wärmepumpen sind dabei sehr effizient: Eine wirtschaftliche Wärmepumpe erzeugt – je nach Art – aus einer Kilowattstunde Strom drei bis fünf Kilowattstunden Wärme.
Mit intelligenten Wärmepumpen und einem Pufferspeicher kann auch hier der Eigenverbrauch erhöht werden: Die Wärmepumpe läuft zu sonnigen Zeiten auf maximaler Leistung, um den Pufferspeicher mit Wärme „aufzuladen“. Wenn weniger oder keine Sonne scheint, z.B. über Nacht, kann dann die Wärme aus dem Pufferspeicher zum Heizen verwendet werden. Im Winter muss jedoch meist zusätzlicher Strom zum Betrieb der Wärmepumpe aus dem Netz bezogen werden.
Maximieren Sie den Eigenverbrauch mit Speichermedien
Durch den Einsatz von Speichern kann noch mehr günstiger, grüner Solarstrom selbst verbraucht werden. Zu sehr sonnigen Zeiten wird der überschüssige Strom aus der Solaranlage im Akku gespeichert und kann dann beispielsweise in den Abendstunden wieder verbraucht werden. Einen Vergleich der Energieeffizienz von unterschiedlichen PV-Batteriesystemen finden Sie unter solar.htw-berlin.de.
Wichtig bei der Planung von Batteriespeichern ist die Auswahl der richtigen Kapazitätsgröße, also der Energiemenge, die maximal gespeichert werden kann, sowie die Höhe der Leistung, die das Batteriesystem zur Verfügung stellt. Hier finden Sie einige Tools und Rechner, die bei der Auswahl der richtigen Komponenten unterstützen können solar.htw-berlin.de/rechner.
Weitere Informationen zum Thema Solarstrom
Weiterbetrieb von PV-Anlagen nach 20 Jahren EEG-Vergütungszeit