Auch wer keine geeignete Dachfläche zur Verfügung hat oder zur Miete wohnt, kann eine Photovoltaik-Anlage betreiben, beispielsweise auf dem Balkon oder im Garten, mit sogenannten Steckersolargeräten, besser bekannt als Balkon-PV-Anlagen.
Eine Balkon-PV-Anlage, besteht meist aus ein oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den Solarstrom in den Haushaltsstrom mit 230 Volt umformt. Dazu kommen noch Anschlusskabel und eine Unterkonstruktion, die je nach Aufstellort ausgewählt wird und ggf. eine spezielle Steckdose. Fertig ist die PV-Anlage im Kleinstformat.
Gängige Steckersolargeräte haben eine Nennleistung zwischen 300 und 600 Watt. Damit kann ein Teil des Stromverbrauchs, der tagsüber anfällt, abgedeckt werden – im Winter weniger, im Sommer umso mehr. Wenn z.B. der Computer eingeschaltet ist oder das Handy lädt, beziehen diese einen Teil des Stroms direkt vom eigenen PV-Modul. Mit einem Modul können rund sechs Prozent, mit zwei Modulen je nach Verbrauch rund zwölf Prozent des jährlich benötigten Haushaltsstroms erzeugt werden. Der Strombezug aus dem öffentlichen Netz verringert sich und das schont auch den Geldbeutel.
Werden Balkonkraftwerke gefördert?
Da sich Balkon-PV-Anlagen bereits nach wenigen Jahren finanziell rechnen, gibt es keine spezielle Förderung vom Bund oder vom Land Hessen. ABER: Einige Kommunen sowie Netzbetreiber oder Energieversorger (z.B. Stadtwerke) bieten Zuschüsse an. Checken Sie dafür die Homepage der Gemeinde oder des Netzbetreibers/Energieversorgers.
Alternativ können Sie auch unsere Fördermitteldatenbank nutzen. Geben Sie Ihre Postleitzahl an und wählen als geplante Maßnahme „Photovoltaikanlage“ aus, dann erhalten Sie auch Informationen zu Balkonsolaranlagen.
Örtlichen Gegebenheiten für den Anschluss eines PV-Moduls prüfen: Ist dort möglichst viel Sonne und wenig Verschattung (z.B. durch Bäume)? Wo ist die nächste Steckdose und müssen hierfür weitere bauliche Eingriffe erfolgen? Es muss nicht zwingend der Balkon sein. Auch das Garagendach oder die Terrasse können sich beispielweise eignen. Hier geht es zum Balkon-PV-Rechner der HTW-Berlin.
Falls nötig das Einverständnis vom Vermieter oder Eigentümergemeinschaften einholen. Tipp: eine Vorlage dafür finden Sie in unserem FAQ.
Denkmalschutz? Gibt es gegebenenfalls bau- oder satzungsrechtliche Einschränkungen, etwa durch Denkmalschutzvorschriften bei altem Ortskern? Tipp: Wenn ja, schauen Sie in unser FAQ.
Prüfen Sie, ob es Fördermöglichkeiten von Ihre Stadt, Gemeinde oder Stromanbieter gibt und ob Ihr Netzbetreiber ggf. Voraussetzung z.B. zur Stecker-Art oder einen Installationsnachweis vom Fachmann abfragt.
Angebote vergleichen: Achten Sie dabei auf das Preis-Leistungsverhältnis, Lieferung, Montage und Anschluss sowie den DGS-Sicherheitsstandard (weitere Hinweise zur Angebotsauswahl in unserem FAQ).
Vor Installation muss der Netzbetreiber informiert werden, dafür gibt es meistens Online-Formulare auf dessen Homepage. Der Netzbetreiber prüft dann auch, ob ein Zähler-Tausch nötig ist. Tipp: Im Portal VNBdigital können Sie links unten Ihre PLZ eingeben und erfahren dann, wer Ihr Netzbetreiber ist.
Nach der Montage muss das Gerät noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden, auch das geht online über ein spezielles Anmeldeformular für Steckersolar-Geräte. Hier finden Sie eine entsprechende Anleitung.
Erwartete Erleichterungen für 2024 (Solarpaket I)
Die Grenze der Anlagenleistung soll von 600 Watt auf 800 Watt angehoben werden.
Für die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen sollen alle Stromzählertypen geduldet werden, bis Sie vom Netzbetreiber gegen modernere Zähler getauscht werden.
Um Balkon-PV-Anlagen unkompliziert in Betrieb nehmen zu können, soll die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Die Anmeldung im Markstammdatenregister wurde bereits zum 1. April 2024 auf wenige, einfache Angaben beschränkt und somit deutlich vereinfacht.
Zudem sollen Balkon-PV-Anlagen auch mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker betrieben werden. Diese „Steckerfrage“ wird aber rechtlich nicht im Gesetz sondern in technischen Normen geregelt.
Allerdings sind bis zum Inkrafttreten noch Änderungen am Gesetz möglich!
FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wo kann ein Steckersolargerät überall angebracht werden?
Es gibt viele Möglichkeiten, wo ein Steckersolargerät angebracht werden kann, wichtig ist vor allem, dass es sich um ein möglichst sonniges Plätzchen handelt. Das kann auf dem Dach der Garage sein, senkrecht an der Hauswand, am Balkongeländer oder auch schräg als kleines Vordach über der Haus- oder Terrassentür. Auch eine Aufstellung auf dem Terrassenboden oder im Garten ist möglich. Eine sichere Montage, auch bei einer Belastung durch Wind und Wetter, ist aber entscheidend, um Unfälle zu verhindern.
Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen?
Ja, Sie müssen ihre Vermieterin oder ihren Vermieter auf jeden Fall fragen. Wenn die Anlage fachgerecht installiert wird und Sie nicht in die Bausubstanz (z.B. Bohrlöcher) eingreifen, muss die Anlage i.d.R. geduldet werden (Urteil Amtsgericht Stuttgart 37 C 2283/20). Erfolgen allerdings bauliche Maßnahmen kann der Vermiete seine Erlaubnis verweigern und bei Nichteinhaltung den kompletten Rückbau fordern. Seien Sie daher kompromiss- und gesprächsbereit.
Beachten Sie zudem, dass in besonderen Fällen Vorschriften des Denkmalschutzes dem Vorhaben entgegenstehen können: etwa wenn denkmalgeschützte Objekte in unmittelbarer Nähe sind oder wenn bauaufsichtliche Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen.
Das können Sie schreiben:
„Sehr geehrte Frau XY / geehrter Herr XY,
ich plane die Anschaffung einer Steckersolaranlage für meine Wohnung. Der Anbringungsort wird ... sein. Ich beabsichtige aber keine baulichen Maßnahmen wie zum Beispiel Bohrlöcher oder Änderungen an der Hausverkabelung vorzunehmen und bitte Sie daher freundlich um Ihre Zustimmung.“
oder:
„... ich plane die Anschaffung einer Steckersolaranlage für meine Wohnung. Der Anbringungsort wird ... sein. Dazu plane ich folgende baulichen Maßnahmen: (näher beschreiben: Bohrlöcher, Befestigungen, Leitungen). Ich bitte Sie daher freundlich um Ihre Zustimmung."
Ich wohne in einer WEG. Brauche ich die Zustimmung der anderen Eigentümer?
Ja, Sie benötigen die Zustimmung der anderen Eigentümerinnen oder Eigentümer. Aber seit 2020 ist hierfür nur eine mehrheitliche Zustimmung (über 50 Prozent) ausreichend (§ 20 WoEigG).
Sind Balkonkraftwerke auch bei denkmalgeschützten Häusern möglich?
Ja. Falls Sie in einem denkmalgeschützten Haus oder Stadtteil leben, ist die Anbringung von PV-Modulen aber genehmigungspflichtig und muss im Einzelfall geprüft werden. Hierbei wird geprüft, ob eine erhebliche Beeinträchtigung z.B. der Optik entstehen würde. Wenn dies nicht der Fall ist, bekommen Sie die Genehmigung.
Falls eine erhebliche Beeinträchtigung besteht, versucht die Denkmalschutzbehörde mit Ihnen Lösungen zu finden, damit Sie Ihr Vorhaben umsetzen können. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B. alternative Standort, die öffentlich wenig einsehbar sind, wie Nebengebäude oder nicht sichtbare Teilbereiche des Dachs; aber auch matte und farblich einheitliche bzw. an die Dachfarbe angepasste Module können eine Lösung sein.
Wo bekomme ich ein Steckersolargerät her? Auf was muss ich achten?
Viele Installateure und Elektriker, die größere PV-Anlagen bauen, bieten auch Steckersolargerät an. Sie liefern alle Komponenten, bauen diese vor Ort auf und schließen das Gerät an.
Beim Kauf im Internet muss selbst montiert werden: Meist muss die Montageart (Dach/Wand/Balkon) bei der Bestellung angegeben werden und das entsprechende Montagematerial wird dann mitgeschickt. Tipp: Prüfen Sie, ob es eine örtliche Selbstbaugruppe oder Solarinitiative gibt, die Sie im Zweifel bei der Montage unterstützen kann.
Achten Sie beim Kauf, dass der enthaltene Wechselrichter eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 enthält, nur dann darf er am Stromnetz betrieben werden.
Achten Sie darauf, dass der Wechselrichter auf eine Ausgangsleistung (AC-Leistung) von maximal 600 Watt (AC) begrenzt ist. Es gibt mittlerweile Anlagen, die nachträglich auf 800 Watt erhöht werden können.
Es ist empfehlenswert, dass die Geräte den DGS-Sicherheitsstandard (DGS 0001:2023-01) einhalten.
Wieviel Strom erzeugt meine Anlage? Welche Geräte kann ich damit versorgen?
Ein PV-Modul mit 400 Watt (W) produziert bei optimaler und unverschatteter Ausrichtung nach Süden und 30 Grad Modulneigung rund 400 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Für eine individuellere Einschätzung über Ihren PV-Stromertrag können Sie den Stecker-Solar-Simulator
der HTW Berlin benutzen.
Steckersolar-Geräte sind dazu gedacht, die Grundlast des Haushalts zu decken. Das betrifft vor allem Elektrogeräte, die ganztägig Strom benötigen, wie der W-LAN-Router oder auch die Uhr am Herd und auch den Standby-Verbrauch. Diese Geräte können dann über den Tag von der Balkon-PV versorgt werden. Den Verbrauch eines Wasserkochers oder Staubsaugers kann die Balkon-PV allerdings nicht vollständig decken.
Wann rentiert sich die Anschaffung einer Balkon-PV?
Im Allgemeinen rentieren sich Balkon-PV-Anlagen innerhalb kurzer Zeit (Ø ca. 5–6 Jahre). Dies hängt vor allem vom Anbringungsort und dem Anschaffungspreis (ca. 400–900 Euro) ab. Sie reduzieren durch eine Balkon-PV Ihren Strombezug aus dem öffentlichen Netz.
Unter folgendem Link können Sie Ihre Balkon-PV vorab individuell simulieren und die Erträge und Amortisationszeit berechnen: Stecker-Solar-Simulator
Kann ich eine Vergütung für meine Balkon PV bekommen?
Theoretisch ist es möglich, für die Stromeinspeisung aus einer solchen Steckersolaranlage EEG-Vergütung zu erhalten. Allerdings müssten dazu technische Erfordernisse eingehalten und ein vergleichsweise hoher organisatorischer Aufwand geleistet werden. Dieser steht für eine solche Kleinanlage üblicherweise nicht im Verhältnis zum Ertrag, da die Steckersolaranlagen in erster Linie darauf ausgelegt sind, einen Teil Ihres eigenen Stromverbrauchs zu decken.
Eine Rechnung zeigt beispielhaft den jährlichen finanziellen Ertrag einer Balkon-PV bei einer Vermarktung:
Einspeisemenge 150 kWh x 8,2 ct/kWh Vergütung = 12,30 € pro Jahr
Gibt es Alternativen zu großen Balkon-PV-Modulen?
Als Alternative zu großen und schweren PV-Modulen gibt es mittlerweile leichte, flexible und glaslose Kunststoff-Module, welche deutlich weniger wiegen und nicht brechen. Solche Module sind meist etwas teurer, dafür aber einfacher am Balkon zu montieren und sicherer. Die Leichtbauvarianten sind extra für die Montage in großen Höhen ausgelegt. Bei Unwetter lassen sie sich aufgrund des geringen Gewichts sogar schnell demontieren und ins Haus holen und auch ein Umzug wird hiermit leichter.
Unter Umständen können sich diese Module eignen, wenn der Vermieter Eingriffe an der Bausubstanz (z.B. Bohrungen und Dübel) verbietet. Bei geringerer Leistung können flexible Solarmodule auch in Reihe geschaltet werden, um die gewünschte Leistung zu erzielen.
Kann man eine große Dach-PV-Anlage und ein Balkonkraftwerk kombinieren?
Sie sollten vorab klären, wie die Kombination aus Dach- und Balkon-PV beim Netzbetreiber gehandhabt wird. Hier gibt es Unterschiede je nach zuständigem Netzbetreiber. Teilweise gilt diese Kombination als Erweiterung einer Anlage. Zudem gibt es Netzbetreiber, die die Installation von zusätzlichen Balkon-PVs zum Nachteil der Betreiber auslegen.
Änderungen durch den Gesetzgeber sind derzeit geplant, aber noch nicht beschlossen oder inkraftgetreten.
Lohnt sich ein Batteriespeicher für meine Balkonsolaranlage?
Batteriespeicher für Balkon-PVs sind aktuell kaum am Markt erhältlich und lohnen sich finanziell auch nicht, da die produzierten Strommengen viel zu gering sind und auch aus ökologischer Sicht ist der Einsatz von kleinen Speichern für Balkon-PV-Anlagen nicht ressourceneffizient.
Funktionieren Steckersolar-Geräte auch ohne eine Netzanschluss?
Balkon-PVs funktionieren ohne Anschluss an das Stromnetz nicht. Für Anwendungen ohne Netzanschluss, zum Beispiel beim Camping oder im Schrebergarten, werden spezielle „Inselsysteme“ benötigt.