Steckersolargerät, das am Balkongeländer eines Wohngebäudes befestigt ist.
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PV-Anlage auf dem Balkon

Steckersolargerätefür Balkon, Fassade oder Garten

Auch wer keine geeignete Dachfläche zur Verfügung hat oder zur Miete wohnt, kann eine Photovoltaik-Anlage betreiben, beispielsweise auf dem Balkon oder im Garten, mit sogenannten Steckersolargeräten, besser bekannt als Balkon-PV-Anlagen. 

Eine Balkon-PV-Anlage, besteht meist aus ein oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den Solarstrom in den Haushaltsstrom mit 230 Volt umformt. Dazu kommen noch Anschlusskabel und eine Unterkonstruktion, die je nach Aufstellort ausgewählt wird und ggf. eine spezielle Steckdose. Fertig ist die PV-Anlage im Kleinstformat. 

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Kleinvieh macht auch ... Strom!

Gängige Steckersolargeräte haben eine Nennleistung zwischen 300 und 600 Watt. Damit kann ein Teil des Stromverbrauchs, der tagsüber anfällt, abgedeckt werden – im Winter weniger, im Sommer umso mehr. Wenn z.B. der Computer eingeschaltet ist oder das Handy lädt, beziehen diese einen Teil des Stroms direkt vom eigenen PV-Modul. Mit einem Modul können rund sechs Prozent, mit zwei Modulen je nach Verbrauch rund zwölf Prozent des jährlich benötigten Haushaltsstroms erzeugt werden. Der Strombezug aus dem öffentlichen Netz verringert sich und das schont auch den Geldbeutel. 

Werden Balkonkraftwerke gefördert?

Da sich Balkon-PV-Anlagen bereits nach wenigen Jahren finanziell rechnen, gibt es keine spezielle Förderung vom Bund oder vom Land Hessen. ABER: Einige Kommunen sowie Netzbetreiber oder Energieversorger (z.B. Stadtwerke) bieten Zuschüsse an. Checken Sie dafür die Homepage der Gemeinde oder des Netzbetreibers/Energieversorgers.

Alternativ können Sie auch unsere Fördermitteldatenbank nutzen. Geben Sie Ihre Postleitzahl an und wählen als geplante Maßnahme „Photovoltaikanlage“ aus, dann erhalten Sie auch Informationen zu Balkonsolaranlagen.

Fördermittel finden

Checkliste: Ihr Weg zur eigenen Balkon-PV-Anlage

  1. Örtlichen Gegebenheiten für den Anschluss eines PV-Moduls prüfen: Ist dort möglichst viel Sonne und wenig Verschattung (z.B. durch Bäume)? Wo ist die nächste Steckdose und müssen hierfür weitere bauliche Eingriffe erfolgen? Es muss nicht zwingend der Balkon sein. Auch das Garagendach oder die Terrasse können sich beispielweise eignen. Hier geht es zum Balkon-PV-Rechner der HTW-Berlin.
  2. Falls nötig das Einverständnis vom Vermieter oder Eigentümergemeinschaften einholen. Tipp: eine Vorlage dafür finden Sie in unserem FAQ.
  3. Denkmalschutz? Gibt es gegebenenfalls bau- oder satzungsrechtliche Einschränkungen, etwa durch Denkmalschutzvorschriften bei altem Ortskern? Tipp: Wenn ja, schauen Sie in unser FAQ.
  4. Prüfen Sie, ob es Fördermöglichkeiten von Ihre  Stadt, Gemeinde oder Stromanbieter gibt und ob Ihr Netzbetreiber ggf. Voraussetzung z.B. zur Stecker-Art oder einen Installationsnachweis vom Fachmann abfragt.
  5. Angebote vergleichen: Achten Sie dabei auf das Preis-Leistungsverhältnis, Lieferung, Montage und Anschluss sowie den DGS-Sicherheitsstandard (weitere Hinweise zur Angebotsauswahl in unserem FAQ).
  6. Vor Installation muss der Netzbetreiber informiert werden, dafür gibt es meistens Online-Formulare auf dessen Homepage. Der Netzbetreiber prüft dann auch, ob ein Zähler-Tausch nötig ist.
    Tipp: Im Portal VNBdigital können Sie links unten Ihre PLZ eingeben und erfahren dann, wer Ihr Netzbetreiber ist.
  7. Nach der Montage muss das Gerät noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden, auch das geht online über ein spezielles Anmeldeformular für Steckersolar-Geräte. Hier finden Sie eine entsprechende Anleitung. 

Erwartete Erleichterungen für 2024 (Solarpaket I)

  • Die Grenze der Anlagenleistung soll von 600 Watt auf 800 Watt angehoben werden.
  • Für die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen sollen alle Stromzählertypen geduldet werden, bis Sie vom Netzbetreiber gegen modernere Zähler getauscht werden.
  • Um Balkon-PV-Anlagen unkompliziert in Betrieb nehmen zu können, soll die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Die Anmeldung im Markstammdatenregister wurde bereits zum 1. April 2024 auf wenige, einfache Angaben beschränkt und somit deutlich vereinfacht.
  • Zudem sollen Balkon-PV-Anlagen auch mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker betrieben werden. Diese „Steckerfrage“ wird aber rechtlich nicht im Gesetz sondern in technischen Normen geregelt. 

Allerdings sind bis zum Inkrafttreten noch Änderungen am Gesetz möglich!

Zwei Steckersolargeräte die an einem Balkon angebracht sind.
© iStock-1442588798-MaryanaSerdynska

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Mehr Infos zum Thema Steckersolargeräte

Handzettel Steckersolargeräte

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Erscheinungsdatum

18.03.2023

Themenfeld

BürgerinBürger, Energiesparen, Modernisierung Sanierung, Sonnenenergie

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