Umbau bestehender Beleuchtungsanlagen

Die Förderung beinhaltet den Umbau bestehender Anlagen sowie in einzelnen Ausnahmefällen auch deren Ergänzung, aber bspw. nicht die Ausleuchtung kompletter Neubaugebiete.
LED-Straßenbeleuchtung installieren
Die Straßenbeleuchtung macht durchschnittlich ein Drittel des Stromverbrauchs einer Kommune aus. Wenn die Kommunen auf LED-Technik modernisieren, kann dies die Energiekosten der Straßenbeleuchtung um oftmals deutlich mehr als 70 % senken.
Es rechnet sich also zu modernisieren, zumal Bund und Land die Umstellung fördern. Das Land unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Straßenbeleuchtungsanlagen außerdem mit Informationen und einer kostenfreien Beratung.
Bessere Beleuchtung, geringerer Energieverbrauch, hohe Wirtschaftlichkeit und erhöhter Umwelt- & Klimaschutz sind die Vorteile für Kommunen, die in energieeffiziente LED Beleuchtungsanlagen investieren.
Förderungsfähige Ausgaben für die Umsetzung der Projekte sind neben der Anschaffung der Anlagenkomponenten auch Leistungen zur Installation der Anlagenkomponenten, Ausgaben für eventuell erforderliche photometrische Messungen sowie Demontage und Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten durch externes Fachpersonal.
Die Förderung beinhaltet den Umbau bestehender Anlagen sowie in einzelnen Ausnahmefällen auch deren Ergänzung, aber bspw. nicht die Ausleuchtung kompletter Neubaugebiete.
Bundesfördermittel sollen ausdrücklich mit dieser Landesförderung kombiniert werden. Auch die Kombination mit Förderungen aus dem Programm der HESSENKASSE ist möglich. Eine weitere Kumulierung mit Fördermitteln des Landes Hessen ist nicht möglich.
Am Anfang Ihres Antrags steht die obligatorische Konzeptberatung Licht. Ihnen als Kommune stehen wir von der LEA Hessen zur Seite: tatkräftig und kostenfrei.
Wir beraten Sie und klären gemeinsam den Handlungsbedarf für Ihre Kommune. In den meisten Fällen beginnen wir mit einer Konzeptberatung Licht.
Ziel der Planungshilfe ist es, Planer und Projektverantwortliche in die Lage zu versetzen, alle Vorteile der LED-Straßenbeleuchtung umfassend nutzen zu können.
Diese Dinge müssen Sie dem Förderantrag beifügen. Wir gehen die Anforderungen für Ihren Förderantrag noch einmal im Rahmen der Konzeptberatung Licht detailliert mit Ihnen durch.
29.04.2022
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Projektleitung Energieeffizientes Bauen und Sanieren für Kommunen
Energieeffizientes Bauen und Sanieren für Kommunen