Windenergie Nord- und Mittelhessen
Das Windenergie-Teilflächenziel ist erreicht. Die Außenbereichsprivilegierung von Windenergieanlagen ist auf Windenergiegebiete beschränkt – außerhalb dieser Gebiete sind Anlagen nur noch als sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässig. Das Windenergie-Teilflächenziel bezeichnet den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanteil der Regionsfläche der für Windenergie ausgewiesen sein muss – in Nord- und Mittelhessen wurde dieser Wert bereits überschritten. (Quelle: rp-giessen.hessen.de)
Kommunen können über eigene Bauleitplanung zusätzliche Flächen ausweisen, das gibt die höchste Rechtssicherheit für Mehrwertabschöpfung. Repowering bestehender Anlagen ist bis 31.12.2030 auch außerhalb der Vorranggebiete privilegiert.






