Bevor Sie loslegen.Die Grundlagen.

Es gibt eine einzige Frage, die fast alles andere auf dieser Seite erklärt: Geht es um Wind oder um Solar? Denn diese beiden Technologien laufen rechtlich auf fast komplett unterschiedlichen Schienen – mit unterschiedlichen Entscheiderinnen und Entscheidern, unterschiedlichen Verfahren und unterschiedlichen Hebeln für Ihre Kommune.

Windenergie

Solarenergie (Freiflächen-PV)

Entschieden wird zunächst überregional: Das Land legt in der Regionalplanung Windenergiegebiete fest, die Genehmigung läuft über das BImSchG. Aber Sie sind nicht nur Zuschauerin: Über eigene Positivplanung können Sie zusätzliche Flächen ausweisen – auch über bestehende Windenergiegebiete hinaus.Hier liegt der Hebel meist direkt bei Ihnen: Ohne kommunale Bauleitplanung kein Baurecht – außer in privilegierten Bereichen wie entlang Autobahnen oder zweigleisigen Schienenwegen.

Repowering – ein eigener Fall: Wird eine bestehende Windenergieanlage durch eine leistungsstärkere ersetzt, gelten teilweise erleichterte Bedingungen. Repowering-Vorhaben sind häufig auch außerhalb aktuell ausgewiesener Windenergiegebiete möglich, wenn am Standort bereits eine Anlage steht. Prüfen Sie bei Bestandsanlagen in Ihrer Kommune frühzeitig, ob ein Repowering ansteht – das eröffnet oft einen einfacheren Weg als eine Neuausweisung.

Wer entscheidet eigentlich was?

Ebene

Bei Wind

Bei Solar

Land / RegionLegt Windenergiegebiete verbindlich in der Regionalplanung fest.Legt nur in Mittelhessen zusätzlich Vorbehaltsgebiete fest – als unverbindliche Empfehlung an die Kommune, sonst keine Rolle.
KommuneKann über Positivplanung zusätzliche Flächen ausweisen.Entscheidet über Bauleitplanung – außer im privilegierten Korridor (200 m entlang Autobahnen/Bahnstrecken), dort entfällt die Bauleitplanung.
GenehmigungsbehördeRegierungspräsidium führt das BImSchG-Verfahren durch.Bauaufsichtsbehörde des Landkreises erteilt die Baugenehmigung – direkt, ohne Bauleitplanung, nur im privilegierten Korridor.

Die wichtigsten Begriffe – kurz erklärt

Wo steht Ihre Kommune aktuell?

Windenergie

In allen drei hessischen Planungsregionen ist das Windenergie-Teilflächenziel mittlerweile erreicht – auch in Südhessen, wo der frühere Planvorbehalt damit überholt ist. Das heißt: Außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete sind Anlagen nur noch eingeschränkt zulässig.

Welcher Teilregionalplan für Windenergie für Sie gilt, hängt von Ihrer Planungsregion ab:

    Freiflächen-PV

    Der Normalfall: Außerhalb besonderer Konstellationen braucht jede Freiflächen-PV-Anlage einen Bebauungsplan – die Kommune entscheidet hier eigenständig, ob und wo eine Anlage entsteht.

    Zwei Besonderheiten:

    • Im 200-Meter-Korridor entlang Autobahnen und mehrgleisigen Bahnstrecken ist keine Bauleitplanung nötig – hier kann direkt gebaut werden.
    • In Mittelhessen gibt es eine Besonderheit: Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik. Anders als bei Wind sind das keine verbindlichen Standorte, sondern eine Empfehlung der Regionalplanung – sie zeigen, wo Bauleitplanung besonders gut begründbar ist, ersetzen sie aber nicht.

    Was können Sie aktiv ausweisen, wenn Sie mehr wollen?

    → Wie Sie Flächen dafür identifizieren und sichern: Flächen identifizieren und Flächen steuern

    Was können Sie tun, sobald ein Projekt konkret wird?

    Städtebaulicher Vertrag (§ 11 BauGB) Regelt verbindlich, was ein Projektierer leistet – Direktleitungen, Energiefonds, lokale Wärmeversorgung. Voraussetzung: ein Grundsatzbeschluss.
    Veränderungssperre (§ 14 BauGB) Sichert Ihre laufende Planung ab und verhindert, dass andere Vorhaben Fakten schaffen, während Sie planen.

    Wie Sie den richtigen Partner für so einen Vertrag finden: Projektiererauswahl & Vergabe

    Was können Sie an Mehrwert erwarten – und wo ist die Grenze?

    Rote Linie auf Treppenstufen
    © Pixabay

    Das Kopplungsverbot – die rote Linie:

    Bei allen Vereinbarungen gilt: Zahlungen müssen immer einen klaren städtebaulichen Bezug haben.

    Reine Einnahmen ohne Zweckbindung, die in den allgemeinen Haushalt fließen, sind unzulässig.

    Das bedeutet: Jede Leistung muss inhaltlich und räumlich begründet sein, etwa durch Bezug zur Energieversorgung, Infrastruktur oder städtebaulichen Entwicklung.

    Empfehlung:
    Binden Sie die Kommunalaufsicht frühzeitig ein. Sie unterstützt bei der rechtssicheren Ausgestaltung.

    Wer hilft, wenn Sie unsicher sind?

    Binden Sie die Kommunalaufsicht frühzeitig ein – zur Beratung, nicht zur Genehmigung. Die LEA Hessen vermittelt bei Bedarf Fachjuristen und begleitet Sie von der Positivplanung bis zum Grundsatzbeschluss.

    Ihre ersten Schritte

    01 · Wind oder Solar klären

    Davon hängt ab, wer zuständig ist und wo Ihr Hebel liegt.

    02 · Bei Wind: Regionalplan prüfen, Positivplanung prüfen

    Liegen Sie in einem Windenergiegebiet? Lohnt sich eine zusätzliche Ausweisung?

    03 · Bei Solar: Flächenanalyse starten

    Wo liegt privilegiertes Gebiet, wo braucht es einen Bebauungsplan?

    04 · Grundsatzbeschluss vorbereiten

    Die Basis für jeden städtebaulichen Vertrag und jedes Energiekonzept.

    → Der nächste logische Schritt nach dieser Seite: Kommunales Energiekonzept

    Werkzeuge & Materialien

    Persönliche Beratung

    Wir beraten Sie gern – kostenlos und unabhängig, passgenau für Ihre Kommune.

    Kontakt