AdobeStock-Foto PV-Anlage mit Strommast und 3 Windräder

Freiflächen-Photovoltaik.Kommunal steuern.

Solarparks im Außenbereich sind in der Regel nicht privilegiert — die Kommune entscheidet über die Bauleitplanung, ob und wie sie entstehen. Dieser Hebel lässt sich aktiv nutzen: für konfliktärmere Standorte, faire Teilhabe und Wertschöpfung vor Ort. Aufbereitet aus dem LEA-Leitfaden „Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus kommunaler Sicht" (2024).

Freiflächen-Photovoltaik unterliegt einigen eigenen rechtlichen Sonderregeln, die es bei Windenergie nicht gibt. Deshalb finden Sie die technologiespezifischen Details hier, während die grundsätzliche Steuerungslogik (welche Flächen wem gehören) unter Flächen steuern gilt.

Der entscheidende Hebel: die Planungshoheit

Freiflächen-PV gehört im Außenbereich meist nicht zu den privilegierten Vorhaben (§ 35 BauGB). Sie ist dort nur im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans zulässig — und über dessen Aufstellung entscheidet die Kommune. Das ist Ihr zentraler Hebel: Ohne Bebauungsplan kein Solarpark, ohne Ihre Zustimmung kein Bebauungsplan.

Zwei Ausnahmen schränken diesen Hebel ein — die sollten Sie von Anfang an im Blick haben, weil sie bestimmen, ob Ihre Kommune überhaupt mitentscheidet:

Ausnahme 1 — der 200-m-Korridor (§ 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB):

Seit dem 1. Januar 2023 sind Freiflächen-PV-Anlagen längs von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen innerhalb eines 200-m-Streifens privilegiert — hier ist kein gemeindlicher Bebauungsplan mehr nötig. Eine Baugenehmigung ist zwar weiterhin erforderlich, aber die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung entfällt, was die Akzeptanz vor Ort beeinflussen kann. Hat die Kommune diese Flächen vorab in einem Standortkonzept überplant (siehe unten), bleibt ihr trotzdem der Steuerungshebel.

Ausnahme 2 — Agri-PV (§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB):

Kombiniert eine Anlage Landwirtschaft (Hauptnutzung) und Stromerzeugung (Sekundärnutzung) auf derselben Fläche (DIN SPEC 91434), ist sie unter bestimmten Bedingungen privilegiert — räumlich-funktionaler Zusammenhang mit einem land-/forst-/gartenbaulichen Betrieb, Grundfläche ≤ 2,5 ha, eine Anlage je Hofstelle. Dann ist ohne Bebauungsplan ein direkter Bauantrag möglich; eine EEG-Einspeisevergütung kommt dafür allerdings nicht in Betracht. Kommunen mit Standortkonzept können Agri-PV gezielt fördern, etwa über einen Mindestanteil der Planungsfläche.

Nicht zu verwechseln mit dem 500-m-Randstreifen: Der gehört zur EEG-Förderkulisse und entscheidet über die Einspeisevergütung — nicht über das Baurecht (siehe Tabelle weiter unten).

Reaktiv oder aktiv? Zwei Wege — ein klarer Unterschied

Der Leitfaden stellt zwei Modellkommunen gegenüber. Die eine handelt reaktiv und entscheidet im Einzelfall, sobald ein Projektierender anruft. Die andere steuert aktiv mit einem Standortkonzept — sie identifiziert geeignete Flächen selbst, bindet Landwirtschaft, Naturschutz und Bürgerschaft früh ein und bündelt Flächen über ein Pooling-Modell. Beide kommen ans Ziel, aber nur die aktive Kommune behält Kontrolle über Standortwahl, Wertschöpfung und Akzeptanz.

A — Reaktiv

B — Aktiv

Ein Projektierender bringt ein fertiges Projekt auf einer bereits gepachteten Fläche mit; die Kommune soll nur noch das Baurecht schaffen. Geht schnell, macht wenig Arbeit — aber ohne Vergleichsraster gerät die Kommune bei der nächsten Anfrage in Erklärungsnot, Flächen werden suboptimal platziert, für die Netzplanung fehlt der Gesamtüberblick.Die Kommune erarbeitet zuerst eine Potenzialflächenanalyse, bindet Landwirtschaft, Naturschutz und Behörden früh ein, beschließt ein Standortkonzept und koordiniert anschließend Pooling und Projektiererauswahl. Aufwand über den Planungszeitraum höher — dafür Steuerungshoheit, faire Teilhabe, effiziente Netzentwicklung.

Wie aktiv wollen Sie sein? Fünf Rollen im Überblick

Diese fünf Rollen konkretisieren das allgemeine Rollenmodell aus Rolle der Kommune speziell für Freiflächen-PV.

Rolle

Was sie tut

Wertschöpfung/Risiko

Trägerin der BauleitplanungEntscheidet im Einzelfall über FNP/B-Plan, kurzfristig minimaler AufwandGering / minimal – alles trägt der Projektierer
Informierte Entscheiderin+ individueller Kriterienkatalog Gering, klarere Verhandlungsposition
Gestalterin der Flächennutzung+ Potenzialanalyse & Standortkonzept; Flächen für Wärme-/Versorgungsaufgaben sichernMittel – Großteil des Gewinns noch extern
Treiberin einer Flächensteuerung+ Flächenankauf/-tausch, Pooling, ProjektiererauswahlHöher: Pacht + Gewerbesteuer; Investitions-/Verantwortungsrisiko
(Mit-)BetreiberinEigene Projektentwicklung & Betrieb (mit Fachbüro), volle LeitungHöchste Wertschöpfung & Autonomie; größtes wirtschaftliches Risiko
  • Die folgenden Abschnitte zeigen die Instrumente für die Rollen „Gestalterin" und „Treiberin" — die in der Praxis häufigste Zielrolle.
Grundregel für alles Weitere

Erst Flächen sichern und ein Konzept beschließen, dann überplanen. Wirtschaftliche Verhandlungen (Pacht, Beteiligung) immer strikt getrennt von der Bauleitplanung führen — mehr dazu weiter unten beim Koppelungsverbot.

Die vier Phasen eines Freiflächen-Photovoltaik-Projekts

Aus kommunaler Sicht durchläuft jedes Projekt vier Phasen. Manche Bausteine laufen nacheinander, viele parallel — querschnittlich begleitet durch den Austausch mit Regierungspräsidium und Netzbetreiber sowie kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit.

Phase

Bausteine

Was die Kommune tut

1. Analyse & SteuerungKriterienkatalog, Potenzialflächenanalyse, Standortkonzept · Klärung Eigentum, Flächenpooling, Sicherung der Nutzungsrechte · Projektiererauswahl, NutzungsvertragFlächen identifizieren, sichern und einen Auswahlprozess aufsetzen
2. Planung & GenehmigungFlächennutzungsplan, Bebauungsplan, städtebaulicher Vertrag · Antrag BaugenehmigungBauleitplanung durchführen (inkl. Umweltprüfung & Öffentlichkeitsbeteiligung)
3. UmsetzungFinanzierungs- & Betriebsmodell, Bürgerbeteiligung · Stromvermarktung (Ausschreibung/PPA) · Installation, InbetriebnahmeBetriebs- und Beteiligungsmodell festlegen, ggf. mitgestalten
4. BetriebEnergieerzeugung, wirtschaftliche Erträge · Wartung, später Rückbau/RepoweringErträge sichern, Beteiligung lebendig halten

Grober Zeitrahmen: Phase 1 nimmt in der Praxis meist vier bis neun Monate in Anspruch, abhängig davon, ob eine Steuerungsgruppe eingebunden wird (siehe Praxisbeispiel unten). Phase 2 hängt stark vom Bauleitplanverfahren ab und kann 6–18 Monate dauern.

Potenzialflächenanalyse – welche Flächen sind grundsätzlich geeignet?

Eine Potenzialflächenanalyse zeigt, wo im Gemeindegebiet Freiflächen-PV grundsätzlich möglich, zulässig und umsetzbar ist und wo das Konfliktpotenzial am geringsten ist. Bewertet wird entlang von vier Kriteriengruppen, dargestellt meist als eingefärbte GIS-Karte (geeignet / bedingt geeignet / nicht geeignet). Erstellt die Kommune sie selbst (oder über ein Planungsbüro), fließen ihre eigenen Prioritäten ein – überlässt sie das dem Projektierer, hat sie selten Einblick.

<#d30017>Kriteriengruppe

<#d30017>Worauf es ankommt

NatürlichSonneneinstrahlung; Neigung (bis ~30°, Hangneigung möglichst Süd, in der Ebene auch Ost-West); Schattenfreiheit
RechtlichRegional-/Raumordnung (Vorrang-/Vorbehaltsgebiete, ggf. Zielabweichungsverfahren); Naturschutz (Schutzgebiete, Biotope, Natura-2000/FFH-VP
Förderrechtlich
EEG-Flächenkulisse (1-20 MW, Ausschreibung BNetzA): Gewerbe-/Industrie, 500-m-Randstreifen an Autobahn/Bahn, Konversionsflächen; in Hessen zusätzlich „benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete“ (Freiflächensolaranlagenverordnung)
Technisch
Netzanbindung: Nähe zum Netzanschlusspunkt (je näher, desto günstiger), Aufnahmefähigkeit des Mittelspannungsnetzes (20 kV), gemeinsame Trafostationen, Vorprüfung mit der Netzbetriebsgesellschaft
Menschen aus der Vogelperspektive
© unsplash

Praxisbeispiel: Hungen und Buseck - Potenzialanalyse mit Steuerungsgruppe

In der Gemeinde Buseck wie auch in der Stadt Hungen hat das Bürgerforum Energiewende Hessen den Prozess der Potenzialflächenanalyse begleitet. Mit einer breit besetzten, stakeholdergemischten Steuerungsgruppe aus Landwirtinnen und Landwirten, Politik, Verwaltung, Jägerschaft, NABU und weiteren lokale Akteurinnen und Akteure wurde in mehreren Treffen die jeweiligen Interessen stellvertretend diskutiert. 

Begleitet wurde dieser Prozess durch ein Planungsbüro: Die fachlich-theoretische Potenzialanalyse (siehe die vier Kriteriengruppen oben) wurde Schritt für Schritt mit zusätzlichen, vor Ort abgestimmten Kriterien verfeinert, etwa lokale Sichtbeziehungen, bekannte Konfliktflächen oder Belange, die eine reine GIS-Analyse nicht erfassen kann. Das Ergebnis war eine Potenzialkulisse, die fachlich fundiert und zugleich vor Ort mitgetragen war. Das erleichterte die spätere politische Beschlussfassung deutlich.

Dieses Format lässt sich unabhängig von der Gemeindegröße einsetzen und eignet sich für Kommunen, die Wert auf frühe Konfliktprävention legen (siehe auch Konfliktprävention & -klärung).

Zwei Steuerungsinstrumente

Individueller Kriterienkatalog:

formlos, von der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung beschlossen, ohne rechtliche Bindung. Er macht Projektanträge schnell und einheitlich vergleichbar (Gleichbehandlungsgebot) und schafft Transparenz für Bürgerschaft und Unternehmen. Themen z. B. Landschafts-/Ortsbild, Natur- & Artenschutz, Wirkung auf die Agrarstruktur (Bodenzahl > 60 freihalten), Standortauswahl (vorbelastete Flächen bevorzugen), Kommunikation/Beteiligung, Betrieb & Rückbau. Kriterien dürfen der späteren Abwägung im Bauleitplanverfahren nicht vorgreifen.

Standortkonzept:

baut auf der Potenzialanalyse auf, priorisiert konkrete Flächen mit Steckbriefen und kann als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) beschlossen werden — dann ist es in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Tipp aus der Praxis: deutlich mehr Potenzialfläche ausweisen als am Ende gebaut werden soll. Marburg hat 10 % des Stadtgebiets als Potenzialfläche ausgewiesen, aber als Ziel formuliert, höchstens 1 % tatsächlich zu nutzen. (Quelle/Jahr bitte ergänzen.)

Flächensicherung & Flächenpooling

Wer ein Projekt umsetzt — Kommune oder Projektierender — braucht die Nutzungsrechte. Gehören die Flächen mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern, lohnt sich das Pooling: Einzelflächen werden zu einem Gesamtprojekt gebündelt. Die Kommune übernimmt die zentrale Organisation und koordiniert die Pachtgemeinschaft (schuldrechtliche Vereinbarung), während zwischen Projektierendem und Eigentümerinnen und Eigentümern einzelne Pachtverträge bestehen und ein Kooperationsvertrag die Kommune mit dem Projektierenden verbindet.

  • Bessere Konditionen für alle durch gemeinsame Verhandlung und größere, zusammenhängende Anlagen
  • Faire Teilhabe — Pooling verteilt Erlöse und reduziert Neid- und Gerechtigkeitsdebatten
  • Steuerungshoheit der Kommune über Lage, Größe und Kriterien des künftigen Solarparks
  • Wichtig: Nur mit eigenen Flächen oder einem schriftlichen Verhandlungsmandat der Eigentümerinnen und Eigentümer darf die Kommune über finanzielle Beteiligung verhandeln

Eine ausführliche Mustervereinbarung samt Beschlussvorlagen finden Sie im Baustein Kommunales Flächenpooling [LINK einfügen] — die Logik gilt für Wind und PV gleichermaßen.

Koppelungsverbot strikt beachten

Wirtschaftliche Verhandlungen (Pacht, Zuwendungen, Beteiligung) müssen von der Bauleitplanung getrennt bleiben. Die Entscheidung über Aufstellungsbeschluss, Flächennutzungsplan-Änderung und die Abwägung dürfen nicht vom Gewähren wirtschaftlicher Vorteile abhängig gemacht werden (§ 56 VwVfG; für städtebauliche Verträge § 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Verstöße können zur Rechtswidrigkeit der Planung führen. Fiskalische Gründe sind ausdrücklich keine städtebaulichen Gründe. Zuwendungen nach § 6 EEG dürfen erst nach Satzungsbeschluss vereinbart werden.

Agri-PV – Doppelnutzung als Konfliktlöser (§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB)

Agri-PV kombiniert Landwirtschaft (Hauptnutzung) und Stromerzeugung (Sekundärnutzung) auf derselben Fläche (DIN SPEC 91434). Die Fläche bleibt landwirtschaftlich, die Flächenkonkurrenz entschärft sich. Seit der EEG-Novelle 2023 sind bestimmte Agri-PV-Anlagen privilegiert: in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit einem land-/forst-/gartenbaulichen Betrieb, Grundfläche ≤ 2,5 ha, eine Anlage je Hofstelle. Dann ist ohne vorherigen Bebauungsplan ein direkter Bauantrag möglich — eine EEG-Einspeisevergütung kommt für diese privilegierte Variante allerdings nicht in Betracht. Kommunen mit Standortkonzept können Agri-PV gezielt fördern, etwa über einen Mindestanteil der Planungsfläche.

Vertiefung Agri-PV: Bürgerforum Energiewende Hessen — Agri-PV (Faktencheck, Exkursionen, Online-Konferenzen) · Fragen an solar@lea-hessen.de

Agri-PV – Doppelnutzung als Konfliktlöser (§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB)Agri-PV kombiniert Landwirtschaft (Hauptnutzung) und Stromerzeugung (Sekundärnutzung) auf derselben Fläche (DIN SPEC 91434). Die Fläche bleibt landwirtschaftlich, die Flächenkonkurrenz entschärft sich. Seit der EEG-Novelle 2023 sind bestimmte Agri-PV-Anlagen privilegiert: in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit einem land-/forst-/gartenbaulichen Betrieb, Grundfläche ≤ 2,5 ha, eine Anlage je Hofstelle. Dann ist ohne vorherigen Bebauungsplan ein direkter Bauantrag möglich — eine EEG-Einspeisevergütung kommt für diese privilegierte Variante allerdings nicht in Betracht. Kommunen mit Standortkonzept können Agri-PV gezielt fördern, etwa über einen Mindestanteil der Planungsfläche.


Bürgerforum Energiewende Hessen — Agri-PV (Faktencheck, Exkursionen, Online-Konferenzen) · Fragen an solar@lea-hessen.de

Kommunale Beteiligung am Betrieb – Gesellschaftsformen

Für Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen werden oft die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) (Flexibilität & Haftungsschutz) und für Mischgesellschaften die GmbH & Co. KG favorisiert. Kommunalrechtlich gilt: Gemeinden dürfen in erneuerbare Energien investieren (§ 121 HGO), § 122 HGO regelt finanzielle Beteiligungen (begrenzte Haftung, Einflussnahme, Prüfung); Mehrheitsbeteiligungen > 50 % sind zulässig, erfordern aber u. a. einen Wirtschaftsplan (§ 122 Abs. 4 HGO). Eine juristische Beratung bei Neugründungen ist essenziell — die LEA berät dazu.

Praxisbeispiel Gladenbach

Bei der Entwicklung eines Kriterienkatalogs zur Steuerung von Freiflächen-PV hat das Bürgerforum Energiewende Hessen die Stadt Gladenbach begleitet. Das Ergebnis aus zwei moderierten Workshops war ein gemeinsam erarbeiteter, von den Beteiligten akzeptierter Kriterienkatalog, den die Stadtverordnetenversammlung am 28. Juli 2022 verabschiedet hat — unterstützt durch ein lokales Planungsbüro.

Werkzeuge & Leitfäden zur Freiflächen-PV

Unterstützung durch die LEA Hessen

Das Bürgerforum Energiewende Hessen begleitet Kommunen bei Ausbaustrategie, Kriterienkatalog und Konfliktkommunikation rund um Freiflächen-PV – von der Potenzialanalyse bis zum Bürgerdialog.
Beratungsstelle Dezentrale Energieversorgung: solar@lea-hessen.de · Bürgerforum: buergerforum@lea-hessen.de

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