Vertiefung: Wenn die Kommune selbst mitgestalten oder mitbieten möchte
Sideletter und Absichtserklärung ermöglichen es der Kommune, ihre Ziele in die Ausbietung einzubringen, ohne selbst Teil eines Bieterkonsortiums zu werden. Für viele Kommunen dürfte dies der passende Weg sein: Der Aufwand bleibt überschaubar, zugleich können kommunale Interessen in die Konzeptwertung einfließen.
Möchte eine Kommune darüber hinaus selbst an der Projektentwicklung beteiligt sein, kann sie bereits vor ihrem Einverständnis einen Partner auswählen und mit diesem ein Konsortium bilden, das sich an der Ausbietung beteiligt.
Sideletter und Absichtserklärung sind die Instrumente der Kommune, die das Projekt mittragen und ihre Erwartungen anmelden (Beteiligungsstufen 1 bis 3 — von der reinen Zielsetzung über die Absichtserklärung bis zum strukturierten Dialog vor der Ausbietung). Aus Sicht der LEA Hessen ist für die Mehrzahl der Verfahren Stufe 2 oder 3 der richtige Rahmen: überschaubarer Aufwand, wertungsrelevante Berücksichtigung kommunaler Interessen.
Darüber hinaus steht der Kommune ein weiterer Weg offen: Sie kann vor ihrer Zustimmung mit einem, in einem transparenten Interessenbekundungsverfahren gewählten Partner, ein Konsortium bilden und selbst um die Fläche mitbieten. In diesem Fall entfallen Sideletter und Absichtserklärung (wer mitbietet, darf den Wertungsmaßstab nicht mitprägen). Grundlage der Vorverhandlung ist die offengelegte Projektkalkulation des Partners (»offene Bücher«). Dieser Pfad hat eigene kommunalrechtliche Anforderungen, hier nur die zeitliche Regel: Konsortialverhandlung und -entscheidung liegen vor dem Einverständnis gegenüber HessenForst.