Die PV-spezifischen Besonderheiten – etwa der 200-m-Korridor oder Agri-PV – finden Sie unter Freiflächen-PV steuern.


Sie haben mögliche Flächen für Wind oder Solar bereits im Blick (siehe Flächen identifizieren). Jetzt stellt sich die nächste Frage: Wer bestimmt, was auf diesen Flächen passiert – die Kommune, oder allein die Projektierer?
„Flächen steuern" heißt konkret: Die Kommune sorgt dafür, dass sie mitentscheidet, statt nur zu genehmigen. Das kann heißen, mit Eigentümerinnen und Eigentümern frühzeitig zu sprechen, eigene Flächen gezielt zu vergeben, oder über die Bauleitplanung Bedingungen zu stellen – je nachdem, wem die Flächen gehören.
Wer frühzeitig handelt, kann Projekte so gestalten, dass sie nicht nur Strom erzeugen, sondern auch regionale Wertschöpfung schaffen, Bürgerinnen und Bürger beteiligen und einen Beitrag zur kommunalen Wärmeversorgung leisten. Erfolgt die Flächenentwicklung dagegen ausschließlich durch Einzelvereinbarungen zwischen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern und Projektierenden, verliert die Kommune einen großen Teil ihrer Gestaltungsmöglichkeiten.
Wie aktiv Ihre Kommune insgesamt agieren möchte, ordnet die Seite Rolle der Kommune ein. Die folgenden vier Situationen zeigen, was das konkret für die Flächensicherung bedeutet.
Die Flächensicherung beginnt nicht mit der Bauleitplanung, sondern mit einem kommunalen Konzept und dem frühzeitigen Dialog mit den Flächeneigentümerinnen und -eigentümern. Erst wenn die Kommune weiß, welche Flächen entwickelt werden sollen und diese möglichst gemeinsam koordiniert werden, sollte sie die planungsrechtlichen Instrumente einsetzen. So entsteht der planungsbedingte Mehrwert, der später auch Anforderungen an Projektqualität, Beteiligung oder regionale Wertschöpfung begründen kann.
Die folgenden vier Fallkonstellationen gelten grundsätzlich für Windenergie wie für Freiflächen-Photovoltaik. Die Beispiele auf dieser Seite sind schwerpunktmäßig an der Windenergie orientiert.
Welche Zeile am ehesten zutrifft, entscheidet, wie Sie am besten vorgehen. Alle vier Situationen im Detail finden Sie im Anschluss:
Wenn eine Fläche durch kommunale Planung wertvoller wird – etwa weil sie als Windenergiegebiet ausgewiesen wird –, kann die Kommune einen Teil dieses Wertzuwachses vertraglich für sich beanspruchen. Das nennt man Mehrwertabschöpfung. Wie viel davon rechtssicher möglich ist, hängt von der Fallkonstellation ab:
Fallkonstellation | Beschreibung | Rechtssicherheit | Verhandlungsspielraum |
1. Positivplanung | Eigene Ausweisung von Windenergiegebieten (Teil-FNP) auf nicht kommunaleigenen Flächen | Hoch 🟢 | Erheblich - Bodenwertsteigerung beruht auf kommunaler Planung |
2. Feinsteuerung | Bebauungsplan in bestehenden Vorranggebieten (z. B. bei Aufteilung der Fläche durch konkurrierende Projektierer) | Mittel 🟡 | Nur wenn Bauleitplanung tatsächlich zur Bodenwertsteigerung beiträgt |
3. Einfacher Beschluss | Grundsatzbeschluss ohne konkrete Bauleitplanung | Gering 🔴 | Kaum - kein Planungsrecht geschaffen, keine Bodenwertsteigerung |
Rechtliche Grundlage: KLN-Review (Dr. Fabio Longo, Dezember 2025)
Wir unterstützen Kommunen bei der strategischen Ausrichtung ihrer Energieprojekte mit Workshops, Werkstattgesprächen und individueller Beratung, passend zum jeweiligen Stand der Kommune. Kostenfrei und unabhängig.

Projektleitung Beratung zu Erneuerbarer Energieerzeugung

Projektleitung Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien in Kommunen

Beratung zu Erneuerbarer Energieerzeugung / Erneuerbare Energietechnologien und Systemtransformation

Beratung zu Erneuerbarer Energieerzeugung / Regionalberaterin Energie und Klimaschutz Kassel