1. Grundsatzentscheidung der Kommune
Die Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung befasst sich – in einer Klausur oder nichtöffentlichen Sitzung – mit der Frage: Ist Windenergie gewollt, in welcher Form, mit welchen kommunalen Zielen? Erst wenn die Haltung der Kommunalpolitik klar ist, lässt sich der Prozess gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern glaubwürdig führen. Bei gebietsübergreifenden Vorranggebieten empfiehlt sich eine interkommunale Klausur.
Vorlagen: Einladung & Agenda Gemeindevertretungs-Information [LINK einfügen] und Beschlussvorlage Flächenpooling [LINK einfügen] – als Startpunkt für Sitzung und Beschluss.




