Windräder, Strom-Überlandleitungsmasten und Solarkollektoren vor untergehender Sonne.
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Direktleitungen, Speicher und Standortvorteile

Nachdem Flächen gesichert (siehe Flächen steuern) und ein Partner ausgewählt ist (siehe Projektiererauswahl & Vergabe), stellt sich die nächste Frage: Was passiert mit dem erzeugten Strom? Wer ihn nicht nur erzeugt, sondern speichert und gezielt dorthin bringt, wo er gebraucht wird – zu Wärmepumpen, Betrieben, Gewerbegebieten –, macht seine Gemeinde zum attraktiven Wirtschaftsstandort.

„Erzeugung möglichst bedarfsgerecht an der Stelle des Verbrauchs: Das ist das, was uns in Zukunft wirklich voranbringen würde."

Jörg Heinemann
EAM Netz GmbH

Direktleitungen: Strom lokal nutzen statt einspeisen

Direktleitungen sind der wirtschaftlich effizienteste Weg, lokalen Strom zu nutzen: keine Netzentgelte (Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes), keine KWK-Umlage (Umlage zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung), keine Konzessionsabgabe (Gebühr an die Kommune für die Netznutzung öffentlicher Flächen). Bei einem 80-MW-Solarpark beläuft sich die Ersparnis über 10 Jahre auf bis zu 65 Mio. Euro. (Quelle bitte ergänzen — Berechnungsgrundlage dieser Zahl?)Direktleitungen: Strom lokal nutzen statt einspeisen

Standortvorteil für Betriebe und Gewerbegebiete

Energiekosten sind ein Standortfaktor. Unternehmen suchen gezielt Standorte mit günstiger, planbarer Energieversorgung. Eine Kommune, die über eigene Erzeugung, Speicher und Direktleitungen verfügt, kann Gewerbebetrieben etwas bieten, was andere nicht können: langfristig stabile Strompreise — unabhängig vom Markt.

Das funktioniert in beide Richtungen: bestehende Betriebe halten (Marburg: Direktleitung zum Pharmastandort) und neue anziehen (günstige Energie als Ansiedlungsargument in der Wirtschaftsförderung). Für die Debatte in der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung ist das ein starkes Argument: Energiepolitik ist Wirtschaftsförderung.

Speicher und Co-Location: Das Akzeptanzargument

Die häufigste Kritik an Wind- und Solaranlagen: „Der Strom geht woanders hin, und wir haben den Lärm." Speicher vor Ort ändern dieses Narrativ grundlegend. Eine Anlage mit Co-Location — also Batteriespeicher direkt am Erzeugerstandort — ist kein reines Exportprojekt mehr. Sie wird zum lokalen Versorgungsbaustein:

  • Strom bleibt in der Region: Speicher puffern Überschüsse, die sonst ins überregionale Netz fließen würden. Der Strom steht für lokale Abnehmer bereit — Wärmepumpen, Betriebe, Ladestationen.
  • Weniger Netzausbau nötig: Jede Kilowattstunde, die lokal gespeichert und verbraucht wird, muss nicht durch neue Leitungen transportiert werden. Das entlastet das Netz und reduziert Konflikte um Trassenführung.
  • Erlöse aus Flexibilität: Speicher verdienen am Regelenergiemarkt (dem Markt, an dem Netzbetreiber kurzfristig Energie zum Ausgleich von Schwankungen einkaufen) — bei negativen Börsenpreisen speichern, bei hohen Preisen einspeisen. Das verbessert die Projektrentabilität und damit die Verhandlungsposition der Kommune.
  • Sichtbare lokale Infrastruktur: Ein Speicher neben dem Windpark zeigt: Hier wird nicht nur erzeugt, hier wird auch lokal genutzt. Das ist politisch kommunizierbar.
Anlieferung einer Großwärmepumpe in Rosenheim
© Stadtwerke Rosenheim

Praxisbeispiel: Hünfeld


Stadtwerke Hünfeld nutzen einen Batteriespeicher als kommunales Instrument gegen Strompreisschwankungen. Der Speicher wird direkt am Windpark betrieben (Co-Location), stabilisiert das lokale Netz und erzielt Erlöse aus der Vermarktung von Flexibilität. Für eine kleine Kommune ein konkreter Weg, die Energiewende wirtschaftlich zu machen.

Planungsrechtlicher Rahmen: Was in Hessen gilt

Batteriespeicher sind bauplanungsrechtlich als Nebenanlagen zu EE-Projekten einzuordnen. Bei Co-Location am Erzeugerstandort gelten vereinfachte Genehmigungsverfahren. Für die Toolbox relevante Grundlagen:

  • Im Vorranggebiet: Speicher als Nebenanlage zum Windpark sind in der Regel mitgenehmigungsfähig (Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, BImSchG)
  • Bei FF-PV: Speicher können im Bebauungsplan als Teil des Sondergebiets „Photovoltaik" festgesetzt werden
  • § 11 BauGB: Im städtebaulichen Vertrag kann die Errichtung eines Speichers als Bestandteil der Sektorenkopplung vereinbart werden

    „Wer vor die Welle kommt, hat durchaus Einflussmöglichkeiten. Speicher, die das Netz entlasten, sind bei der Genehmigungsbehörde willkommen."

    Markus Schäfer
    Regierungspräsidium Kassel

    Wärmenetze: Die Infrastruktur der Sektorenkopplung

    Von der Quartierslösung bis zum ortsteilübergreifenden Netz – die richtige Dimensionierung hängt von der Siedlungsstruktur ab. Breuna plant 26 km Trassenlänge für ein warmes Netz (65°C am Kunden), gespeist durch eine 2 MW Großwärmepumpe mit Direktleitung vom Windpark. Investition 38 Mio. €, davon 16 Mio. € BEW-Förderung. Potenzial: 1.020 Objekte. Stabile Wärmepreise für Bürgerinnen und Bürger, Einnahmen für die Gemeindekasse.

    Von Anfang an zusammen planen

    Das Wichtigste: Speicher, Direktleitungen und Wärmenetze nicht nachträglich addieren, sondern von Anfang an ins Konzept integrieren. Wenn Sie heute einen Windpark planen, planen Sie den Speicher und die Leitung gleich mit, sonst fehlt Ihnen später die Infrastruktur für die günstige Wärmeversorgung und den Standortvorteil.

    Sie wünschen sich persönliche Begleitung?

    Wir unterstützen Kommunen bei der strategischen Ausrichtung ihrer Energieprojekte mit Workshops, Werkstattgesprächen und individueller Beratung, passend zum jeweiligen Stand der Kommune. Kostenfrei und unabhängig.

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