Windenergieanlagen mit Weitsicht im Abendlicht. Auf dem ganzen Feld stehen Sonnenblumen.
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Den richtigen Partner wählen.Nicht den, der am meisten bietet.

Sie müssen keine Vergaberechtlerin oder kein Vergaberechtler sein, um die richtige Wahl zu treffen. Aber ein klares Verfahren hilft, den passenden Partner zu finden und nicht automatisch den mit dem höchsten Pachtangebot.

Sobald geeignete Flächen identifiziert und gesichert sind (siehe Flächen identifizieren und Flächen steuern), stellt sich die nächste Frage: Wer soll das Projekt umsetzen? Nicht das höchste Angebot sollte entscheiden, sondern das beste Gesamtkonzept – für Strom, Wärme und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Wer Konzeptqualität von Anfang an zur formellen Voraussetzung macht, behält die Verhandlungsposition, statt sie an den Meistbietenden abzugeben.

Instrument: der Konzeptwettbewerb

Bevor Sie ein Bauleitplanverfahren einleiten, fordern Sie potenzielle Projektierende auf, ein integriertes Konzept vorzulegen – nicht nur ein Preisangebot.

Der Ablauf in drei Schritten:

  1. Kriterienkatalog aufstellen. Legen Sie vorab fest, wonach Sie bewerten: Strom- und Wärmenutzung, Bürgerbeteiligung, regionale Wertschöpfung, Erschließung, Umweltwirkung. Ein transparenter Katalog macht die Entscheidung für alle Seiten nachvollziehbar und schützt vor dem Vorwurf der Willkür.
  2. Konzepte einholen und vergleichen. Mehrere Projektierende legen ihre Ansätze parallel vor. Bewertet wird nach Gesamtkonzept, nicht nach Schnelligkeit oder Pachthöhe allein.
  3. Auswahl mit dem Vertrag verbinden. Die zugesagten Leistungen (z. B. Bürgerbeteiligung, Wärmenutzung) werden Bestandteil des Nutzungs- oder Kooperationsvertrags – nicht nur eine unverbindliche Ankündigung im Konzeptpapier.

Woran sich ein gutes Konzept misst – der „Fast & Fair"-Standard

Damit der Kriterienkatalog nicht wie ein kommunaler Sonderwunsch wirkt, hilft ein Verweis auf einen anerkannten Branchenstandard: die Fast & Fair Renewables and Grids Initiative. Das ist ein europäischer Konsens darüber, wie der Ausbau von Erneuerbaren und Netzen zugleich schneller und fairer gelingt – getragen nicht nur von Kommunen und Umweltverbänden, sondern ausdrücklich auch von den Branchenverbänden der Wind- und Solarwirtschaft selbst (u. a. WindEurope, SolarPower Europe, RESCOOP).

Für die Projektiererauswahl sind zwei der fünf Prinzipien besonders relevant:

  • Local Influence: Frühe, ernsthafte Einbindung der Kommune und der Bürgerschaft – nicht erst nach der Standortentscheidung.
  • Local Value: Greifbarer lokaler Nutzen – etwa Bürgerfonds, Strompreis-Rabatte, kommunale Mit-Eigentümerschaft oder Gewerbesteuer am Standort.

Merksatz: Wer diese Kriterien verlangt, verlangt nichts Exotisches, sondern das, was seriöse Anbieter ohnehin mitbringen. Anbieter, die sich dagegen sperren, disqualifizieren sich damit selbst.

Der Standard ist freiwillig, kein einklagbares Recht. Seine Kraft zieht er aus der breiten Trägerschaft und daraus, dass er der kommenden gesetzlichen Entwicklung vorgreift: Das geplante Hessische Gemeinde-Energie-Beteiligungsgesetz macht finanzielle Teilhabe in Hessen ohnehin verbindlich. Wer sie heute schon verlangt, antizipiert also nur den künftigen Pflichtstandard.

Im Grundsatzbeschluss verankern

Am wirksamsten ist der Standard, wenn die Kommune ihn verankert, bevor der erste Projektierer am Tisch sitzt – etwa mit folgendem Baustein für einen Grundsatzbeschluss:

„Die Gemeinde begleitet Erneuerbaren-Projekte auf ihrem Gebiet nur nach den Maßstäben fairer Teilhabe – insbesondere Local Value und Local Influence im Sinne der Fast & Fair Renewables and Grids Initiative. Diese Maßstäbe sind Bestandteil des Kriterienkatalogs für die Projektiererauswahl."

Vergaberecht beachten

  • Bei kommunalen Flächen gelten vergaberechtliche Anforderungen. Der LEA-Leitfaden Vergaberecht und Wertfindung bei kommunalen Flächen (September 2024) bietet konkrete Orientierung.
  • Bei HessenForst-Flächen gilt ein Interessenbekundungsverfahren mit einem fünfstufigen Ablauf.
Ausrufezeichen
© von Gerd Altmann auf Pixabay (Inhaltslizenz)

Praxisbeispiel: Homberg (Ohm)


Bürgermeisterin Simke Ried zeigt, wie es auch mit kleinem Verwaltungsteam geht: eine gemeinsame Gesellschaft mit der Energiegenossenschaft Vogelsberg, ein Kriterienkatalog für Freiflächen-PV an der Autobahn mit Regelungen für Bürgerbeteiligung und Wärmenutzung. Die flächenscharfe Zubauplanung ist in Arbeit. „Selbst gestalten können ist bei Bürgerinnen und Bürgern gut angekommen."

Werkzeuge & Materialien

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