Menschen aus der Vogelperspektive
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Energiewende braucht Menschen. Und die richtigen Partnerinnen und Partner.

Kommunale Energieprojekte scheitern selten an fehlendem Willen, sondern oft an fehlendem Know-how, zu wenig Personal oder dem falschen Partner. Diese Seite beantwortet drei Fragen, die jede Kommune früh klären sollte: Wer kümmert sich bei uns? Wer zahlt das? Und wen brauche ich als Partner, damit das Gesamtkonzept trägt?

Personal und Kooperation sind damit ein eigener strategischer Baustein neben Strom strategisch nutzen, Wärme und Sektorenkopplung, Flächen als Schlüssel  und der Rolle der Kommune (siehe Kompass-Menü) – und oft der Baustein, der zuerst geklärt werden sollte, weil er die Kapazität für alle anderen Schritte schafft.

Zwei geförderte Stellen

Klimaschutzmanagerin oder Klimaschutzmanager Sanierungsmanager:in 
Kommunalrichtlinie der Nationalen KlimaschutzinitiativeKfW 432 „Energetische Stadtsanierung"
setzt das Klimaschutzkonzept um, koordiniert Fachbereiche, akquiriert Fördermittel. Stark gefördert (für finanzschwache Kommunen bis zu 90 %).übersetzt das Quartierskonzept in konkrete Sanierung, aktiviert Eigentümerinnen und Eigentümer, steuert die Umsetzung. Förderung bis zu 90 % der Ausgaben.

    Die genauen Fördersätze, Laufzeiten und Voraussetzungen finden Sie hinter den hier angegebenen Links:

    Zu klein für eine eigene Stelle? Die Kommunalrichtlinie fördert auch Klimaschutzkoordinator:innen auf Landkreisebene (eine Person, die mehrere kleine Gemeinden gemeinsam betreut).

    Warum sich das für Ihre Kommune rechnet: Die Begleitforschung des Umweltbundesamts zum Klimaschutzmanagement zeigt: In vielen Kommunen übersteigen die zusätzlich akquirierten Fördermittel die Kosten der Stelle deutlich, sie trägt sich damit häufig selbst.

    Kooperation als Ausweg aus der Personalknappheit

    Für eine Gemeinde unter etwa 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist eine eigene Vollzeitstelle oft weder finanzierbar noch zu besetzen – und der Fachkräftemarkt ist praktisch leergefegt. Der realistische Weg führt deshalb fast nie „allein", sondern „gemeinsam". 

    Drei Wege bieten sich an, die sich auch kombinieren lassen:

    1. Mit anderen Kommunen – interkommunal
      Beide Programme erlauben ausdrücklich Verbundvorhaben: Mehrere Kommunen finanzieren gemeinsam eine Stelle, jede mit eigenem Teilantrag, inhaltlich abgestimmt. So entsteht die kritische Masse für eine volle, attraktive Stelle – und eine Person betreut mehrere Gemeinden zugleich. Die institutionelle Dauerform dafür ist das Regionalwerk beziehungsweise der Zweckverband.
    2. Mit einer Bürgerenergiegenossenschaft
      Eine Bürgerenergiegenossenschaft (BEG) bringt lokale, oft ehrenamtlich getragene Kapazität mit und kann beim Sanierungsmanagement sogar Empfängerin weitergeleiteter Förderung sein. Sie ist vor Ort verankert, schafft Akzeptanz und entlastet die Verwaltung im Bürgerkontakt und in der Projektentwicklung.
    3. Mit einem Versorger oder Stadtwerk
      Das Sanierungsmanagement lässt sich an ein Stadtwerk weiterleiten; ein Regionalwerk oder Stadtwerk stellt dann den operativen Arm, der das Personal mitbringt und über mehrere Kommunen hinweg einsetzt. So wird aus knapper Verwaltungskapazität professionelle Umsetzungskapazität.

    Der eigentliche Punkt

    Personalknappheit ist nicht nur ein Problem, sondern selbst ein Treiber zur Kooperation. Dieselbe Logik, die bei der Netzbündelung und beim Regionalwerk gilt, gilt auch hier: Allein lassen sich die nötigen Menschen weder finden noch finanzieren – also schließt man sich zusammen. Die Suche nach Personal wird so zum Einstieg in die interkommunale Zusammenarbeit, die ohnehin der eigentliche Hebel für kommunale Gestaltungsmacht ist.

    Drei Dinge sollten von Anfang an mitgedacht werden:

    1. Verstetigung: Beide Förderungen sind befristete Projektförderung – was nach Förderende mit der Stelle passiert, gehört früh geklärt.
    2. Volatilität: Das KfW-Programm 432 war von 2023 bis 2025 infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klimafonds gestoppt und wurde erst Ende 2025 wieder aufgelegt – Bundesprogramme sind also nicht garantiert verfügbar.
    3. Kumulierungsverbot: Dieselben Ausgaben dürfen nicht doppelt gefördert werden, etwa nicht gleichzeitig über die Kommunalrichtlinie und KfW 432 – die Programme lassen sich aber gut aufeinander abstimmen. Der Nachweis der Finanzschwäche erfolgt über die Haushaltssicherung oder eine Bescheinigung der Kommunalaufsicht.

    Hinweis: Diese Formen der Kooperation lösen die Personalfrage. Für den Bau von Wind- und Solaranlagen selbst braucht es einen anderen Typ von Partner, dazu mehr im Folgenden.

    Warum brauchen Sie einen externen Partner?

    Wind- und Solaranlagen werden nicht von Kommunen selbst gebaut – dafür braucht es Projektiererinnen und Projektierer oder andere externe Partner. Die entscheidende Frage ist nicht ob Sie einen Partner brauchen, sondern welchen – und zu welchen Bedingungen. Ein falscher Partner sichert sich Flächen und Gewinne, ohne der Kommune echten Mehrwert zu liefern. Der richtige Partner trägt das Gesamtkonzept mit.

    Ob Windpark oder Solaranlage – beides erfordert spezialisiertes technisches und rechtliches Know-how das Kommunen in der Regel nicht inhouse haben.

    Der ideale Prozess

    01

    Eigene Ziele klären

    Was wollen wir erreichen? Wärmenetz? Günstige Energie für Betriebe? Einnahmen für den Haushalt? Erst wer das weiß, kann qualifiziert entscheiden – und die Ziele früh politisch beschließen lassen.

    02

    Flächen bündeln

    Kommunale, private und ggf. HessenForst-Flächen in einem Pool zusammenführen. Interkommunal denken – mehr Fläche bedeutet mehr Verhandlungsmacht.

    03

    Partner suchen

    Nicht den erstbesten Projektierer nehmen – sondern gezielt über ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) einen Partner identifizieren der das Gesamtkonzept mitträgt.

    04

    Zielrahmen fixieren

    Faire Rendite für den Partner, günstige Preise für Kommune und Bürgerinnen und Bürger – in einer Kooperationsvereinbarung festhalten bevor Einzelprojekte starten.

    05

    Etappenweise umsetzen

    Flexibel in der Reihenfolge, verbindlich im Zielrahmen. Jede Phase finanziert die nächste.

    Die konkrete Partnerauswahl erfolgt am besten über ein Interessenbekundungsverfahren (IBV). → Projektiererauswahl & Vergabe

    Mögliche Partnertypen

    Interkommunale Kooperation als Hebel

    Was eine einzelne Gemeinde mit 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nicht stemmen kann, ist für fünf Gemeinden mit zusammen 12.000 Einwohnern machbar. Mehr Fläche = attraktiverer Partner = bessere Konditionen. Die Kombination aus privaten, kommunalen und HessenForst-Flächen über Gemeindegrenzen hinweg macht aus Einzelprojekten ein wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept.

    Besonders bei Windenergie – wo große zusammenhängende Flächen gebraucht werden – macht interkommunales Bündeln den Unterschied.

    Werkzeuge & Materialien

    Sie wünschen sich persönliche Begleitung?

    Wir unterstützen Kommunen bei der strategischen Ausrichtung ihrer Energieprojekte – mit Workshops, Werkstattgesprächen und individueller Beratung, passend zum jeweiligen Stand der Kommune. Kostenfrei und unabhängig.