Handreichung „Gute Konzepte in der Bauleitplanung"
Wie Kommunen Energieprojekte rechtssicher und konzeptionell stark in die Bauleitplanung integrieren – mit konkreten Beispielen aus der Praxis.

| Strom für Wärme | Strom für Betriebe | Strom für die Kommune |
| Direktleitung vom Wind- oder Solarpark zur Großwärmepumpe. Günstiger Strom wird zu günstiger Wärme – für Haushalte und Betriebe. Das ist Sektorenkopplung in der Praxis. | Direktlieferung an Gewerbe und Industrie über Direktleitungen. Günstige, planbare Energiekosten sind heute ein Standortfaktor – Betriebe suchen gezielt solche Standorte. | Beteiligung an der Projektgesellschaft, § 6 EEG, Gewerbesteuer vor Ort. Langfristige Einnahmen für den kommunalen Haushalt – unabhängig vom Energiemarkt. |
Bei Windenergie gestaltet die Kommune vor allem über die frühzeitige Positionierung zu Flächen und Konzepten. Bei Freiflächen-PV ist die Bauleitplanung der direkte Hebel. In beiden Fällen gilt: Fordern Sie als Voraussetzung ein integriertes Konzept das Strom und lokale Nutzung verbindet – das ist nicht nur Ihr gutes Recht, sondern auch im Interesse der Projektiererin oder des Projektierers.

Die Stadtwerke Marburg planen 7 Windenergieanlagen auf den Lahnbergen – mit Direktleitungen zu großen Abnehmern wie dem Pharmastandort. Der Windstrom sichert günstige Energiekosten für Industrie und Gewerbe, und damit den Standort. Gleichzeitig erzielen die Stadtwerke über die Direktbelieferung stabilere Erlöse als über die reine EEG-Einspeisung.
Ihre Instrumente:
1. Die Bauleitplanung
Projektierer haben keinen Anspruch auf die Einleitung Ihrer Bauleitplanung. Sie entscheiden, ob und wie geplant wird. Fordern Sie als Voraussetzung ein städtebauliches Konzept, das Strom und Wärme verbindet – das ist nicht nur Ihr gutes Recht, sondern angesichts des EEG-Drucks auch im Interesse des Projektierers, der über Direktbelieferung bessere Erlöse erzielen kann als über die reine Einspeisung.
Kasten: Sektorenkopplung in der Bauleitplanung
Gemeinden können im Rahmen städtebaulicher Verträge (§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB) Maßnahmen zur physischen Sektorenkopplung fordern – z. B. den Bau einer Direktleitung vom Windpark zur Wärmezentrale. Oder finanzielle Sektorenkopplung: Einzahlung in einen Energiefonds für Wärmeprojekte. Grundlage ist ein schlüssiges Power-to-Heat-Konzept als Grundsatzbeschluss. Die städtebauliche Begründung stützt sich auf § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB (Nutzung erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung) und § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB (Darstellungen in Wärmeplänen).
2. Eigene Flächensicherung
Ob Anpachtung oder Flächenerwerb oder kommunales Flächenpooling: nur so kann die Kommune ihre Interessen sicher und frühzeitig umsetzen.
3. Offene Kommunikation und Kooperation
Alle Akteure vor Ort gemeinsam über Ziele und Möglichkeiten informieren und in Verhandlungen mit Umsetzungspartnern und anderen Kommunen ökonomisch das Beste rausholen, ohne die Kommune zu überfordern.
Wir unterstützen Kommunen bei der strategischen Ausrichtung ihrer Energieprojekte – mit Workshops, Werkstattgesprächen und individueller Beratung, passend zum jeweiligen Stand der Kommune. Kostenfrei und unabhängig.

Projektleitung Beratung zu Erneuerbarer Energieerzeugung

Beratung zu Erneuerbarer Energieerzeugung / Genehmigungsverfahren Windenergie

Beratung zu Erneuerbarer Energieerzeugung / Erneuerbare Energietechnologien und Systemtransformation

Beratung zu Erneuerbarer Energieerzeugung / Regionalberaterin Energie und Klimaschutz Kassel