Freiflächen-Solaranlage aus der Vogelperspektive
© Unsplash, Raphael Cruz

Strom ist der Start.Nicht das Ziel.

Wind- und Solaranlagen erzeugen Strom. Aber was damit passiert, entscheidet über den Mehrwert für die Kommune. Wer einfach einspeist, bekommt den Marktpreis minus Netzentgelte. Wer den Strom lokal nutzt – für Wärme, für Betriebe, für die eigene Gemeinde – erzielt bessere Erlöse und schafft gleichzeitig günstige Energie vor Ort. Das ist der Unterschied zwischen einer Kommune die reagiert – und einer die gestaltet.

Stromprojekte stehen unter Druck durch sinkende EEG-Zuschläge. Direktbelieferung an lokale Abnehmer (Wärmepumpen, Betriebe) bietet bessere und stabilere Erlöse als die reine Netzeinspeisung. Wärmeprojekte rechnen sich allein nicht — die KWP zeigt Bedarfe, aber weder Energiequelle noch Finanzierung. Erst die Kopplung mit günstigem Strom aus lokalen EE-Anlagen macht Wärmenetze wirtschaftlich tragfähig. Die Verbindung beider schafft ein Geschäftsmodell, in dem Kommune, Projektiererinnen und Projektierer sowie Bürgerinnen und Bürger profitieren.

Ausrufezeichen

Warum lokale Nutzung strategisch klüger ist

Strom aus lokaler Erzeugung kostet heute ca. 4–6 ct/kWh. Der Netzbezug kostet Betriebe und Haushalte 20–30 ct/kWh. Wer diesen Unterschied lokal nutzt, schafft einen Standortvorteil den andere nicht haben. Drei strategische Optionen:

  • Einspeisung: Marktwert minus Netzentgelte – weniger rentabel als früher
  • Direktlieferung: netzentgeltbefreit, wirtschaftlich attraktiver, schafft lokale Bindung
  • § 6 EEG: freiwillige kommunale Beteiligung von bis zu 0,2 ct/kWh – mitnehmen, aber kein Geschäftsmodell

Die strategische Grundentscheidung: Was wollen wir mit dem Strom?

Strom für WärmeStrom für BetriebeStrom für die Kommune
Direktleitung vom Wind- oder Solarpark zur Großwärmepumpe. Günstiger Strom wird zu günstiger Wärme – für Haushalte und Betriebe. Das ist Sektorenkopplung in der Praxis.Direktlieferung an Gewerbe und Industrie über Direktleitungen. Günstige, planbare Energiekosten sind heute ein Standortfaktor – Betriebe suchen gezielt solche Standorte.Beteiligung an der Projektgesellschaft, § 6 EEG, Gewerbesteuer vor Ort. Langfristige Einnahmen für den kommunalen Haushalt – unabhängig vom Energiemarkt.



Ihr zentraler Hebel: frühzeitig aktiv werden

Bei Windenergie gestaltet die Kommune vor allem über die frühzeitige Positionierung zu Flächen und Konzepten. Bei Freiflächen-PV ist die Bauleitplanung der direkte Hebel. In beiden Fällen gilt: Fordern Sie als Voraussetzung ein integriertes Konzept das Strom und lokale Nutzung verbindet – das ist nicht nur Ihr gutes Recht, sondern auch im Interesse der Projektiererin oder des Projektierers.

Schöne Fachwerkhäuser in der Marburger Altstadt.

Praxisbeispiel: Marburg

Die Stadtwerke Marburg planen 7 Windenergieanlagen auf den Lahnbergen – mit Direktleitungen zu großen Abnehmern wie dem Pharmastandort. Der Windstrom sichert günstige Energiekosten für Industrie und Gewerbe, und damit den Standort. Gleichzeitig erzielen die Stadtwerke über die Direktbelieferung stabilere Erlöse als über die reine EEG-Einspeisung.


Ihre Instrumente:

1. Die Bauleitplanung

Projektierer haben keinen Anspruch auf die Einleitung Ihrer Bauleitplanung. Sie entscheiden, ob und wie geplant wird. Fordern Sie als Voraussetzung ein städtebauliches Konzept, das Strom und Wärme verbindet – das ist nicht nur Ihr gutes Recht, sondern angesichts des EEG-Drucks auch im Interesse des Projektierers, der über Direktbelieferung bessere Erlöse erzielen kann als über die reine Einspeisung.

Kasten: Sektorenkopplung in der Bauleitplanung
Gemeinden können im Rahmen städtebaulicher Verträge (§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB) Maßnahmen zur physischen Sektorenkopplung fordern – z. B. den Bau einer Direktleitung vom Windpark zur Wärmezentrale. Oder finanzielle Sektorenkopplung: Einzahlung in einen Energiefonds für Wärmeprojekte. Grundlage ist ein schlüssiges Power-to-Heat-Konzept als Grundsatzbeschluss. Die städtebauliche Begründung stützt sich auf § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB (Nutzung erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung) und § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB (Darstellungen in Wärmeplänen).

2. Eigene Flächensicherung

Ob Anpachtung oder Flächenerwerb oder kommunales Flächenpooling: nur so kann die Kommune ihre Interessen sicher und frühzeitig umsetzen.

3. Offene Kommunikation und Kooperation

Alle Akteure vor Ort gemeinsam über Ziele und Möglichkeiten informieren und in Verhandlungen mit Umsetzungspartnern und anderen Kommunen ökonomisch das Beste rausholen, ohne die Kommune zu überfordern.

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