Wirtschaftlichkeit ist keine Nebenrechnung. Sie entscheidet über den Bestand und die Akzeptanz von EE-Projekten. Energieprojekte sind für Kommunen eine echte Chance, aber nur, wenn Wirtschaftlichkeit und Finanzierung von Anfang an mitgedacht werden.
Ein einzelnes Windrad bringt einer Kommune je nach Einsatz vor Ort viel oder wenig lokale Wertschöpfung. Kommunen können oft mindestens über die gesetzliche Kommunalabgabe nach § 6 EEG sowie Wegerechte profitieren, dies ist jedoch nur ein kleiner Teil des gesamten Wertschöpfungskuchens und oft nicht ausreichend für eine gute Lasten-Nutzen-Abwägung.
Mehr Beteiligung kann Kommunen finanzielle Chancen eröffnen, erhöht jedoch auch die Komplexität von Projekten und birgt Risiken. Daher ist es wichtig, die eigene Situation ehrlich zu reflektieren und über Kooperationsmöglichkeiten, nachzudenken, um die eigenen Ressourcen wie Personal und Kapital zu schonen — aber dennoch mitzugestalten.
In den folgenden vier Themenbereichen finden Sie alles rund um Finanzierung, Wirtschaftlichkeit sowie Wertschöpfung und Beteiligung. Wählen Sie den Bereich, der zu Ihrer aktuellen Situation passt.
Wie sich Kommunen, Genossenschaften, Versorger und gemeinsame Gesellschaften finanzieren, welche Förderprogramme es gibt (u. a. das hessische WIBank-Nachrangkapital), und wie ein Bankgespräch heute gelingt.
Wie rechnen sich Wind- und Solarprojekte heute, und welche Hebel verbessern das Ergebnis für Ihre Kommune? Sinkende Zuschlagswerte verschieben die Verhandlungsmacht zunehmend zur Kommune.
Wärmenetze allein tragen sich selten. Im Verbund mit einem Stromprojekt und der richtigen Wärmequelle wird ein stabiler, bezahlbarer Wärmepreis über Jahrzehnte möglich.
Von der Pacht bis zur eigenen Gesellschaft: Wie viel Wertschöpfung bei Ihrer Kommune ankommt, hängt von der gewählten Rolle ab – mit jeweils eigenem Aufwand und Risiko. Ein Windrad kann 24.000 €/Jahr bringen oder ein Vielfaches, je nach Weg.
WIBank-Nachrangkapital Der hessische Schlüssel zur Eigenkapitalfrage
Hessen stellt über den EnergieFonds (WIBank) bis zu 1 Mrd. € bereit, um die Eigenkapitalbasis kommunaler Energieversorger zu stärken. Nachrangkapital wird wirtschaftlich wie Eigenkapital behandelt – das verbessert die Bilanz und öffnet den Zugang zu günstigen Krediten. Konditionen: bis 30 % der Investitionskosten, max. 100 Mio. € pro Unternehmen, bis 30 Jahre Laufzeit, 100 % Landesbürgschaft. Antragsberechtigt: kommunale Versorger und Stadtwerke mit Sitz/Tätigkeit in Hessen. Besonderheit: Das Versorgungsunternehmen entscheidet selbst, nur ein positiver Beschluss der Trägerkommune ist nötig.