Eigenkapital & Finanzierungsarchitektur

Wenn mehrere Flächen und Projekte gemeinsam geplant werden, wächst der Kapitalbedarf schnell. Und dann entscheidet sich vieles an einer Frage: Wer bringt das Eigenkapital ein?

Diese Seite erklärt, warum genau hier der Hebel liegt, welche Rolle Bürgerinnen und Bürger übernehmen können, wie sich die Finanzierung eines größeren Projekts zusammensetzt — und was hinter einer Pachtvorauszahlung steckt. Sie ergänzt die Seite Gesellschaftsformen & Betreibermodelle: Dort geht es um die rechtliche Struktur, hier um das Geld.

Sie ergänzt die Seite Gesellschaftsformen & Betreibermodelle: Dort geht es um die rechtliche Struktur, hier um das Geld.

Warum Eigenkapital über die Mitsprache entscheidet

Ein Energieprojekt wird nicht aus einem Topf bezahlt. Bank, Eigentümer und Gesellschafter geben Geld aber zu sehr unterschiedlichen Bedingungen.

Die Bank verleiht Geld gegen festen Zins und Sicherheiten. Geht das Projekt schief, werden ihre Forderungen noch aus dem Verkauf der Anlagen bedient.

Eigenkapital ist das eigene Geld der Gesellschafter. Geht das Projekt pleite, ist es weg. Läuft es gut, gehört den Gesellschaftern dafür der gesamte Gewinn, der nach Zins und Pacht übrig bleibt.

Wer eigenes Geld riskiert, sitzt mit am Tisch. Kredit und Pacht bringen Geld, aber kein Stimmrecht. Pacht ist Einkommen — Eigenkapital ist Einfluss. Deshalb ist die Eigenkapitalfrage keine Detailfrage der Finanzierung, sondern die Frage, wer über das Projekt entscheidet.

Die drei Geldgeber-Gruppen im Überblick

Wer gibt das GeldWie viel typischerweiseWas das bedeutetMitsprache
Bank oder Förderbank (z. B. KfW)ca. 70–80 % der GesamtsummeGeringstes Risiko: Diese Gruppe bekommt ihr Geld zuerst zurück, mit einem festen ZinssatzKeine – nur vertraglich vereinbarte Bedingungen (sogenannte Covenants, z. B. „das Projekt muss bestimmte Kennzahlen einhalten")
Zwischenform aus Kredit und Beteiligung (Mezzanine-Kapital oder Nachrangdarlehen)0–15 %Mittleres Risiko: Wird erst nach der Bank bedient, dafür mit höherer Verzinsung. Gut geeignet für Bürgerinnen und Bürger, die mit kleineren Beträgen einsteigen wollenGering
Eigenkapital (die eigentlichen Gesellschafterinnen und Gesellschafter)ca. 20–30 %Höchstes Risiko, aber auch höchste mögliche RenditeVolle Mitsprache, entsprechend dem eigenen Anteil

Der Kapitalbedarf wächst, wenn mehrere Projekte gebündelt werden

Eine einzelne, moderne Windkraftanlage (6–7 Megawatt Leistung) kostet rund 8–11 Millionen Euro in der Errichtung. Werden mehrere Anlagen zusammen mit einem Stromspeicher und einem gemeinsamen Netzanschluss geplant, steigt die Investitionssumme schnell auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag.

Bei einem üblichen Eigenkapitalanteil von 20–30 % bedeutet das: Allein für das Eigenkapital braucht es 10–20 Millionen Euro oder mehr. Das übersteigt die finanzielle Kapazität der meisten kommunalen Haushalte deutlich. Zusätzlich setzt die Hessische Gemeindeordnung hier Grenzen (§ 121 und § 122 HGO regeln, wie und in welchem Umfang Kommunen sich wirtschaftlich betätigen dürfen), ebenso die allgemeinen Verschuldungsgrenzen einer Kommune.

Genau deshalb wird das Kapital von Bürgerinnen und Bürgern hier nicht zur netten Ergänzung, sondern notwendig, um ein größeres Projekt überhaupt stemmen zu können.


Die Bürgerenergiegenossenschaft als Eigenkapitalquelle

Eine Bürgerenergiegenossenschaft (kurz: BEG) sammelt die Ersparnisse vieler einzelner Bürgerinnen und Bürger aus der Region und macht daraus eine gemeinsame, geduldige Kapitalquelle – geduldig deshalb, weil dieses Geld in der Regel nicht kurzfristig wieder abgezogen wird.

Das kann auf zwei Arten passieren:

  • Über Genossenschaftsanteile: Wer einen Anteil kauft, wird Mitglied der Genossenschaft und bekommt ein Stimmrecht (ein Mitglied, eine Stimme, unabhängig vom eingezahlten Betrag).
  • Über ein Nachrangdarlehen: Eine einfachere Form der Beteiligung, man leiht der Genossenschaft Geld gegen eine vereinbarte Verzinsung, wird aber nicht Mitglied und bekommt kein Stimmrecht. Diese Form ist rechtlich erleichtert möglich (über eine gesetzliche Ausnahme für sogenannte Schwarmfinanzierung, § 2a Vermögensanlagengesetz), weil dafür weniger aufwendige rechtliche Unterlagen (ein sogenannter Prospekt) nötig sind als bei größeren Kapitalmarktangeboten.

Bei einem größeren, gebündelten Projekt kann die Bürgerenergiegenossenschaft einen Teil des benötigten Eigenkapitals übernehmen, neben einem Regionalwerk oder einer kommunalen Gesellschaft. Das hat einen doppelten Nutzen: Es schließt die Finanzierungslücke, und gleichzeitig entsteht echte Akzeptanz – aus Menschen, die von einem Projekt zunächst nur betroffen waren, werden Mit-Eigentümerinnen und Mit-Eigentümer.

Drei ehrliche Einschränkungen, die man beim Bürgerkapital kennen sollte

  1. Bürgerkapital ist geduldig, aber langsam und begrenzt.
    Zweistellige Millionenbeträge lassen sich nicht von heute auf morgen bei Bürgerinnen und Bürgern einsammeln. Wenn ein Projekt planmäßig vorankommt, aber das Bürgerkapital noch nicht vollständig zusammen ist, entsteht ein Risiko. Deshalb sollte von Anfang an eingeplant werden, dass das Geld in mehreren Etappen eingesammelt wird (sogenannte Kapitalabrufe), und im Zweifel eine Übergangsfinanzierung bereitstehen, bis genug Bürgerkapital zusammengekommen ist.
  • Bürgerinnen und Bürger sollten kein Genehmigungsrisiko tragen.
    Ein Windpark braucht zunächst eine Genehmigung, und diese kann grundsätzlich auch scheitern. Dieses Risiko sollte nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern liegen – ihr Geld sollte erst einsteigen, wenn die Genehmigung bereits vorliegt (dieser Zeitpunkt heißt „Baureife") oder die Anlage schon läuft (dieser Zeitpunkt heißt „Inbetriebnahme"). Würden Bürgerinnen und Bürger schon vorher Geld verlieren, weil eine Genehmigung abgelehnt wird, wäre das politisch sehr schädlich. Dieses frühe Risiko sollte stattdessen die Projektentwicklerin oder der Projektentwickler tragen – dafür verdient sie oder er auch einen entsprechenden Aufschlag am Ende.
  • Wer mitbestimmt, hängt nicht automatisch davon ab, wer wie viel Geld gibt.
    Die tatsächliche Kontrolle über ein Projekt wird über den Gesellschaftsvertrag geregelt, nicht automatisch über die Höhe des eingebrachten Kapitals. Ein rechtlicher Sonderfall macht das für Kommunen wichtig: Die Hessische Gemeindeordnung verlangt, dass eine Kommune bei einer Beteiligung ausreichend Einfluss sichern muss (§ 122 HGO). Bei einer Genossenschaft gilt aber das Prinzip „ein Mitglied, eine Stimme" (§ 43 Genossenschaftsgesetz) – unabhängig vom eingezahlten Betrag. Das würde bedeuten, dass die Kommune selbst über eine Genossenschaftsmitgliedschaft keinen ausreichend gesicherten Einfluss hätte. Deshalb hält die Kommune ihre eigenen Anteile in der Regel direkt an der Projektgesellschaft, nicht über die Bürgerenergiegenossenschaft.

Wie sich das Kapital eines größeren Projekts in der Praxis zusammensetzt

In der Praxis kommt das Eigenkapital eines größeren, gebündelten Projekts meist aus drei verschiedenen Quellen, die jeweils zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt einsteigen:

1

Regionalwerk oder kommunale Gesellschaft – die steuernde Beteiligung

Diese Gruppe sichert sich mindestens den Anteil, der nötig ist, um wichtige Entscheidungen blockieren zu können (siehe „Sperrminorität" weiter unten), und stellt sicher, dass die kommunalen Ziele im Projekt verankert bleiben. Sie steigt meist erst ein, wenn die Genehmigung schon vorliegt, um kein Genehmigungsrisiko zu tragen.

2

Bürgerenergiegenossenschaft und Bürgerkapital – die akzeptanzstiftende Beteiligung

Über Genossenschaftsanteile oder Nachrangdarlehen (siehe oben erklärt). Der Einstieg erfolgt ebenfalls erst bei Baureife oder Inbetriebnahme. Die erwartete Verzinsung ist fair, aber nicht kostenlos – oft 3–5 %, je nach Risiko. Dieses „geduldige" lokale Kapital ist günstiger als klassisches institutionelles Kapital (z. B. von einem Investmentfonds), weil es den Nutzen für die Region mit einpreist, nicht nur die reine Rendite.

3

Projektentwicklerin oder Projektentwickler – das Entwicklungskapital

Diese Gruppe trägt das eigentliche Risiko der Genehmigungsphase (die Genehmigung kann ja scheitern) und verdient dafür eine sogenannte Entwicklermarge – einen Aufschlag als Ausgleich für das übernommene Risiko. Nach erfolgreicher Genehmigung kann sie ihren Anteil ganz oder teilweise an die lokalen Geldgeber (Kommune, Bürgerenergiegenossenschaft) verkaufen. Der Zeitpunkt dieses Verkaufs entscheidet mit darüber, wie viel von der späteren Wertschöpfung tatsächlich vor Ort bleibt.


Der richtige Einstiegszeitpunkt entscheidet über Risiko und Ertrag

Je früher lokales Kapital (Kommune oder Bürgerinnen und Bürger) einsteigt – also schon während der Genehmigungsphase –, desto höher ist gleichzeitig das Risiko und der mögliche Anteil an der späteren Wertschöpfung. Je später der Einstieg (erst nach der Genehmigung oder erst wenn die Anlage schon läuft), desto sicherer, aber auch teurer – denn zu diesem Zeitpunkt ist ein Teil der Wertschöpfung bereits an die Projektentwicklerin oder den Projektentwickler als Entwicklermarge abgeflossen.

Diese bewusste Entscheidung über den Einstiegszeitpunkt ist der eigentliche Kern einer guten Eigenkapitalstrategie – nicht die bloße Aussage „wir beteiligen uns".

Fünf Entscheidungen für die eigene Eigenkapitalstrategie – am besten schon vor der Wahl der Projektentwicklerin oder des Projektentwicklers

  • Ziel-Eigenkapitalanteil und Geldquellen festlegen.
    Wie viel eigenes Kapital wollen und können wir insgesamt aufbringen – aus der Kommune selbst, über eine Bürgerenergiegenossenschaft, über Nachrangdarlehen von Bürgerinnen und Bürgern? Und wo ist externes Kapital (z. B. von einem Investmentfonds) unvermeidlich?

  • Den richtigen Einstiegszeitpunkt wählen.
    Früher Einstieg bedeutet mehr Risiko, aber auch mehr Wertschöpfung vor Ort. Späterer Einstieg (nach Genehmigung oder nach Inbetriebnahme) ist sicherer, aber teurer. Für Bürgerkapital empfiehlt sich in der Regel der spätere Zeitpunkt.

  • Die Mittelaufbringung zeitlich staffeln.
    Statt das gesamte Kapital auf einen Schlag zu verlangen, sollte man das Geld in mehreren Etappen einsammeln und, falls nötig, eine Übergangsfinanzierung einplanen, damit die Bürgerenergiegenossenschaft schrittweise einsteigen kann.

  • Kontrolle über den Gesellschaftsvertrag sichern, nicht über die Kapitalmehrheit.
    Wichtige Mitsprache- und Vetorechte sollten vertraglich festgehalten werden – unabhängig davon, wie hoch der eigene Kapitalanteil tatsächlich ist.

  • Prüfen, ob ein Tausch von Pacht gegen Eigenkapital sinnvoll ist.
    Eine Kommune mit eigenen Flächen kann den Wert dieser Flächen auch in Form von Eigenkapital statt in Form laufender Pachtzahlungen einbringen (siehe dazu den nächsten Abschnitt).

Die Pachtvorauszahlung – eine Finanzierungshilfe, keine echte Beteiligung

Eine Pachtvorauszahlung bedeutet: Statt jährlich Pacht zu erhalten, bekommt die Kommune vom Projekt eine einmalige Zahlung im Voraus, anstelle (oder zusätzlich) zur laufenden Jahrespacht.

Ehrlich betrachtet ist das keine Beteiligung am Projekt, sondern im Kern ein Kredit, den die Kommune dem Projekt gewährt: Sie nimmt heute Geld, das eigentlich erst über die nächsten Jahre als Pacht geflossen wäre. Damit wird die Kommune faktisch zu einer Art Geldgeberin – aber ohne die Mitsprache und ohne die Gewinnchancen, die echtes Eigenkapital mit sich bringen würde.

Wann eine Pachtvorauszahlung sinnvoll sein kann:

  • Wenn die Kommune aktuell Geld braucht, um z. B. ihre eigene Eigenkapital-Beteiligung an anderer Stelle zu finanzieren.
  • Wenn die Kommune keine Kapazität oder keinen Wunsch für ein echtes Eigenkapital-Engagement hat, aber den Wert ihrer Fläche trotzdem früh nutzen möchte.
  • Wenn es sich um überschaubare Beträge handelt, nicht um die strategisch wichtigste Wertschöpfungsquelle des Projekts.

Was dabei zu beachten ist:

  • Die Zahlung darf rechtlich nicht so gestaltet sein, dass sie wie eine Gegenleistung für die Planungs- oder Genehmigungsentscheidung wirkt – das wäre unzulässig (Kopplungsverbot, geregelt in § 11 Baugesetzbuch und § 56 Verwaltungsverfahrensgesetz).
  • Die Höhe der Vorauszahlung sollte nicht einfach der Summe der künftigen Pachtzahlungen entsprechen – dabei würden Zeit und Risiko unter den Tisch fallen. Richtig berechnet, muss die Zahlung entsprechend abgezinst werden (fachlich: diskontiert), weil ein Euro heute mehr wert ist als ein Euro, der erst in zehn Jahren fällig gewesen wäre.
  • Steuerliche Behandlung und die Einordnung durch die Kommunalaufsicht sollten vorab geklärt werden. Dies ist keine Steuerberatung.

Als Faustregel gilt:

Für eine Kommune, die die Kapazität und den Anspruch hat, mitzugestalten, ist echtes Eigenkapital der Pachtvorauszahlung meist überlegen – es bringt echtes Eigentum, echte Gewinnchancen und echte Mitsprache, statt nur eine vorgezogene Mietzahlung.

Exkurs: Wie hängen Pachthöhe und Eigenkapitalrendite zusammen?

Aktuelle Pachtzahlungen liegen bei rund 50.000 bis 120.000 Euro pro Anlage und Jahr – das ist ein plausibler Rahmen. Der Grund für diese Höhe liegt weniger an den (eigentlich sinkenden) Vergütungssätzen, sondern vor allem daran, dass moderne Anlagen größer geworden sind (mehr Ertrag pro Anlage) und geeignete Flächen knapp sind, worum sich mehrere Interessierte gleichzeitig bewerben.

Das erzeugt eine wichtige Spannung: Wenn die Pacht gleichzeitig hoch bleibt und die staatliche Vergütung für den erzeugten Strom sinkt, wird für die Eigenkapitalgeber:innen weniger Gewinn übrig. Genau deshalb wird geduldiges, lokales Kapital (von der Kommune oder einer Bürgerenergiegenossenschaft), das mit einer fairen statt einer maximalen Rendite zufrieden ist, für die Finanzierung immer wichtiger.

Ein Warnsignal sind nicht diese üblichen Pacht-Größenordnungen selbst, sondern deutlich überzogene Pachtversprechen, die schon vor einer Genehmigung gemacht werden – das ist häufig eine Taktik, um sich frühzeitig Flächen zu sichern, ohne dass das Versprechen später eingehalten werden muss oder kann.

LEA-Infopapier „Finanzielle Bürgerbeteiligung an Windenergieprojekten"

Vertieft die Beteiligungsmodelle (echter Bürgerwindpark, Genossenschaft, Nachrangdarlehen/Crowdinvesting, Finanzinstrumente, Bürgerstrom) und die Kapital- und Rollenlogik. Zentraler Punkt: Beteiligung heißt mitentscheiden und mitverdienen — und die Weichen werden früh gestellt (Flächensicherung, Projektiererauswahl), nicht erst im Betrieb.

Eigenkapitalstrategie entwickeln

Die Bündelung von Flächen und Vorhaben macht die Eigenkapitalfrage zur strategischen Kernaufgabe. Die LEA Hessen begleitet Kommunen bei der Finanzierungsarchitektur, der Einbindung von Bürgerenergie und der Abwägung zwischen Pacht, Vorauszahlung und Eigenkapital. 

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