
Finanzielle Bürgerbeteiligung an Windenergieprojekten
Erscheinungsdatum
16.11.2022
Themenfeld
BürgerinBürger, Kommune, Preise, Windenergie
Wenn mehrere Flächen und Projekte gemeinsam geplant werden, wächst der Kapitalbedarf schnell. Und dann entscheidet sich vieles an einer Frage: Wer bringt das Eigenkapital ein?
Diese Seite erklärt, warum genau hier der Hebel liegt, welche Rolle Bürgerinnen und Bürger übernehmen können, wie sich die Finanzierung eines größeren Projekts zusammensetzt — und was hinter einer Pachtvorauszahlung steckt. Sie ergänzt die Seite Gesellschaftsformen & Betreibermodelle: Dort geht es um die rechtliche Struktur, hier um das Geld.
Sie ergänzt die Seite Gesellschaftsformen & Betreibermodelle: Dort geht es um die rechtliche Struktur, hier um das Geld.
Ein Energieprojekt wird nicht aus einem Topf bezahlt. Bank, Eigentümer und Gesellschafter geben Geld aber zu sehr unterschiedlichen Bedingungen.
Die Bank verleiht Geld gegen festen Zins und Sicherheiten. Geht das Projekt schief, werden ihre Forderungen noch aus dem Verkauf der Anlagen bedient.| Wer gibt das Geld | Wie viel typischerweise | Was das bedeutet | Mitsprache |
|---|---|---|---|
| Bank oder Förderbank (z. B. KfW) | ca. 70–80 % der Gesamtsumme | Geringstes Risiko: Diese Gruppe bekommt ihr Geld zuerst zurück, mit einem festen Zinssatz | Keine – nur vertraglich vereinbarte Bedingungen (sogenannte Covenants, z. B. „das Projekt muss bestimmte Kennzahlen einhalten") |
| Zwischenform aus Kredit und Beteiligung (Mezzanine-Kapital oder Nachrangdarlehen) | 0–15 % | Mittleres Risiko: Wird erst nach der Bank bedient, dafür mit höherer Verzinsung. Gut geeignet für Bürgerinnen und Bürger, die mit kleineren Beträgen einsteigen wollen | Gering |
| Eigenkapital (die eigentlichen Gesellschafterinnen und Gesellschafter) | ca. 20–30 % | Höchstes Risiko, aber auch höchste mögliche Rendite | Volle Mitsprache, entsprechend dem eigenen Anteil |
Eine einzelne, moderne Windkraftanlage (6–7 Megawatt Leistung) kostet rund 8–11 Millionen Euro in der Errichtung. Werden mehrere Anlagen zusammen mit einem Stromspeicher und einem gemeinsamen Netzanschluss geplant, steigt die Investitionssumme schnell auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag.
Bei einem üblichen Eigenkapitalanteil von 20–30 % bedeutet das: Allein für das Eigenkapital braucht es 10–20 Millionen Euro oder mehr. Das übersteigt die finanzielle Kapazität der meisten kommunalen Haushalte deutlich. Zusätzlich setzt die Hessische Gemeindeordnung hier Grenzen (§ 121 und § 122 HGO regeln, wie und in welchem Umfang Kommunen sich wirtschaftlich betätigen dürfen), ebenso die allgemeinen Verschuldungsgrenzen einer Kommune.
Genau deshalb wird das Kapital von Bürgerinnen und Bürgern hier nicht zur netten Ergänzung, sondern notwendig, um ein größeres Projekt überhaupt stemmen zu können.
Eine Bürgerenergiegenossenschaft (kurz: BEG) sammelt die Ersparnisse vieler einzelner Bürgerinnen und Bürger aus der Region und macht daraus eine gemeinsame, geduldige Kapitalquelle – geduldig deshalb, weil dieses Geld in der Regel nicht kurzfristig wieder abgezogen wird.
Das kann auf zwei Arten passieren:
Bei einem größeren, gebündelten Projekt kann die Bürgerenergiegenossenschaft einen Teil des benötigten Eigenkapitals übernehmen, neben einem Regionalwerk oder einer kommunalen Gesellschaft. Das hat einen doppelten Nutzen: Es schließt die Finanzierungslücke, und gleichzeitig entsteht echte Akzeptanz – aus Menschen, die von einem Projekt zunächst nur betroffen waren, werden Mit-Eigentümerinnen und Mit-Eigentümer.
In der Praxis kommt das Eigenkapital eines größeren, gebündelten Projekts meist aus drei verschiedenen Quellen, die jeweils zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt einsteigen:
Je früher lokales Kapital (Kommune oder Bürgerinnen und Bürger) einsteigt – also schon während der Genehmigungsphase –, desto höher ist gleichzeitig das Risiko und der mögliche Anteil an der späteren Wertschöpfung. Je später der Einstieg (erst nach der Genehmigung oder erst wenn die Anlage schon läuft), desto sicherer, aber auch teurer – denn zu diesem Zeitpunkt ist ein Teil der Wertschöpfung bereits an die Projektentwicklerin oder den Projektentwickler als Entwicklermarge abgeflossen.
Diese bewusste Entscheidung über den Einstiegszeitpunkt ist der eigentliche Kern einer guten Eigenkapitalstrategie – nicht die bloße Aussage „wir beteiligen uns".
Ziel-Eigenkapitalanteil und Geldquellen festlegen.
Wie viel eigenes Kapital wollen und können wir insgesamt aufbringen – aus der Kommune selbst, über eine Bürgerenergiegenossenschaft, über Nachrangdarlehen von Bürgerinnen und Bürgern? Und wo ist externes Kapital (z. B. von einem Investmentfonds) unvermeidlich?
Den richtigen Einstiegszeitpunkt wählen.
Früher Einstieg bedeutet mehr Risiko, aber auch mehr Wertschöpfung vor Ort. Späterer Einstieg (nach Genehmigung oder nach Inbetriebnahme) ist sicherer, aber teurer. Für Bürgerkapital empfiehlt sich in der Regel der spätere Zeitpunkt.
Die Mittelaufbringung zeitlich staffeln.
Statt das gesamte Kapital auf einen Schlag zu verlangen, sollte man das Geld in mehreren Etappen einsammeln und, falls nötig, eine Übergangsfinanzierung einplanen, damit die Bürgerenergiegenossenschaft schrittweise einsteigen kann.
Kontrolle über den Gesellschaftsvertrag sichern, nicht über die Kapitalmehrheit.
Wichtige Mitsprache- und Vetorechte sollten vertraglich festgehalten werden – unabhängig davon, wie hoch der eigene Kapitalanteil tatsächlich ist.
Prüfen, ob ein Tausch von Pacht gegen Eigenkapital sinnvoll ist.
Eine Kommune mit eigenen Flächen kann den Wert dieser Flächen auch in Form von Eigenkapital statt in Form laufender Pachtzahlungen einbringen (siehe dazu den nächsten Abschnitt).
Eine Pachtvorauszahlung bedeutet: Statt jährlich Pacht zu erhalten, bekommt die Kommune vom Projekt eine einmalige Zahlung im Voraus, anstelle (oder zusätzlich) zur laufenden Jahrespacht.
Ehrlich betrachtet ist das keine Beteiligung am Projekt, sondern im Kern ein Kredit, den die Kommune dem Projekt gewährt: Sie nimmt heute Geld, das eigentlich erst über die nächsten Jahre als Pacht geflossen wäre. Damit wird die Kommune faktisch zu einer Art Geldgeberin – aber ohne die Mitsprache und ohne die Gewinnchancen, die echtes Eigenkapital mit sich bringen würde.
Wann eine Pachtvorauszahlung sinnvoll sein kann:
Was dabei zu beachten ist:
Für eine Kommune, die die Kapazität und den Anspruch hat, mitzugestalten, ist echtes Eigenkapital der Pachtvorauszahlung meist überlegen – es bringt echtes Eigentum, echte Gewinnchancen und echte Mitsprache, statt nur eine vorgezogene Mietzahlung.
Aktuelle Pachtzahlungen liegen bei rund 50.000 bis 120.000 Euro pro Anlage und Jahr – das ist ein plausibler Rahmen. Der Grund für diese Höhe liegt weniger an den (eigentlich sinkenden) Vergütungssätzen, sondern vor allem daran, dass moderne Anlagen größer geworden sind (mehr Ertrag pro Anlage) und geeignete Flächen knapp sind, worum sich mehrere Interessierte gleichzeitig bewerben.
Das erzeugt eine wichtige Spannung: Wenn die Pacht gleichzeitig hoch bleibt und die staatliche Vergütung für den erzeugten Strom sinkt, wird für die Eigenkapitalgeber:innen weniger Gewinn übrig. Genau deshalb wird geduldiges, lokales Kapital (von der Kommune oder einer Bürgerenergiegenossenschaft), das mit einer fairen statt einer maximalen Rendite zufrieden ist, für die Finanzierung immer wichtiger.
Ein Warnsignal sind nicht diese üblichen Pacht-Größenordnungen selbst, sondern deutlich überzogene Pachtversprechen, die schon vor einer Genehmigung gemacht werden – das ist häufig eine Taktik, um sich frühzeitig Flächen zu sichern, ohne dass das Versprechen später eingehalten werden muss oder kann.
Vertieft die Beteiligungsmodelle (echter Bürgerwindpark, Genossenschaft, Nachrangdarlehen/Crowdinvesting, Finanzinstrumente, Bürgerstrom) und die Kapital- und Rollenlogik. Zentraler Punkt: Beteiligung heißt mitentscheiden und mitverdienen — und die Weichen werden früh gestellt (Flächensicherung, Projektiererauswahl), nicht erst im Betrieb.

16.11.2022
BürgerinBürger, Kommune, Preise, Windenergie
Die Bündelung von Flächen und Vorhaben macht die Eigenkapitalfrage zur strategischen Kernaufgabe. Die LEA Hessen begleitet Kommunen bei der Finanzierungsarchitektur, der Einbindung von Bürgerenergie und der Abwägung zwischen Pacht, Vorauszahlung und Eigenkapital.



Sie wünschen sich persönliche Begleitung? Wir beraten Sie gern – kostenlos und unabhängig, passgenau für Ihre Kommune.

Projektleitung Beratung zu Erneuerbarer Energieerzeugung

Beratung zu Erneuerbarer Energieerzeugung / Erneuerbare Energietechnologien und Systemtransformation

Projektleitung Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien in Kommunen

Beratung zu Erneuerbarer Energieerzeugung

Beratung zu Erneuerbarer Energieerzeugung / Regionalberaterin Energie und Klimaschutz Kassel