
55 Effizienz-Tipps für Produktion und Verwaltung
Erscheinungsdatum
14.08.2025
Themenfeld
Beratung, Energiesparen, Fachinformation, Unternehmen
Das Fördersystem wird grundlegend umgebaut: weg von der festen Einspeisevergütung, hin zum zweiseitigen Differenzvertrag (CfD) mit Refinanzierungsbeitrag. Diese Seite fasst den aktuellen Diskussionsstand zusammen — bewusst als lebendes Dokument, das wir bei jeder Entwurfsfassung aktualisieren.
Stand: Juni 2026
Entwurf
Die folgenden Aussagen beruhen auf dem Referentenentwurf (Frühjahr 2026) und sind im parlamentarischen Verfahren noch in Bewegung — besonders bei den CfD-Parametern und der Abschöpfungsmechanik. Hintergrund ist die bis Ende 2026 auslaufende beihilferechtliche Genehmigung des aktuellen Fördersystems. Für belastbare, mandatsbezogene Aussagen bitte stets die jeweils aktuelle Fassung prüfen. Diese Seite dient der Orientierung, nicht der Rechtsberatung.
Kompakte Übersicht „EEG 2027 — Veräußerungsformen, Refinanzierungsbeitrag & Direktleitung" zum Download für Gremien und Projektgespräche. Wird bei jeder neuen Entwurfsfassung ausgetauscht.
Stand: Juni 2026

14.08.2025
Beratung, Energiesparen, Fachinformation, Unternehmen
Die fixe Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt; an ihre Stelle treten der zweiseitige Differenzvertrag (CfD) mit Erlösabschöpfung über den Refinanzierungsbeitrag sowie — als förderfreie Veräußerungsform — die Netzbetreiberabnahme zum Marktwert. Für kleine Anlagen wird die Förderung spürbar enger; für netzferne Direktlieferung über eine Direktleitung wird das System relativ attraktiver.
Das Menü der Vermarktungswege staffelt sich künftig klar nach installierter Leistung.
| Leistungsklasse | Förder-/Vermarktungsweg | Abschöpfung (Refinanzierungsbeitrag) |
|---|---|---|
| < 25 kW | Kein Anspruch auf Marktprämie. Nur förderfreie Netzbetreiberabnahme (befristete Marktwertdurchleitung 2027 < 25 kW, 2028 < 10 kW) oder Direktlieferung/Eigenversorgung | — |
| 25 – < 100 kW | Geförderte Direktvermarktung / Marktprämie (einheitlich bis 1 MW) | Ohne Abschöpfung |
| ≥ 100 kW | Marktprämie plus CfD | Refinanzierungsbeitrag (§ 20a) — greift, wenn Markterlöse über dem anzulegenden Wert liegen |
| Sonstige Direktvermarktung (PPA, § 21a) | Ungefördert, netzgebunden | Ab 100 kW ebenfalls RB-pflichtig — kein Abschöpfungs-Schlupfloch mehr |
| Direktleitung / Eigenversorgung | Netzfern, ungefördert; Überschuss förderfähig | Kein RB für die durchgeleitete Menge (keine Einspeisung = keine Abschöpfung) |
Der Refinanzierungsbeitrag nach § 20a (Entwurf) knüpft tatbestandlich an „erzeugt und ins Netz eingespeist" an — er folgt der eingespeisten Menge, nicht dem Vertragstyp. Daraus folgt zweierlei: Wer in Hochpreisphasen aus der geförderten in die sonstige Direktvermarktung wechselt, entgeht der Abschöpfung künftig nicht mehr (§ 21a Abs. 2). Und: Für physisch netzfern durchgeleiteten Strom (echte Direktleitung) läuft die Abschöpfung ins Leere, weil keine Einspeisung erfolgt.
Das bisherige monatliche „Rosinenpicken" zwischen Veräußerungsformen wird systematisch geschlossen: Betreiber sollen sich binnen sechs Monaten nach Inbetriebnahme für oder gegen die Förderung erklären (§ 19 Abs. 2, Eintrittswahl statt freiem Spiel). Der einmalige, unwiderrufliche Opt-out nach § 20b (bis Ende des zehnten Jahres nach Inbetriebnahme) ist der einzige strukturell bedeutsame formale Ausstieg. Die kurzfristige Ausfallvergütung entfällt für Neuanlagen. Der Mieterstromzuschlag (§ 21 Abs. 3) bleibt als einzige Förderung der Direktlieferung selbst erhalten — auch unter 25 kW.
Für typische Anlagengrößen hinter einer Direktleitung (Dach-PV, kleinere Aufdach-Cluster) kollabiert die geförderte Schiene weitgehend — die Wertschöpfung wandert auf die Verbraucherseite: Die direkt durchgeleitete kWh spart Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Umlagen, oft mehr als jede verbliebene Marktprämie. Für größere Wind-/PV-Projekte mit Industrie- oder Wärmeabnahme bleibt das Überschussmodell (geförderter Netzüberschuss + ungeförderte Direktlieferung) der Standardweg. Der Preis der Direktlieferung: Sie werden zum Lieferanten mit Mess-, Bilanzierungs- und Stromsteuerpflichten.
Die technische und vertragliche Seite — Direktleitung, Co-Location, lokale Nutzung — behandelt der Baustein Stromnetze, Speicher & Direktleitung; die Vermarktung für Unternehmen der Baustein Grünstrom & PPA.
Diese Seite wird mit jeder relevanten Entwurfsfassung fortgeschrieben; die hinterlegte PDF gibt jeweils den dann gültigen Stand wieder.
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