
55 Effizienz-Tipps für Produktion und Verwaltung
Erscheinungsdatum
14.08.2025
Themenfeld
Beratung, Energiesparen, Fachinformation, Unternehmen
Für Pacht-, Beteiligungs- und Konzeptverhandlungen ist entscheidend, welche Vergütung ein Projekt überhaupt erzielen kann. Sie ergibt sich aus den EEG-Ausschreibungen — und der Trend ist eindeutig: Die Zuschlagswerte sinken, der Wettbewerb steigt. Das verschiebt Verhandlungsspielräume und macht überhöhte Pachtversprechen zunehmend unrealistisch.
Höchstwerte werden jährlich von der Bundesnetzagentur festgelegt, Zuschlagswerte ändern sich mit jeder Ausschreibungsrunde (Wind: viermal, Solar mehrmals jährlich). Die folgenden Werte sind der Stand Frühjahr 2026 — für die Wirtschaftlichkeitsrechnung eines konkreten Projekts ist die jeweils jüngste Runde zu prüfen.
| Anlagentyp | Ausschreibungspflicht | Unterhalb der Schwelle |
|---|---|---|
| Wind an Land | Praktisch alle Projekte (> 1 MW) | — |
| PV-Freifläche | ab 1 MWp | feste Einspeisevergütung / Marktprämie |
| PV-Dach / Lärmschutzwand | ab 1 MWp (2. Segment) | feste Vergütungssätze nach EEG |
Wer nicht ausschreiben muss (z. B. Bürgerenergie-, Dach- oder kleinere Freiflächenanlagen), erhält den „anzulegenden Wert" — bei größeren förderfähigen Anlagen abgeleitet aus den Zuschlägen des Vorjahres (§ 48 EEG). Die Ausschreibungswerte sind damit auch für nicht ausschreibungspflichtige Anlagen der Maßstab.
| Segment | Höchstwert 2026 | Vorjahr |
|---|---|---|
| Wind an Land | 7,25 ct/kWh (−1,36 %) | 7,35 ct/kWh |
| PV-Freifläche (1. Segment) | gesetzlicher Höchstwert, gleitend aus den letzten drei Runden (zuletzt ~5,8 ct/kWh) | — |
| PV-Dach / Lärmschutzwand (2. Segment) | 10,00 ct/kWh | 10,40 ct/kWh |
| Innovationsausschreibung | 7,13 ct/kWh | unverändert |
Der Höchstwert beim Wind ist ein Referenzwert für den Standardstandort: Über das Referenzertragsmodell wird der individuelle Anspruch je nach Standortgüte mit einem Korrekturfaktor auf- oder abgewertet. Schwächere Standorte erhalten einen Zuschlag, sehr gute einen Abschlag.
| Segment | Ø mengengewichteter Zuschlag | Spanne | Runde |
|---|---|---|---|
| Wind an Land | 5,54 ct/kWh | Trend 6,83 → 6,57 → 6,06 → 5,54 (Mai 25 → Feb 26) | Februar 2026 |
| PV-Freifläche | 4,94 ct/kWh | 3,99 – 5,10 ct/kWh | März 2026 |
| PV-Dach / Lärmschutzwand | 9,56 ct/kWh | 7,88 – 10,00 ct/kWh | Februar 2026 |
Der Wind-Zuschlag von 5,54 ct/kWh (Februar 2026) ist der niedrigste Wert seit 2018 und liegt klar unter dem Höchstwert — Folge von sieben überzeichneten Runden in Folge. PV-Freifläche ist mit knapp 5 ct/kWh die günstigste Erzeugung überhaupt. PV-Dachanlagen liegen deutlich höher (knapp 9,6 ct/kWh) und waren zuletzt sogar unterzeichnet — hier ist der Wettbewerb schwächer und der Spielraum größer.
Kompakte Übersicht der aktuellen Höchst- und Zuschlagswerte als Download für Verhandlungen und Gremien. Wird mit jeder relevanten Ausschreibungsrunde aktualisiert.
Quellen: Bundesnetzagentur (Ausschreibungsergebnisse und Höchstwert-Festlegungen 2026), Branchenverbände BWE/BDEW/BSW. Werte gerundet, Stand der jeweils letzten veröffentlichten Runde im Frühjahr 2026.
Stand: Juni 2026

14.08.2025
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