Was das Gesetz verlangt
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG, § 11) stellt für Rechenzentren ab einer nicht redundanten Anschlussleistung von 300 kW konkrete Anforderungen:
- Grüner Strom. Seit 2024 müssen mindestens 50 % des Stromverbrauchs bilanziell aus erneuerbaren Energien gedeckt werden – ab 1. Januar 2027 sind es nach geltendem Recht 100 %.
- Abwärme nutzen. Neu in Betrieb gehende Rechenzentren müssen einen steigenden Anteil ihrer Abwärme wiederverwenden (Richtwerte: 10 % ab Mitte 2026, 15 % ab 2027, 20 % ab 2028).
- Wärmenetze einbeziehen. Betreiberinnen und Betreiber müssen potenzielle Abwärmeabnehmerinnen und Abwärmeabnehmer informieren; eine Vereinbarung zwischen Kommune bzw. Wärmenetzbetreiber und Rechenzentrum über die Abwärmenutzung ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen.
Stand und Vorbehalt
Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur EnEfG-Novelle beschlossen; das parlamentarische Verfahren (Bundestag, Bundesrat) läuft noch, ein Inkrafttreten wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet. Der Entwurf lockert vor allem die Effizienz- und Abwärmevorgaben (PUE-Grenzwerte, mehr Ausnahmen bei der Abwärmepflicht) und verschiebt zusätzlich die 100-Prozent-Grünstrompflicht vom 1. Januar 2027 auf den 1. Januar 2030. Die gestaffelten Abwärme-Mindestanteile (10 % / 15 % / 20 %) bleiben im Kern bestehen, werden aber durch neue Ausnahmen ergänzt – etwa wird interne Wärmenutzung angerechnet, und der Zielwert kann unterschritten werden, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz besteht. Vor Verwendung den aktuellen Gesetzesstand prüfen, da sich das Verfahren noch in der parlamentarischen Beratung befindet.
Zwei Hebel für die Kommune
| Rolle des Rechenzentrums | Was es bedeutet | Kommunaler Anknüpfungspunkt |
|---|
| Stromanker | großer, konstanter Verbraucher mit Grünstrompflicht – eine ideale Bandlast, die gut zu Windstrom passt | Direktstromversorgung, PPA oder Direktleitung mit lokalen EE-Anlagen; das Rechenzentrum macht ein Erzeugungsprojekt wirtschaftlich
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Wärmequelle
| gibt ganzjährig Abwärme ab, die es nach Gesetz teilweise verwerten muss
| Einspeisung in ein kommunales Wärmenetz – eine planbare, witterungsunabhängige Grundlastquelle
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Zusammengedacht: rein der Strom, raus die Wärme
Der eigentliche Hebel entsteht, wenn beide Seiten verbunden werden: Eine Kommune siedelt ein Rechenzentrum so an, dass es seinen grünen Strom aus lokalen Wind- und Solaranlagen bezieht – idealerweise per Direktleitung – und seine Abwärme in ein Wärmenetz speist, das Haushalte und Betriebe versorgt. Aus einem Stromverbraucher wird so ein Baustein der Sektorenkopplung: lokale Erzeugung findet einen Anker-Abnehmer, und das Wärmenetz gewinnt eine verlässliche Quelle. Die Kommune ist dabei die Ermöglicherin – über Flächen, die Direktleitung, die Wärmenetz-Anbindung und die Abwärme-Vereinbarung.
Das verzahnt drei Bausteine des Kompasses: Strom strategisch nutzen, Wärme & Sektorenkopplung und die Direktleitung als physische Verbindung zwischen beiden.