
Christopher Lüning
Projektleitung Beratung zu Erneuerbarer Energieerzeugung
Geld für ein Projekt gibt es nie umsonst: Die Bank will Zinsen, die Gesellschafter wollen Rendite. Aus beidem ergibt sich, was das Kapital insgesamt kostet — Fachleute nennen das WACC. Dieser Mischpreis entscheidet mit darüber, ob sich ein Projekt rechnet: Jeder Prozentpunkt weniger macht am Ende den Strom und die Wärme günstiger.
Die Kunst ist also, die günstigste vertretbare Mischung zusammenzustellen. Diese Seite zeigt, welche Rendite die einzelnen Geldgeber erwarten, wie KfW- und Kommunalkredite die Finanzierung verbilligen, wie Bürgerinnen und Bürger über Genussrechte mitfinanzieren — und wo die großen Töpfe liegen: Bund, EU/EIB, Green Bonds.
Diese Seite ergänzt die Eigenkapital-Strategie um die Kostenseite.
Die Kapitalkosten eines Projekts sind der gewichtete Durchschnitt aus den Kosten des Fremd- und des Eigenkapitals. „Kosten" heißt hier: die Rendite, die der jeweilige Geber für sein Risiko verlangt. Wer zuerst bedient wird und am wenigsten Risiko trägt, ist am günstigsten — wer zuletzt kommt und das erste Verlustrisiko trägt, am teuersten. Den WACC senkt man, indem man möglichst viel günstiges, vorrangiges Fremdkapital und möglichst viel geduldiges lokales Eigenkapital einsetzt — und möglichst wenig teures institutionelles Eigenkapital.
| Kapitalgeber | Geforderte Rendite (grobe Bänder) | Warum |
|---|---|---|
| Senior-Fremdkapital (Bank, KfW, Förderbank) | günstig, zinsabhängig | Vorrangige Bedienung, Sicherheiten, geringstes Risiko. |
| Mezzanine / Nachrang / Genussrecht | mittel (oft ~3–6 %) | Nachrangig, höheres Risiko als Senior — aber niedrige Einstiegshürde für Bürgerkapital. |
| Geduldiges lokales Eigenkapital (Kommune, Regionalwerk, BEG) | niedriger als institutionell (oft ~4–7 %) | Bewertet den lokalen Zusatznutzen mit — der eigentliche Kostenvorteil vor Ort. |
| Institutionelles Eigenkapital (Fonds, Versicherer) | hoch (oft 7–10 %+ IRR) | Rein finanzgetrieben, kein Zusatznutzen-Motiv. |
| Entwicklungs-Eigenkapital (Projektierer) | am höchsten | Trägt das Genehmigungsrisiko, verdient die Entwicklermarge. |
Kommunalkredit ist günstig, aber on-balance-sheet — er belastet Haushalt und Verschuldungsgrenze. Die nicht rückgriffsberechtigte Projektfinanzierung ist teurer, schirmt aber das Risiko vom Kernhaushalt ab (off-balance-sheet). Welcher Weg passt, hängt an Haushaltslage, Risikoappetit und Steuerungswunsch.
Wenn die Kommune oder das Regionalwerk Bürgerkapital einwerben will, ohne Mitsprache abzugeben, sind Mezzanine-Instrumente das Mittel der Wahl. Genussrechte (verbrieft: Genussscheine) sind nach der BGH-Rechtsprechung „Dauerschuldverhältnisse eigener Art", die eine Gewinn- (und Verlust-)beteiligung gewähren, aber keine gesellschaftsrechtlichen Mitgliedschafts- oder Stimmrechte. Sie haben große Gestaltungsfreiheit und können von GmbH, GmbH & Co. KG, Genossenschaft oder Stadtwerk ausgegeben werden — daher das Instrument, wenn man Kapital ohne Kontrollverlust sucht. Daneben stehen Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen.
Reicht das geduldige lokale Kapital nicht aus oder will es die nötige Rendite nicht akzeptieren, holt man externes Eigenkapital herein — Infrastrukturfonds, Versicherer oder strategische Co-Investoren (etwa Stadtwerke-Verbünde). Das bringt das Projekt zum Abschluss, hat aber einen Preis: höhere Eigenkapitalkosten und damit weniger Wertschöpfung vor Ort. Entscheidend ist dann, die Steuerung über die Governance (Sperrminorität) zu sichern, nicht über die Kapitalmehrheit (siehe Eigenkapital). Wer eigene Flächen hat, kann den Pacht-gegen-Eigenkapital-Tausch nutzen, um den externen Kapitalbedarf zu senken.
Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) steht ein 500-Mrd.-€-Rahmen bereit: rund 100 Mrd. € fließen an Länder und Kommunen für Infrastrukturinvestitionen, weitere 100 Mrd. € stärken den Klima- und Transformationsfonds, 300 Mrd. € entfallen auf Bundesprogramme. Für 2026 sind Rekordinvestitionen vorgesehen. Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist das zentrale Investitionsvehikel des Bundes für die Transformation, mit Programmausgaben von rund 33–35 Mrd. € im Jahr 2026 — für erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Wärme und Wasserstoff.
Diese Mittel kommen nicht als Direktzahlung ans Projekt, sondern über Ressorts und Förderprogramme (häufig als zinsgünstige Kredite über die KfW, teils als Zuschüsse oder Beteiligungen). Und sie sind politisch und haushaltsjährlich volatil — das Bundesverfassungsgericht hat 2023 eine 60-Mrd.-€-Umschichtung in den Klimafonds gekippt. Planungsgrundlage sollten deshalb die heute verfügbaren Programme sein, nicht angenommene künftige Mittel. Den jeweils aktuellen Stand prüfen.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist einer der größten Green-Bond-Emittenten weltweit und finanziert erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastruktur — oft über nationale Förderbanken (KfW) durchgeleitet, bei großen Vorhaben auch direkt; ihre Projektentwicklungshilfe ELENA ist für die Vorbereitungsphase interessant. Der EU Green Bond Standard (EuGBS) gilt seit dem 21.12.2024: Er setzt einen einheitlichen Standard für „European Green Bonds", bei denen mindestens 85 % der Erlöse EU-taxonomiekonform verwendet werden müssen, mit strengen Berichts- und externen Prüfpflichten.
Erstens: so viel günstiges, vorrangiges Förder-/Fremdkapital wie tragbar (KfW 270, IKU/IKK, Kommunalkredit/AöR — unter Beachtung der Haushaltsgrenzen).
Zweitens: geduldiges lokales Eigen- und Mezzanine-Kapital (Kommune/Regionalwerk-Anteil, BEG, Genussrechte/Nachrang über § 2a VermAnlG) für Steuerung und Akzeptanz.
Drittens: externes Eigenkapital nur so viel wie nötig — und dann die Steuerung über die Governance sichern. Öffentliche Mittel (Bund/EU) und grüne Refinanzierung senken die Fremdkapitalkosten zusätzlich, sind aber Ergänzung, kein Fundament.
Quellen: KfW (Programm 270, IKU/IKK); Bundesfinanzministerium / Bundeshaushalt (SVIK, KTF, Wirtschaftsplan 2026); EU-Verordnung 2023/2631 (European Green Bond Standard, BaFin); EIB; KommunalWiki / Stadt Münster (grüner Schuldschein); DKB (EU Green Bond 2025); BGH-Rechtsprechung und § 2a VermAnlG zu Genussrechten. Renditebänder sind grobe Orientierung, keine Zusage. Rechtsstand Juni 2026, ohne Gewähr — keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.
Die richtige Mischung aus Förderkredit, Bürgerkapital und Eigenkapital entscheidet über Wirtschaftlichkeit und Wertschöpfung vor Ort. Die LEA Hessen begleitet Kommunen bei Kapitalstruktur, Fördermitteleinsatz und der Einbindung von Bürgerenergie.
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