EigenkapitalDer Teil, der über Steuerung und Wertschöpfung entscheidet

Ein Wind- oder Solarpark wird zu 70 bis 80 % mit Krediten finanziert. Den Rest stellen die Gesellschafter als Eigenkapital. Es trägt das erste Verlustrisiko, erhält die Rendite, die nach Zins und Tilgung übrig bleibt, und gibt Stimmrechte in der Gesellschaft. Für ein Gesamtkonzept mit rund 90 Mio. € Investition sind das rund 15 bis 20 Mio. €.

Diese Seite zeigt, wer Eigenkapital stellen kann, wann der Einstieg sinnvoll ist und wie eine Kommune steuert, ohne die Mehrheit halten zu müssen.

Was Eigenkapital leistet

Kapitalschicht

Anteil (typisch)

Risiko und Rendite

Mitsprache

Vorrangiges Fremdkapital (Bank, KfW)

70–80 %

geringstes Risiko, fester Zins, wird zuerst bedient

keine, aber Kreditauflagen

Nachrangkapital (WIBank-EnergieFonds, Nachrangdarlehen von Bürgerinnen und Bürgern)

0–30 %

mittleres Risiko, höherer Zins

gering

Eigenkapital der Gesellschafter

20–30 %

trägt Verluste zuerst, erhält den Überschuss

volle Mitsprache über die Anteile

Wer Eigenkapital stellt, sitzt in der Gesellschafterversammlung. Wer nur Kredit gibt oder Pacht bezieht, nicht. Die Frage nach dem Eigenkapital ist deshalb auch eine Frage der Steuerung.

Der Bedarf wächst mit der Bündelung

Eine moderne Windenergieanlage mit 7 MW kostet rund 11 bis 14 Mio. €. Ein Windpark mit vier Anlagen, gemeinsamem Umspannwerk und Speicher erreicht 50 Mio. € und mehr. Bei 20 bis 30 % Eigenkapital braucht es dafür 10 bis 15 Mio. €. Das übersteigt die Möglichkeiten der meisten Kernhaushalte. Bürgerkapital kann einen Teil dieser Lücke schließen.

Woher das Eigenkapital kommt

Quelle

Rolle

Einstieg

Erwartete Verzinsung

Kommune, Stadtwerk, Regionalwerk

steuernde Beteiligung; sichert die kommunalen Ziele über Sperrminorität und Gesellschaftsvertrag

meist bei Baureife

3–5 %, weil der Nutzen vor Ort mitzählt

Bürgerenergiegenossenschaft (BEG), Bürgerinnen und Bürger

Beteiligung mit Akzeptanzwirkung; Genossenschaftsanteile oder Nachrangdarlehen

bei Baureife oder Inbetriebnahme

3–5 %

WIBank-EnergieFonds

Nachrangkapital für kommunale Versorger; wirkt in der Bilanz wie Eigenkapital

mit der Finanzierung

fester Zins, rund 5–6 %

Projektierer

trägt das Entwicklungsrisiko und verdient die Entwicklermarge

ab Projektbeginn

am höchsten

Externe Investoren (Fonds, Versicherer, Stadtwerke-Verbünde)

schließen die Lücke, wenn örtliches Kapital nicht reicht

meist bei Baureife

7–10 % und mehr

Renditen sind grobe Orientierungswerte, keine Zusagen. Die Zinsen für Nachrangkapital der WIBank sind bonitätsabhängig (Richtwerte Mai 2026: 4,86–6,02 % für 20 bis 30 Jahre).

Bürgerkapital: Möglichkeiten und Grenzen

Eine Bürgerenergiegenossenschaft bündelt örtliche Ersparnisse zu geduldigem Kapital. Sie kann neben Kommune oder Stadtwerk einen Teil des Eigenkapitals übernehmen. Aus Betroffenen werden so Miteigentümer.

Für die Ausgabe gibt es zwei einfache Wege:

  • Genossenschaftsanteile sind ohne Verkaufsprospekt möglich, wenn für den Vertrieb keine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Vermögensanlagengesetz).
  • Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen und Genussrechte können über eine Internet-Plattform ohne Verkaufsprospekt angeboten werden, bis zu 6 Mio. € je Emittent in zwölf Monaten (§ 2a Vermögensanlagengesetz). Für Privatanleger gelten Grenzen: 1.000 € je Anlage, 10.000 € bei mindestens 100.000 € frei verfügbarem Vermögen oder das Doppelte des monatlichen Nettoeinkommens bis höchstens 25.000 €. Ein Vermögensanlagen-Informationsblatt ist Pflicht.

Drei Grenzen des Bürgerkapitals

  • Es kommt langsam. Zweistellige Millionenbeträge lassen sich nicht zu einem Stichtag einsammeln. Die Finanzierung braucht Zeitstufen und gegebenenfalls eine Zwischenfinanzierung, in die die Genossenschaft schrittweise einsteigt.
  • Bürger sollten kein Genehmigungsrisiko tragen. Örtliches Kapital sollte erst bei Baureife oder Inbetriebnahme einsteigen. Wer bei einer gescheiterten Genehmigung Geld verliert, verliert auch das Vertrauen in das Projekt.
  • Kapitalanteil und Steuerung sind zweierlei. In der Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme (§ 43 Genossenschaftsgesetz). Das verträgt sich schlecht mit dem Einfluss, den die Hessische Gemeindeordnung für kommunale Beteiligungen verlangt. Kommunen halten ihre Anteile deshalb in der Regel direkt an der Projektgesellschaft.

Der Einstiegszeitpunkt bestimmt Risiko und Preis

Wer früh einsteigt, in der Entwicklungsphase, trägt das Genehmigungsrisiko und kann dafür einen größeren Teil der Wertschöpfung behalten. Wer bei Baureife oder Inbetriebnahme einsteigt, kauft sicherer, aber teurer ein: Die Entwicklermarge ist dann im Kaufpreis enthalten. Diesen Zeitpunkt sollte die Kommune bewusst festlegen. Für Bürgerkapital ist der spätere Einstieg in der Regel der richtige.

Steuerung ohne Mehrheit

Kommunale Ziele lassen sich auch mit einer Minderheitsbeteiligung sichern:

  • Sperrminorität: Mehr als 25 % der Anteile an einer GmbH verhindern Satzungsänderungen und andere Grundlagenentscheidungen gegen die Kommune.
  • Gesellschaftsvertrag: Zustimmungsvorbehalte, etwa für Stromlieferverträge, Anteilsverkäufe und die Verwendung von Gewinnen; Bindung an das Konzept, das im Auswahlverfahren zugesagt wurde.
  • Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO): Für Beteiligungen verlangt § 122 HGO eine begrenzte Haftung der Gemeinde, einen angemessenen Einfluss in den Gremien und Prüfungsrechte.

Fläche gegen Anteil

Wer eigene Flächen hat, kann den Wert der Fläche in Eigenkapital umwandeln, statt nur Pacht zu beziehen. Das senkt den Kapitalbedarf an anderer Stelle und gibt Mitsprache.

Mit dem Regierungsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 gewinnt dieser Weg an Gewicht: Für Zuschläge aus Ausschreibungen ab 2028 soll die Pacht auf 3,5 % des rechnerisch erzielbaren Stromerlöses begrenzt werden (§ 36d EEG-Entwurf). Heute werden nach Branchenangaben häufig 7 bis 12 % gezahlt. Der Bundesrat will den Pachtdeckel streichen, die Bundesregierung hält an ihm fest (Stand 30. September 2026).

Fünf Entscheidungen vor der Auswahl des Projektierers

  1. Ziel-Eigenkapitalanteil und Quellen: Wie viel örtliches Eigenkapital wollen und können Kommune, Stadtwerk und Bürgerenergie aufbringen, und wo braucht es externes Kapital?
  2. Einstiegszeitpunkt: Entwicklung, Baureife oder Inbetriebnahme. Für Bürgerkapital in der Regel Baureife oder Inbetriebnahme.
  3. Zeitstufen: Kapitalabrufe und eine Zwischenfinanzierung einplanen, damit die Bürgerenergie schrittweise einsteigen kann.
  4. Steuerung: Sperrminorität, Zustimmungsvorbehalte und Bindung an das Konzept im Gesellschaftsvertrag festlegen.
  5. Fläche: Pacht, Pachtvorauszahlung oder Tausch gegen Anteile gegeneinander abwägen.

LEA-Infopapier „Finanzielle Bürgerbeteiligung an Windenergieprojekten"

Vertieft die Beteiligungsmodelle (echter Bürgerwindpark, Genossenschaft, Nachrangdarlehen/Crowdinvesting, Finanzinstrumente, Bürgerstrom) und die Kapital- und Rollenlogik. Zentraler Punkt: Beteiligung heißt mitentscheiden und mitverdienen — und die Weichen werden früh gestellt (Flächensicherung, Projektiererauswahl), nicht erst im Betrieb.

Kontakt

Die LEA Hessen begleitet Kommunen bei der Finanzierungsarchitektur, der Einbindung von Bürgerenergie und der Abwägung zwischen Pacht, Vorauszahlung und Beteiligung.