Pachtvorauszahlung: Finanzierung statt Beteiligung
Eine Pachtvorauszahlung ist eine Einmalzahlung des Projekts an die Kommune als Flächeneigentümerin anstelle der laufenden Pacht. Wirtschaftlich gibt die Kommune dem Projekt damit günstiges, nachrangiges Kapital: Sie erhält künftige Pacht vorab, aber weder Stimmrechte noch Anteil am Gewinn.
Sinnvoll sein kann das, wenn die Kommune jetzt Mittel braucht, etwa für ihren Eigenkapitalanteil an anderer Stelle, oder wenn sie sich nicht beteiligen will. Zu beachten sind dann drei Punkte: Die Zahlung darf nicht als Gegenleistung für die Planungsentscheidung gestaltet sein (Kopplungsverbot, § 11 Baugesetzbuch, § 56 Verwaltungsverfahrensgesetz). Sie ist wie Nachrangkapital zu bepreisen, also abzuzinsen. Und ihre Verbuchung ist vorab mit Steuerberatung und Kommunalaufsicht zu klären.
Für eine Kommune mit finanziellem Spielraum ist eine Beteiligung in der Regel die bessere Wahl: Sie bringt Eigentum, Gewinnanteil und Mitsprache.





