Kommunalkredit (Banken, Sparkassen, Landesbanken) |
Gemeinden, Landkreise, Eigenbetriebe |
Investitionen der Kommune |
nahe der Rendite von Bundesanleihen (10 Jahre: 3,51 %) |
zählt zur Verschuldung; Gesamtbetrag der Kredite braucht die Genehmigung der Kommunalaufsicht (§ 103 HGO) |
KfW 208 – Investitionskredit Kommunen |
Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände, unselbständige Eigenbetriebe |
Investitionen im Haushalt |
bis 2 Mio. € bis zu 100 %, darüber bis zu 50 % je Vorhaben; bis 30 Jahre; 3,52 % (10 Jahre) bis 3,92 % (30 Jahre, 20 Jahre Zinsbindung) |
wirtschaftliche Tätigkeit nur als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) mit Betrauungsakt |
KfW 148 – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen |
Unternehmen mit mindestens 50 % öffentlicher, davon mindestens 25 % kommunaler Beteiligung; kommunale Anstalten |
Investitionen bis 50 Mio. €; Modul Energieversorgung (seit 1.2.2026, befristet): Fernwärme, Wärmespeicher, Stromverteilnetze bis 100 Mio. €, 35 Jahre |
ab 4,96 % (beste Preisklasse, 35 Jahre, 10 Jahre Zinsbindung) |
ergänzend oder statt BEW-Förderung; technische Anforderungen der BEW gelten |
KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard |
Unternehmen einschließlich kommunaler, Anstalten, Zweckverbände, Contractoren; nicht: Gemeinden, Landkreise, unselbständige Eigenbetriebe |
Wind, Photovoltaik, Speicher, Wärmenetze mit erneuerbarer Wärme |
bis 100 %, höchstens 150 Mio. €, bis 30 Jahre; ab 5,06 % (beste Preisklasse, 20 Jahre, 10 Jahre Zinsbindung) |
Zins nach Bonität und Sicherheiten in neun Preisklassen |
KfW 548/549 – Deutschlandfonds Energieversorgung (seit 3.8.2026) |
kommunale und gewerbliche Unternehmen, Projektgesellschaften; 548 auch Bürgerenergie- und Wärmegenossenschaften |
Wärme- und Kältenetze mit Erzeugung und Speichern, Stromverteilnetze; nicht: Wind- und Solaranlagen |
548 über die Hausbank mit 50 % Haftungsfreistellung, über 3 bis 100 Mio. €, bis 25 Jahre, ab 4,82 % (10 Jahre); 549 als Beteiligung der KfW an Bankenkonsortien |
für große Wärmeprojekte |
WIBank-EnergieFonds |
Energieversorger mit Sitz in Hessen, mehrheitlich in kommunalem Eigentum |
Wärme, Speicher, Strom aus erneuerbaren Energien, Netze |
Nachrangkapital bis 30 % der Investition, höchstens 100 Mio. €, bis 30 Jahre, 100 % Landesbürgschaft; Richtzins 4,86–6,02 % (Mai 2026) |
wirkt in der Bilanz wie Eigenkapital; Anträge bis 29.12.2028 |
Hausbank, Sparkasse, Genossenschafts- und Spezialbanken |
alle Träger |
Projektfinanzierung, Durchleitung von KfW-Krediten |
nach Bonität, Laufzeit und Sicherheiten |
Genossenschaftsbanken kennen Bürgerenergie, Sparkassen die Kommune, Spezialbanken wie GLS Bank oder UmweltBank das Projektgeschäft |