Frontansicht des Rathauses Steinbach

Sanierung kommunaler Gebäude

Sanierungsstau bei kommunalen Wohn- und Nichtwohngebäuden lösen

40 Prozent der Gebäude in kommunaler Hand sind älter als 80 Jahre. Kommunen, die in Energieeffizienz und erneuerbare Energien investieren, sparen Energie und schonen das Klima. Wir zeigen, wie Energieberatung und ein Sanierungsfahrplan dabei helfen. 

Kommunale Verwaltungsgebäude in Deutschland stehen vor erheblichen Herausforderungen. Laut der aktuellen Kämmereibefragung KfW-Kommunalpanel 2024 beträgt der Investitionsrückstand allein in diesem Bereich 18,8 Milliarden Euro. Besonders alarmierend: Rund ein Drittel dieser Gebäude gilt als stark sanierungsbedürftig. Viele dieser Bauten sind älter als 80 Jahre – ihr Anteil liegt bei 40 Prozent. Veraltete Gebäudetechnik, unzureichende Dämmung und ineffiziente Heizungsanlagen führen zu enormen Wärmeverlusten und treiben die Energiekosten der Kommunen in die Höhe. Jährlich belaufen sich die Ausgaben für die Energieversorgung kommunaler Gebäude auf etwa vier Milliarden Euro. Hier schlummert ein enormes Einsparpotenzial: Durch energetische Modernisierung lassen sich bis zu 80 Prozent der Energiekosten reduzieren. Das zeigen zwei Praxisbeispiele, die der Energiedienstleister HessenEnergie im Auftrag der LEA Hessen berechnet hat. 

Neben der starken Alterung des Gebäudebestands erschwert der mangelnde Unterhalt in den vergangenen Jahrzehnten die Situation weiter. Die Befragungsergebnisse des KfW-Kommunalpanel 2024 zeigen, dass nur 25 Prozent der Kommunen in den letzten fünf Jahren den energetischen Zustand ihrer Verwaltungsgebäude ausreichend gewartet haben. Fast 50 Prozent der Kommunen gaben an, dass sie die laufende Unterhaltung nur unzureichend oder gar nicht gewährleisten konnten. Fehlende Finanzmittel, personelle Engpässe und langwierige Planungs- sowie Genehmigungsverfahren führen also dazu, dass notwendige Sanierungsmaßnahmen oft aufgeschoben werden. Dieser Investitionsstau treibt die zukünftigen Kosten zusätzlich in die Höhe.

Rechtliche Anforderungen erhöhen den Druck

Der Sanierungsdruck wird durch neue rechtliche Vorgaben weiter verstärkt. Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt, dass bis 2027 mindestens 15 Prozent der Nichtwohngebäude mit der Energieeffizienzklasse G auf Klasse F verbessert werden. Gleichzeitig müssen öffentliche Neubauten emissionsfrei sein. Diese Vorgaben sind bereits im deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 4 verankert und erfordern von den Kommunen zusätzliche Investitionen in den Gebäudebestand. Auch die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanungen müssen bei der Konzeption von energetischen Sanierungen Eingang finden.

Ihre Vorteile

Eine Lehrerin unterrichtet eine Gruppe Kinder im Freien
© iStock / BraunS

Enkelgerecht und zukunftsfähig

Energetische Sanierungen leisten einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Kommunen. Sie verlängern die Lebensdauer von Bestandsgebäuden und machen sie fit für kommende Generationen. Durch die Verbesserung der Energieeffizienz entstehen sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile: Der Energiebedarf sinkt erheblich, während die Gebäude gleichzeitig modernen Ansprüchen an Komfort und Funktionalität gerecht werden. Kommunen setzen so ein klares Zeichen für Verantwortung gegenüber der Umwelt und zukünftigen Generationen .

Imaginärer Stadtplan mit Gebäuden und Straßen. eine Lupe unter der man die Stadt mit grüner Bepflanzung sieht
© iStock, Francesco Scatena

Reduktion von Verbrauch und Emissionen

Energetische Sanierungen reduzieren nachweislich die Treibhausgasemissionen, den Energieverbrauch und die Energiekosten. Gleichzeitig sinkt der Ressourcenverbrauch, da durch effizientere Systeme weniger Brennstoffe und Materialien benötigt werden. Eine geringere Umweltbelastung durch CO₂-Emissionen verbessert gleichermaßen die ökonomische und ökologische Bilanz der Kommune und bringt sie auf Kurs zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Mitarbeitende arbeitet an einem Bildschirm aus

Sanierung verbessert Arbeitsbedingungen

Neben den wirtschaftlichen Vorteilen verbessern Sanierungen auch die Arbeitsbedingungen in kommunalen Gebäuden. Eine moderne Dämmung sowie aktive Verschattungsmaßnahmen erhöhen den sommerlichen Wärmeschutz. Effiziente Lüftungssysteme sorgen darüber hinaus für eine bessere Luftqualität. Mitarbeitende profitieren von einem angenehmeren Raumklima, das sich positiv auf Gesundheit, Wohlbefinden und Produktivität auswirkt. 

Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan

Ein zentraler Schritt zur energetischen Sanierung ist die Energieberatung, die als Grundlage für einen klar strukturierten Sanierungsfahrplan dient. Energieberaterinnen und -berater analysieren den Ist-Zustand der Gebäude, identifizieren Schwachstellen und entwickeln maßgeschneiderte Maßnahmenpakete. Der Sanierungsfahrplan bietet Kommunen dabei eine klare Priorisierung der Sanierungsschritte – von kurzfristig umsetzbaren Einzelmaßnahmen bis hin zur langfristigen Komplettsanierung. So kann eine schrittweise, aber effiziente Umsetzung gewährleistet werden, ohne dass Ressourcen verschwendet werden.

Kommunen vermeiden dadurch nicht nur deutlich höhere Sanierungskosten in der Zukunft, sondern stärken gleichzeitig das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Leistungsfähigkeit öffentlicher Institutionen. Vor allem wird die Energieberatung vom Bund gefördert.

  • Maßnahmen greifen ineinander
  • Effiziente Umsetzung
  • Staatliche Förderung

Förderung von Bund und Land

Die Sanierung kommunaler Gebäude wird durch verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene unterstützt. Die wichtigsten Programme stammen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sowie der Kommunalrichtlinie Energie des Landes Hessen. Ergänzend bietet die BAFA Förderungen für Energieberatungen an, die eine zentrale Grundlage für die Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen bilden. Dazu gehören beispielsweise Energieaudits oder die Erstellung individueller Modernisierungsfahrpläne, die Kommunen helfen, systematisch vorzugehen und die wirtschaftlich sinnvollsten Maßnahmen zu identifizieren. Durch die gezielte Kombination der Programme lassen sich die Förderquoten maximieren und die finanzielle Belastung für Kommunen erheblich reduzieren.

Investitionsförderung durch die KfW

  • KfW 264: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für umfassende energetische Sanierungen.
  • KfW 464: Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen: Direkte Zuschüsse für umfassende Sanierungen, abhängig vom erreichten Effizienzstandard. Je höher der Standard, beispielsweise Effizienzgebäude 55 oder 40 EE, desto größer der Förderanteil.
  • KfW 422: Heizungsförderung für Kommunen: Das Programm fördert den Austausch ineffizienter Heizungen durch klimafreundliche Systeme. Zuschüsse von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten sind möglich, insbesondere bei Einbindung erneuerbarer Energien.
  • KfW 208: Investitionskredit Kommunen: Dieses Programm bietet zusätzliche Kreditlinien mit attraktiven Zinsen für kommunale Infrastrukturprojekte.

Die Förderoptionen der KfW ermöglichen zudem eine vollständige Sanierung ohne Eigenkapital. Durch die niedrigen Zinssätze der KfW-Kredite und die Tilgungszuschüsse können Kommunen ihre Sanierungsprojekte wirtschaftlich umsetzen. Der verbleibende Eigenanteil, oft nur rund zehn Prozent, lässt sich flexibel am Markt finanzieren.

Förderung durch die Kommunalrichtlinie Energie Hessen

Die Kommunalrichtlinie Energie des Landes Hessen fördert bauliche Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden. Die Förderhöhe orientiert sich an den zu sanierenden Bauteilflächen sowie den eingesetzten Materialien. Die Richtlinie berücksichtigt individuelle Gebäudestrukturen, um maßgeschneiderte Lösungen zu ermöglichen. Kommunen, die Mitglied im Programm „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ sind, erhalten zusätzlich eine um zehn Prozent erhöhte Förderquote.

Durch die Kombination der KfW-Förderung mit der Kommunalrichtlinie Energie des Landes Hessen können Kommunen Gesamtförderquoten von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erreichen. Insbesondere die Programme KfW 264, in Kombination mit der Kommunalrichtlinie bieten eine wirtschaftliche Lösung für umfassende Sanierungen. Bei schrittweisen Sanierungen können Einzelmaßnahmen aus dem KfW-Programm 422 für Heizungsmodernisierung sowie gezielte Förderungen für die Gebäudehülle kombiniert werden.

Bonusprogramme für zusätzliche Anreize:

  • Worst Performing Building (WPB): Besonders ineffiziente Gebäude profitieren von erhöhten Förderquoten, um die Sanierung wirtschaftlich darzustellen.
  • Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen. 
  • Erneuerbare-Energien-Klasse (EE): Der Einsatz von erneuerbaren Energien führt zu zusätzlichen Zuschüssen.
  • Bonus für serielle Sanierung: Standardisierte und zeiteffiziente Sanierungsverfahren werden mit erhöhten Förderanteilen unterstützt.
  • Sanierungsfahrplan-Bonus: Kommunen, die einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, erhalten im Rahmen der hessischen Förderung einen zusätzlichen Zuschuss von zehn Prozent für Einzelmaßnahmen.
Deckblatt Bericht Sanierung kommunaler Liegenschaften
Energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude

Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sowie der LEA Hessen hat das Energieberatungsunternehmen HessenEnergie zwei Modernisierungspläne für kommunale Nichtwohngebäude erstellt - ein Rathaus sowie eine Kindertagesstätte. Beide Gebäude stehen symbolisch für viele Verwaltungsgebäude in Hessen. Die in dieser Rubrik vorgestellten Gebäude sind eine Kurzzusammenfassung des Berichts, der als Entscheidungshilfe für Kommunen dient.

Langfassung

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Praxisbeispiele