
40 Prozent der Gebäude in kommunaler Hand sind älter als 80 Jahre. Kommunen, die in Energieeffizienz und erneuerbare Energien investieren, sparen Energie und schonen das Klima. Wir zeigen, wie Energieberatung und ein Sanierungsfahrplan dabei helfen.
Sanierung kommunaler Gebäude
40 Prozent der Gebäude in kommunaler Hand sind älter als 80 Jahre. Kommunen, die in Energieeffizienz und erneuerbare Energien investieren, sparen Energie und schonen das Klima. Wir zeigen, wie Energieberatung und ein Sanierungsfahrplan dabei helfen.
Kommunale Verwaltungsgebäude in Deutschland stehen vor erheblichen Herausforderungen. Laut der aktuellen Kämmereibefragung KfW-Kommunalpanel 2024 beträgt der Investitionsrückstand allein in diesem Bereich 18,8 Milliarden Euro. Besonders alarmierend: Rund ein Drittel dieser Gebäude gilt als stark sanierungsbedürftig. Viele dieser Bauten sind älter als 80 Jahre – ihr Anteil liegt bei 40 Prozent. Veraltete Gebäudetechnik, unzureichende Dämmung und ineffiziente Heizungsanlagen führen zu enormen Wärmeverlusten und treiben die Energiekosten der Kommunen in die Höhe. Jährlich belaufen sich die Ausgaben für die Energieversorgung kommunaler Gebäude auf etwa vier Milliarden Euro. Hier schlummert ein enormes Einsparpotenzial: Durch energetische Modernisierung lassen sich bis zu 80 Prozent der Energiekosten reduzieren. Das zeigen zwei Praxisbeispiele, die der Energiedienstleister HessenEnergie im Auftrag der LEA Hessen berechnet hat.
Neben der starken Alterung des Gebäudebestands erschwert der mangelnde Unterhalt in den vergangenen Jahrzehnten die Situation weiter. Die Befragungsergebnisse des KfW-Kommunalpanel 2024 zeigen, dass nur 25 Prozent der Kommunen in den letzten fünf Jahren den energetischen Zustand ihrer Verwaltungsgebäude ausreichend gewartet haben. Fast 50 Prozent der Kommunen gaben an, dass sie die laufende Unterhaltung nur unzureichend oder gar nicht gewährleisten konnten. Fehlende Finanzmittel, personelle Engpässe und langwierige Planungs- sowie Genehmigungsverfahren führen also dazu, dass notwendige Sanierungsmaßnahmen oft aufgeschoben werden. Dieser Investitionsstau treibt die zukünftigen Kosten zusätzlich in die Höhe.
Der Sanierungsdruck wird durch neue rechtliche Vorgaben weiter verstärkt. Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt, dass bis 2027 mindestens 15 Prozent der Nichtwohngebäude mit der Energieeffizienzklasse G auf Klasse F verbessert werden. Gleichzeitig müssen öffentliche Neubauten emissionsfrei sein. Diese Vorgaben sind bereits im deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 4 verankert und erfordern von den Kommunen zusätzliche Investitionen in den Gebäudebestand. Auch die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanungen müssen bei der Konzeption von energetischen Sanierungen Eingang finden.
Ein zentraler Schritt zur energetischen Sanierung ist die Energieberatung, die als Grundlage für einen klar strukturierten Sanierungsfahrplan dient. Energieberaterinnen und -berater analysieren den Ist-Zustand der Gebäude, identifizieren Schwachstellen und entwickeln maßgeschneiderte Maßnahmenpakete. Der Sanierungsfahrplan bietet Kommunen dabei eine klare Priorisierung der Sanierungsschritte – von kurzfristig umsetzbaren Einzelmaßnahmen bis hin zur langfristigen Komplettsanierung. So kann eine schrittweise, aber effiziente Umsetzung gewährleistet werden, ohne dass Ressourcen verschwendet werden.
Kommunen vermeiden dadurch nicht nur deutlich höhere Sanierungskosten in der Zukunft, sondern stärken gleichzeitig das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Leistungsfähigkeit öffentlicher Institutionen. Vor allem wird die Energieberatung vom Bund gefördert.
Die Sanierung kommunaler Gebäude wird durch verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene unterstützt. Die wichtigsten Programme stammen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sowie der Kommunalrichtlinie Energie des Landes Hessen. Ergänzend bietet die BAFA Förderungen für Energieberatungen an, die eine zentrale Grundlage für die Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen bilden. Dazu gehören beispielsweise Energieaudits oder die Erstellung individueller Modernisierungsfahrpläne, die Kommunen helfen, systematisch vorzugehen und die wirtschaftlich sinnvollsten Maßnahmen zu identifizieren. Durch die gezielte Kombination der Programme lassen sich die Förderquoten maximieren und die finanzielle Belastung für Kommunen erheblich reduzieren.
Investitionsförderung durch die KfW
Die Förderoptionen der KfW ermöglichen zudem eine vollständige Sanierung ohne Eigenkapital. Durch die niedrigen Zinssätze der KfW-Kredite und die Tilgungszuschüsse können Kommunen ihre Sanierungsprojekte wirtschaftlich umsetzen. Der verbleibende Eigenanteil, oft nur rund zehn Prozent, lässt sich flexibel am Markt finanzieren.
Die Kommunalrichtlinie Energie des Landes Hessen fördert bauliche Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden. Die Förderhöhe orientiert sich an den zu sanierenden Bauteilflächen sowie den eingesetzten Materialien. Die Richtlinie berücksichtigt individuelle Gebäudestrukturen, um maßgeschneiderte Lösungen zu ermöglichen. Kommunen, die Mitglied im Programm „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ sind, erhalten zusätzlich eine um zehn Prozent erhöhte Förderquote.
Durch die Kombination der KfW-Förderung mit der Kommunalrichtlinie Energie des Landes Hessen können Kommunen Gesamtförderquoten von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erreichen. Insbesondere die Programme KfW 264, in Kombination mit der Kommunalrichtlinie bieten eine wirtschaftliche Lösung für umfassende Sanierungen. Bei schrittweisen Sanierungen können Einzelmaßnahmen aus dem KfW-Programm 422 für Heizungsmodernisierung sowie gezielte Förderungen für die Gebäudehülle kombiniert werden.
Bonusprogramme für zusätzliche Anreize:
Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sowie der LEA Hessen hat das Energieberatungsunternehmen HessenEnergie zwei Modernisierungspläne für kommunale Nichtwohngebäude erstellt - ein Rathaus sowie eine Kindertagesstätte. Beide Gebäude stehen symbolisch für viele Verwaltungsgebäude in Hessen. Die in dieser Rubrik vorgestellten Gebäude sind eine Kurzzusammenfassung des Berichts, der als Entscheidungshilfe für Kommunen dient.
Langfassung