Mit kommunaler Wärmeplanung die Wärmewende voranbringen
Der Bund verlangt künftig von vielen Gemeinden eine kommunale Wärmeplanung. Finanzielle Unterstützung leistet das Land Hessen. Hilfe bei der Umsetzung gibt es von der LEA Hessen.
Im November 2022 hat der Hessische Landtag einer Novelle des Hessischen Energiegesetzes zugestimmt: Ab November 2023 werden Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Dabei hilft ein Leitfaden der LEA Hessen. Er richtet sich vorrangig an Kommunen und informiert über die Vorteile einer kommunalen Wärmeplanung. Zudem erklärt er die notwendigen Schritte zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Eine erste allgemeine Übersicht bietet unser Flyer zur kommunalen Wärmeplanung.
Die Bundesregierung hat ihr Gesetz zur Wärmeplanung vorgelegt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es legt fest, dass für alle Gemeindegebiete Wärmepläne erstellt werden müssen. Zudem verpflichtet es Kommunen zur Bürgerbeteiligung.
Sie wollen wissen, wie Sie Ihre Bürgerinnen und Bürger bei der kommunalen Wärmeplanung optimal einbinden können? Dann werfen Sie einen Blick in unseren Leitfaden zur Bürgerbeteiligung. Hier finden wichtige Tipps und Vorlagen, die Sie für Ihren Beteiligungsprozess nutzen können.
Neu: Online-Leitfaden
Unser praxisnaher Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die Wärmeplanung und bündelt alle relevanten Infos
Im Leitfaden finden Sie alle relevanten Informationen – von der Datenerhebung zur bestehenden Wärmeversorgung, über die Entwicklung von Zielszenarien bis zum Umsetzungskonzept. Zudem erhalten Sie wichtige Infos zur Rolle des Wärmeplans und rechtlichen Rahmenbedingungen und praxisnahe Handlungsempfehlungen (bspw. zur erfolgreichen Bürgerbeteiligung).
Aus stadtplanerischer und energetischer Sicht ist es oftmals sinnvoll, die Planung über das Einzelgebäude hinaus auf ganze Komplexe oder Quartiere auszudehnen. Im Ergebnis beinhaltet ein Wärmeplan Erhebungen zum gegenwärtigen und prognostizierten Wärmebedarf. Zusätzlich zeigt er wichtige Informationen über die vorhandene Netzinfrastruktur sowie über die Potenziale zur Wärmeerzeugung mit Erneuerbaren Energien. Nah- und Fernwärmenetze sowie dezentrale Systeme beispielsweise mit Wärmepumpen können je nach Quartier ein geeignetes Mittel zur Umsetzung sein.
Wärmeatlas Hessen
Mit dem Wärmeatlas Hessen kann der geschätzte Wärmebedarf von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden in verschiedenen Darstellungsebenen angezeigt werden. Damit ist er für Kommunen und die Baubranche ein nützliches Tool für die kommunale Wärmeplanung.
Ziel der LEA Hessen ist es, kommunale Akteure so zu informieren und zu beraten, dass sie konkrete Wärmekonzepte umsetzen können. Zudem erhalten sie auf dieser Seite Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten bezüglich der kommunalen Wärmeplanung?
Ein kommunaler Wärmeplan zeigt den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung der gesamten Kommune auf. Er enthält unter anderem Bestandsanalysen, Potenzialanalysen für erneuerbare Wärme und Energieeffizienz sowie ein klimaneutrales Zielszenario. Dabei werden Eignungsgebiete für Wärmenetze oder dezentrale Heizungen und die nächsten Schritte zur Umsetzung entwickelt.
Seit dem 29. November 2023 verpflichtet das Hessische Energiegesetz Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnenden zur Erstellung, Aktualisierung und Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans.
Die Bundesregierung hat ebenfalls einGesetz zur Wärmeplanung vorgelegt. Das Gesetz ist am ersten Januar 2024 in Kraft getreten und legt fest, dass für alle Gemeindegebiete Wärmepläne erstellt werden müssen. Der grundsätzliche Ablauf orientiert sich an der Verpflichtung aus Baden-Württemberg sowie der gängigen Praxis und umfasst unter anderem die Bestandsanalyse, die Potenzialanalyse, das Zielszenario und die Umsetzungsstrategie. Für Gemeinden mit 100.000 Einwohnenden oder weniger (Stichtag: erster Januar 2024) muss der Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 erstellt werden, für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnenden bis zum 30. Juni 2026. Für kleine Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnenden soll es ein vereinfachtes Verfahren geben, welches von den Ländern ausgearbeitet wird. Das Gesetz sieht großzügige Bestandsschutzregelungen für Wärmepläne vor, die bereits aufgestellt sind oder sich in Aufstellung befinden.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung können Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebiete ausgewiesen werden. Damit wird die 65 Prozent erneuerbare Energien-Vorgabe des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) „scharf geschaltet“. Ein Wärmeplan allein führt hingegen noch nicht dazu, dass die 65-Prozent-Vorgabe außerhalb von Neubaugebieten vor Ablauf der Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen vollumfänglich Anwendung findet.
Das Bundesgesetz verpflichtet die Kommunen nicht unmittelbar, sondern muss von den Ländern in Landesrecht umgesetzt werden. Dabei sollen auch das vereinfachte Verfahren sowie die zuständigen Behörden geregelt werden.
Der LEA ist derzeit kein konkreter Zeitplan für die nächsten Schritte bekannt. Sobald hierzu Informationen vorliegen, publizieren wir diese auf der LEA Homepage und über das LEA Netzwerk kommunale Wärmeplanung
Mehr Informationen finden Sie in dieser Präsentation aus unserem Onlineseminar vom 11. Dezember 2023.
Wo finde ich Informationen zur kommunalen Wärmeplanung?
Als erster Einstieg eignet sich unser Online-Leitfaden "Schritt-für-Schritt: Der kommunale Wärmeplan". Dieser bündelt alle wichtigen Informationen zur kommunalen Wärmeplanung - von rechtlichen Rahmenbedingungen über Praxisbeispiele bis hin zu Handreichungen und passenden LEA-Angeboten.
Ein weiteres niederschwelliges Angebot für den Start in die Kommunale Wärmeplanung sind die Erklärvideos des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW), die die einzelnen Phasen der Wärmeplanung erläutern. Die Kurzfilme finden Sie auf Youtube.
Gibt es erste Praxiserfahrungen zu durchgeführten Wärmeplanungen?
In Hessen steht die Wärmeplanung noch am Anfang. Viele Kommunen haben jedoch bereits begonnen. So ist die Wärmeplanung der Stadt Eschwege bereits weit fortgeschritten. Erfahrungen der hessischen Vorreiterkommune wurden in einem Webinar des Kompetenzentrums Kommunale Wärmeplanung (KWW) zusammen mit der LEA Hessen vorgestellt. Die Aufzeichnung des Webinars ist auf YouTube abrufbar. Die präsentierten Unterlagen finden Sie auf der Seite des KWW, ebenso weitere Praxisbeispiele.
In Baden-Württemberg mussten bereits 104 große Kreisstädte und Stadtkreise ihre Wärmeplanung bis Ende 2023 vorlegen. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat auf ihrer
Webseite eine Datenbank zu den veröffentlichten Wärmeplänen in Baden-Württemberg erstellt. Ein ähnliches Angebot ist auch auf der Seite des Fachverbands Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg zu finden.
Welche Kommunen sind zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet?
Für Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnenden ist im Hessischen Energiegesetz (HEG) in Paragraf 13 eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung vorgesehen.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Wärmeplanung (WPG) verabschiedet, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Das Gesetz legt fest, dass alle Kommunen
einen Wärmeplan erstellen müssen. Das WPG muss in Landesrecht umgesetzt werden. Kommunen können sich aber schon jetzt an den Vorgaben des WPG orientieren:
Für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnenden muss der Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 erstellt werden,
für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnenden bis zum 30. Juni 2026.
Das Gesetz sieht großzügige Bestandsschutzregelungen für Wärmepläne vor, die bereits aufgestellt sind oder sich in Aufstellung befinden.
Auch in kleineren Kommunen kann eine kommunale Wärmeplanung wichtige Erkenntnisse liefern. Dies wird vom Land Hessen gefördert (siehe „Wie kann die kommunale Wärmeplanung in verpflichteten Kommunen finanziert werden?“).
Eine Umsetzung ist als Einzelkommune möglich oder in Zusammenarbeit mit weiteren Kommunen (siehe „Was heißt „Konvoi-Verfahren“ für die Wärmeplanung?“). Für kleine Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnenden soll es ein vereinfachtes Verfahren geben, welches von den Ländern ausgearbeitet wird.
Was heißt „Konvoi-Verfahren“ für die Wärmeplanung?
In allen Schritten der Wärmeplanung ist es sinnvoll, mit den Nachbarkommunen zu kommunizieren, um stimmige Wärmepläne zu erstellen. Es ist auch möglich, dass eine Kommune einen Wärmeplan mit einer oder mehreren Gemeinden im sogenannten Konvoi-Verfahren erarbeitet, bei der interkommunalen Wärmeplanung.
Das Konvoi-Verfahren führt zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und einem geringeren Aufwand im Projektmanagement innerhalb der Kommune durch Teilen von Aufgaben. Je nach Konstellation kann es auch zu einer Kostensenkung führen.
Informationen zu der Organisation, die möglichen Konfigurationen, sowie Vorteile eines Konvoi-Verfahrens finden Sie in den Präsentationsfolien unseres Online-Seminars vom 9. Juli 2024. Im Rahmen der Veranstaltung referierten Eva Mutschler-Oomen und Evelin Glogau von der endura kommunal GmbH sowie Dr. Laure Decamps von der LEA Hessen.
Wie kann die kommunale Wärmeplanung in verpflichteten Kommunen finanziert werden?
Für die zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen stehen sogenannte Konnexitätszahlungen zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung zur Verfügung. Deren Höhe und Ausgestaltung wird in einer Verordnung durch das Land Hessen festgelegt.
Im September 2024 veröffentlichte die Hessische Landesregierung eine Verordnung, die den finanziellen Ausgleich für die nach dem HEG verpflichteten Kommunen für die Jahre 2023 und 2024 regelt. Die vollständige Umsetzung des WPG in Landesrecht sowie die weitere Ausgestaltung der Konnexitätszahlungen stehen noch aus. Sobald uns neue Informationen vorliegen, informieren wir über diese Homepage und das LEA-Netzwerk kommunale Wärmeplanung
Die Konnexitätszahlungen sollen die Kosten für die kommunale Wärmeplanung ausreichend decken und haben den Vorteil, dass die Kommunen die Gelder automatisch als einen Pauschalbetrag bekommen – ohne Förderantrag. Zudem können sie frei entscheiden, wie sie die Gelder einsetzen. Ob sie die Wärmeplanung mit eigenem Personal oder mit externen Dienstleistern oder einer Kombination aus beidem durchführen, liegt ganz bei den zur kommunalen Wärmeplanung verpflichteten Kommunen.
Außerdem gibt es – anders als bei Förderprogrammen – keine Vorgaben, wann mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Sie können also sofort loslegen – auch vor der offiziellen Verpflichtung – und haben dadurch keine finanziellen Nachteile.
Eine zusätzliche Förderung der kommunalen Wärmeplanung (über Bundes- oder Landesmittel) parallel zur Auszahlung der Konnexitätszahlungen ist für die verpflichteten Kommunen nicht möglich. Wie der Übergang zwischen den derzeitigen Förderoptionen und der zukünftigen Verpflichtung im Detail gestaltet wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Wie kann die kommunale Wärmeplanung in kleineren Kommunen gefördert werden?
Derzeit sind noch nicht alle Kommunen verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Wenn sie dies freiwillig tun, können sie die Fördermittel des Landes (über HEG als Energiekonzepte) beantragen.
Für kommunale Energie- und Quartierskonzepte kann eine Förderung nach Teil II Nummer 4 und 6 der Richtlinie des Landes Hessen im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) beantragt werden. Darunter wird auch die kommunale Wärmeplanung gefasst. Die Übersicht über die Förderkonditionen finden Sie auf der Seite der WI-Bank.
Weitere Informationen finden Sie im Hinweisblatt Anforderungen Energiekonzept der WI-Bank. Die Förderungen können auch für Vorhaben im Konvoi mit mehren Kommunen beantragt werden.
Kommunen, die bereits zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet sind, können jedoch keine Fördermittel erhalten. Wie der Übergang zwischen den derzeitigen Förderoptionen und der zukünftigen Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung im Detail gestaltet wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Wo finde ich die passende Verordnung?
Das Bundesgesetz verpflichtet die Kommunen nicht unmittelbar, sondern muss von den Ländern in Landesrecht umgesetzt werden. Dabei sollen auch das vereinfachte Verfahren sowie die zuständigen Behörden geregelt werden. Der LEA Hessen ist derzeit kein konkreter Zeitplan für die nächsten Schritte (beispielsweise zur Erstellung einer entsprechenden Verordnung des Landes Hessen) bekannt. Sobald hierzu Informationen vorliegen, publizieren wir diese hier auf der LEA Homepage und über das LEA Netzwerk kommunale Wärmeplanung.
Wo kann ich mich zur kommunalen Wärmeplanung vernetzen und weiterbilden?
Die LEA Hessen betreut das „Netzwerk kommunale Wärmeplanung“ und baut es kontinuierlich aus. Über dieses Netzwerk informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in der kommunalen Wärmeplanung und bieten Austauschformate, Fortbildungen und Veranstaltungen rund um die kommunale Wärmeplanung an. Das Netzwerk richtet sich in erster Linie an Kommunen. Darüber hinaus sind auch Multiplikatoren, Stadtwerke sowie Dienstleister für die kommunale Wärmeplanung willkommen. Wenn Sie Mitglied des Netzwerks werden möchten, melden Sie sich bitte bei waermeplanung@lea-hessen.de. Wir nehmen Sie dann in unseren Verteiler auf.
Welche Daten werden für die kommunale Wärmeplanung benötigt?
Für eine kommunale Wärmeplanung werden Daten für die Bestandsanalyse sowie für die Analyse der Potentiale für Energieeffizienz und erneuerbare Wärme benötigt. Das Wärmeplanungsgesetz (PDF) regelt explizit den Inhalt des Wärmeplans (§ 23, Anlage 2) sowie die Datenerhebung und -verarbeitung (§ 10, Anlage 1).
Das novellierte hessische Energiegesetz (HEG) legt die Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung in Hessen: Es regelt auch die Datenverfügbarkeit zur kommunalen Wärmeplanung. HEG §13 Absatz 4 besagt dazu: „Soweit dies zur Erstellung kommunaler Wärmepläne erforderlich ist, sind Gemeinden berechtigt, vorhandene Daten bei Energieunternehmen, Industrie- und Gewerbebetrieben sowie bei der öffentlichen Hand zu erheben; dies gilt auch soweit es sich dabei um personenbezogene Daten handelt. Daten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen, sind bei der Übermittlung als vertraulich zu kennzeichnen.“ Die folgenden Datenquellen können dabei unter anderem zum Tragen kommen. Eine detaillierte Übersicht über weitere Datenquellen für Hessen finden Sie im "Datenkompass" (PDF) den die LEA Hessen in Kooperation mit dem bundesweiten Kompetenzzentrum kommunale Wärmewende erstellt hat. Der Datenkompass erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wärmeatlas Hessen:
Der Wärmeatlas Hessenbietet Ihnen einen guten ersten Blick auf die Wärmebedarfe Ihrer Kommune. Er basiert auf einem 3-D Gebäudemodell und enthält Informationen zu Baualtersklassen und Gebäudetypologie. Daraus abgeleitet wurde der Wärmebedarf gebäudescharf modelliert. Die modellierten Daten liegen innerhalb der Webanwendung des Wärmeatlas nur in einer aggregierten Form vor, um den Datenschutz nicht zu verletzen. Zum Zweck der kommunalen Wärmeplanung können die Daten in maschinenlesbarem Format gebäudescharf zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich dazu per Mail an waermeatlas@lea-hessen.de.
Da es sich dabei jedoch um ein Modell handelt, sind Abweichungen vom tatsächlichen Wärmeverbrauch möglich. Daher empfehlen wir zusätzlich zu den Daten des Wärmeatlas die Erhebung weiterer Daten.
Für Ihre Potentialanalyse finden Sie im Wärmeatlas Hessen zudem Daten zum Abwärmepotential von Kläranlagen. Wählen Sie dazu unter www.waermeatlas-hessen.de rechts den Layer "Abwasserwärmepotential" und "Kläranlagen". Dann sehen Sie, welcher Wärmeschatz sich in Ihrer lokalen Kläranlage verbirgt. Auch Abwärmepotentiale der größten energieintensiven Industriebetriebe sind im Wärmeatlas dargestellt. Allerdings empfiehlt sich hier eine ergänzende Recherche vor Ort, um weitere Abwärmepotentiale in Unternehmen zu identifizieren. Dazu können die Daten der bundesweiten Plattform für Abwärme herangezogen werden.
Verbrauchsdaten der Netzbetreiber:
Verbrauchsdaten für Gas sowie gegebenfalls für Wärmepumpenstrom können gebäudescharf bei den Netzbetreibern eingeholt werden. Auch Informationen zu Energieträgern und Verbrauch der Gebäude an bestehenden Fern- und Nahwärmenetzen sollten bei den jeweiligen Wärmenetzbetreibern eingeholt werden. Hier kann es sinnvoll sein, die Daten der letzten drei Jahre zu erheben, um Einzeleffekte (beispielsweise gedrosselte Produktion während der Gaskrise) in den letzten Jahren zu bereinigen.
Schornsteinfegerdaten:
Daten aus dem elektronischen Kehrbuch geben Aufschluss über die eingebaute Heizung und deren Größe, Alter und Energieträger. So können beispielsweise auch Verbräuche von Heizöl und Biomasse besser abgeschätzt werden. Der Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen koordiniert die Datenzusammenstellung und unterstützt Sie bei den nächsten Schritten. Eine Handreichung zur Erfassung dieser Daten finden Sie in der nächsten FAQ-Frage.
Wärmebedarf und Abwärmepotentiale aus Gewerbe und Industrie:
Gewerbe- und Industriebetriebe im Gebiet der Gemeinde sind oft Großverbraucher von Wärme. Einige Betriebe haben zudem große Abwärmepotentiale, die ungenutzt abgeleitet werden. Es empfiehlt sich daher mit diesen Unternehmen in Kontakt zu treten und entsprechende Informationen für die kommunale Wärmeplanung einzuholen.
Dazu können neben dem Wärmeatlas auch die Daten der bundesweiten Plattform für Abwärme genutzt werden. Mit ihr können Sie große Abwärmepotentiale direkt einsehen und erfahren mit welchem Unternehmen Sie Kontakt aufnehmen können. Die Datenbank bietet so einen guten Startpunkt für Ihre Akteursanalyse und für die Potentialanalyse im Bereich Abwärme. Wie immer gilt: Daten können unvollständig sein. Daher ersetzt die Datenbank nicht Ihr lokales Wissen.
Potentiale für Energieeffizienz und erneuerbare Wärme:
Die Steigerung der Energieeffizienz bietet ein großes Potential für die kommunale Wärmewende. Anhand von Gebäudealter und Alter der Heizungen können Szenarien zur energetischen Sanierung erstellt werden.
Zur Erhebung der Potentiale für erneuerbare Wärme können verschiedene Studien und lokale Datenquellen genutzt werden.Relevant sind unter anderem die Potentiale für Geothermie, Solarthermie, weiterer Umweltwärme (z. B. aus Oberflächengewässern) sowie Biomasse. Hierbei sollten auch Informationen zur Flächenverfügbarkeit betrachtet werden. Auch die Nutzung von Abwärme aus dem Abwasser (Kanal oder Kläranlage) stellt ein wichtiges Potential dar. Potenziale an regenerativem Strom (PV, Wind, KWK) können ebenfalls erhoben werden, da diese im Rahmen der Sektorkopplung auch für Wärmeanwendungen wie beispielsweise Wärmepumpen genutzt werden.
Lokale Expertise und Informationen aus bestehenden Konzepten:
Zudem ist es sinnvoll, bestehende Konzepte unter die Lupe zu nehmen wie etwa kommunale Klimaschutzkonzepte, energetische Quartierskonzepte, Wärmekataster oder Wärmekarten der Energieversorger. Nutzen Sie das lokale Wissen der Projektgruppe, um weitere Informationen bereitzustellen. Beispielsweise können Informationen zum Sanierungsstand größerer Wohnungsunternehmen oder zu Eigentümerverhältnissen relevant sein für die spätere Maßnahmenentwicklung.
Wie erhalte ich die Daten der Schornsteinfeger?
Hierzu gibt es die Handreichung „Schornsteinfegerdaten für die kommunale Wärmeplanung“:
Das seit November 2022 gültige Hessische Energiegesetz regelt mit dem Paragraf 13 die kommunale Wärmeplanung für Hessen. Die Potenzialanalyse im Wärmebereich innerhalb und außerhalb der Gebäude soll dabei eine große Rolle spielen.
Das neue hessische Energiegesetz(HEG) Paragraf13 Absatz 4 besagt dazu: „Soweit dies zur Erstellung kommunaler Wärmepläne erforderlich ist, sind Gemeinden berechtigt, vorhandene Daten bei Energieunternehmen, Industrie- und Gewerbebetrieben sowie bei der öffentlichen Hand zu erheben; dies gilt auch soweit es sich dabei um personenbezogene Daten handelt. Daten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen, sind bei der Übermittlung als vertraulich zu kennzeichnen.“
Dies umfasst auch die Schornsteinfegerdaten, die im elektronischen Kehrbuch vorliegen. Diese Daten können gebäudescharf durch den Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen (LIV Hessen) bereitgestellt werden.
Verfahren zur Bereitstellung der Daten:
Die Kommune meldet sich beim LIV.
Der LIV schickt der Kommune eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen (bBSF) für das Gebiet der Kommune und ein Musteranschreiben an die bBSF, das gemeinsam mit der Landesenergieagentur (LEA) erstellt wurde.
Die Kommune fordert die Daten mit dem Musteranschreiben bei den bBSF an.
Die/Der bBSF kann die Daten direkt per Softwareschnittstelle aus dem elektronischen Kehrbuch auslesen und sendet diese an den LIV und der LIV steht für die Kollegen oder Kolleginnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Der LIV erstellt eine Excel-Datei mit den zusammengefassten Daten und schickt sie an die Kommune.
Der LIV stellt der Kommune eine Rechnung.
Die Abrechnung erfolgt standardisiert nach den üblichen Kostensätzen. Die Rechnungshöhe unterscheidet sich nach der Anzahl der beteiligten bBSF.
Ansprechpartner für Schornsteinfegerdaten:
Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen mit Geschäftsstelle in Bebra Am Sportplatz 1a 36179 Bebra
Bei sonstigen inhaltlichen Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung unterstützt die LEA Hessen unter waermeplanung@lea-hessen.de.
Bei Daten zur CO2-Bilanz im Rahmen eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes ist der Ablauf anders, aber auch dabei ist der LIV Hessen Ansprechpartner für die Bereitstellung der Daten.
Wo finde ich weiterführende Informationen und Mustervorlagen?
Wir empfehlen das Netzwerk kommunale Wärmeplanung der LEA Hessen (siehe Kasten), um bei aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben. Bei weiteren Fragen nutzen Sie die monatliche Sprechstunde der LEA Hessen. Sie steht allen Mitgliedern des Netzwerks offen. Bei Interesse senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Hinweis „Aufnahme in das Netzwerk kommunale Wärmeplanung“ an: waermeplanung@lea-hessen.de.
Sollten nach der Sprechstunde noch Fragen offenbleiben, melden Sie sich gerne unter waermeplanung@lea-hessen.de. Zum aktuellen Zeitpunkt bestehen aufgrund der hohen Nachfrage längere Wartezeiten bei der Beantwortung individueller Anfragen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Deutsche Energieagentur (DENA) hat einen Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung auf Basis der Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) veröffentlicht. Der Leitfaden ist in einer ausführlichen und einer kompakten Version auf der Plattform des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmeplanung (KWW) abrufbar.
Das bundesweite Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende der Deutschen Energieagentur (dena) bietet Informationen rund um die Wärmeplanung. Auf der KWW-Homepage können unter anderem Best-Practice-Beispiele sowie ein Leitfaden zu den ersten Schritten (PDF) bei der kommunalen Wärmeplanung abgerufen werden.
Kann die LEA Hessen bei der Planung von Wärmenetzen helfen?
Wenn ein konkretes Projekt für ein Wärmenetz vor Ort angedacht ist und Interesse seitens der Kommune besteht, können wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern eine begleitende Beratung für erste Schritte anbieten. Wenn hier Interesse besteht, melden Sie sich gerne unter waermenetze@lea-hessen.de.
Wie können kommunale Wärmeplanung und Quartierskonzepte verknüpft werden?
Quartierskonzepte und kommunale Wärmeplanung können sich gut ergänzen. Informationen dazu und gelungene Praxisbeispiele finden Sie in drei Vorträgenzu unserer entsprechenden Veranstaltung im April 2023.
Welche Gebiete in einer Kommune eignen sich für eine dezentrale Versorgung und wo wird zukünftig ein Wärmenetz bereitstehen?
Die Beantwortung dieser Frage ist ein essenzieller Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung. Welche Kriterien werden für die Beurteilung der Eignung für ein Fernwärmenetz oder eine dezentrale Versorgung verwendet? Wie kann die Zonierung überprüft und optimiert werden? Antworten auf die Fragen liefern die Präsentationsfolien aus unserem Online-Workshop am 8. Mai 2024 im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Dänischen Energieagentur. Dazu haben Toke Liengaard von der Dänischen Energieagentur, Peter Skovsgaard von Haderslev Fjernvarme (Dänemark), Dr. Thorsten Ebert von Qoncept Energy GmbH, Oliver Kisignacz von Horizonte-Group GmbH, sowie Dr. Laure Decamps und Heike Böhler von der LEA LandesEnergieAgentur Hessen referiert.
Netzwerk kommunale Wärmeplanung Hessen mit Sprechstunde
Die LEA Hessen hat das „Netzwerk kommunale Wärmeplanung“ aufgebaut. Über dieses Netzwerk informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in der kommunalen Wärmeplanung und bieten Austauschformate, Fortbildungen, Veranstaltungen und eine Sprechstunde rund um die kommunale Wärmeplanung an. Das Netzwerk richtet sich in erster Linie an Kommunen. Darüber hinaus sind auch Multiplikatoren, Stadtwerke sowie Dienstleister für die kommunale Wärmeplanung willkommen. Wenn Sie Mitglied des Netzwerks werden möchten, melden Sie sich bitte bei waermeplanung@lea-hessen.de. Wir nehmen Sie dann in unseren Verteiler auf.