Computertastatur mit Schaltfläche "Förderprogramme"
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Fördermöglichkeiten

Förderprogramme für LED-Straßenbeleuchtung

Wir helfen gerne und beraten Sie, was Ihr Konzept anbelangt. 

Durch die erhöhte Effizienz und den damit verbundenen insgesamt höheren Zuschuss lohnt sich die Modernisierung der Straßenbeleuchtung umso mehr. Nutzen Sie das gesamte Potenzial der Förderungsmöglichkeiten des Bundes und des Lands Hessen.

Ein Umriss der Hessenkarte in blau.
© iStock / Pomogayev

Land Hessen

Das Land Hessen fördert den Einsatz hocheffizienter LED-Technik im Bereich der Straßenbeleuchtung im Zusammenhang mit intelligenter Steuerungstechnik.

Eine Förderung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von in der Regel 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Durch die neu installierte Beleuchtung muss anders als bei der Bundesförderung eine Energie- und Treibhausgaseinsparung von mindestens 70 Prozent erreicht und nachgewiesen werden.

Die Kombination mit öffentlichen Zuschüssen des Bundes, insbesondere der Kommunalrichtlinie (NKI), wird grundsätzlich empfohlen. Die Summe der öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

Die Förderung des Landes Hessen beruht auf der „Richtlinie des Landes Hessen nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) zur Förderung der Energieeffizienz in den Kommunen“ (Kommunalrichtlinie Energie) vom 30. April 2021.

Der Umriss einer blauen Deutschlandkarte.
© iStock / Pomogayev

Bund

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Modernisierung der Straßenbeleuchtung.

Hocheffiziente Beleuchtungstechnik wird in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuerungstechnik zur zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung in der Regel mit 25 Prozent gefördert (finanzschwache Kommunen erhalten in der Regel 40 Prozent Förderung).

Des Weiteren wird hocheffiziente Beleuchtungstechnik in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuertechnik für eine adaptive Nutzung der Beleuchtungsanlage mit 40 Prozent gefördert (finanzschwache Kommunen erhalten in der Regel 55 Prozent Förderung).

Die exakte Höhe der Förderquote wird individuell nach der Tabelle des Finanz- und Lastenausgleichs angepasst.

In beiden Fällen ist es notwendig, dass die Treibhausgaseinsparung durch die neue Beleuchtung mindestens 50 Prozent beträgt.

Merkblätter und Broschüren

Planungshilfe LED-Straßenbeleuchtung

Planungshilfe LED-Straßenbeleuchtung

Erscheinungsdatum

29.04.2022

Themenfeld

Energiesparen, ExpertinExperte, Fachinformation, Kommune, Modernisierung Sanierung

herunterladen (PDF, 1,21 MIB)

Merkblatt LED-Straßenbeleuchtung

Merkblatt LED-Straßenbeleuchtung

Erscheinungsdatum

01.09.2020

Themenfeld

Energiesparen, ExpertinExperte, Fachinformation, Kommune, Modernisierung Sanierung

herunterladen (PDF, 307,20 KIB)

Kontakt

Katja Müller

Katja Müller

Energieeffizienz im Gebäudesektor

Christian Kuhlmann

Christian Kuhlmann

Projektleitung Fachtechnische Dienstleistungen