Einige historische Münzen.
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Förderprogramme

Mit staatlichen Zuschüssen und Krediten zum Ziel

Bund, Länder und Kommunen unterstützen Sie bei Ihrer energetischen Modernisierung. Dabei sind neben Zuschüssen und Krediten für Material und Handwerker auch staatliche Unterstützung für Planungskosten möglich.  

Diese Kosten sollten Sie von Anfang an im Blick behalten:

  1. Planungskosten (Energieberater, Architekt, Ingenieur)
  2. Baukosten (Handwerker)
  3. Finanzierungskosten (Bank)
  4. Gebühren

Bitte beachten Sie, dass der Bundestag sich über eine neue Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien  nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständig hat. Details sind noch offen. Dieser Artikel wurde am 25.9.2023 aktualisiert. Eine weitere Aktualisierung erfolgt nach Bekanntgabe der Details der Förderrichtlinie zur GEG in den nächsten Wochen, wenn diese vom Bundesrat abgestimmt wird.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Staat eine Energieberatung, einen individuellen Sanierungsfahrplan, Einzelmaßnahmen sowie Modernisierungen nach Effizienzhaus- und Passivhaus-Standard fördert.  Dabei unterstützen Sie auch kostenfreie Informations- und Beratungsangebote der LandesEnergieAgentur Hessen (LEA Hessen).

Wichtig: Beachten Sie bitte, dass bei Förderprogrammen grundsätzlich erst mit der Maßnahme begonnen werden darf, wenn ein rechtskräftiger Förderbescheid vorliegt – andernfalls erhalten Sie gegebenfalls keine Förderung.


    Förderung für Energieberatung und Sanierungsfahrplan

    Um einen guten Überblick über potentielle Maßnahmen an Ihrem Gebäude zu erhalten, empfehlen wir Ihnen zunächst eine Energieberatung, vor allem bei größeren Modernisierungsprojekten empfehlen wir Ihnen zusätzlich einen Sanierungsfahrplan. Beratung und Fahrplan werden über das Programm „BAFA Energieberatung im Wohngebäude“ gefördert. Die Beratung muss durch einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten (EEE) erfolgen. 

    Für Beratungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten Immobilienbesitzende 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bis zu einer Maximalgrenze von 1.300 Euro. Ab drei Wohneinheiten erhöht sich die Maximalgrenze auf 1.700 Euro. Wohneigentümergemeinschaften (WEG) erhalten einmalig 500 Euro pro WEG, wenn die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erläutert werden. Auf Denkmäler spezialisierte Beratende finden Sie in der EEE-Liste.

    Viele Immobilienbesitzende von denkmalgeschützten Gebäuden wollen ihr Zuhause sinnvoll Schritt für Schritt modernisieren. Dabei hilft ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Er ist ein Energieeinspar- und Energieeffizienzkonzept, das von der Deutschen Energie-Agentur (dena) entwickelt wurde. Der iSFP basiert auf einer gründlichen energetischen Untersuchung des Bestandgebäudes. Bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans analysiert ein qualifizierter Energieeffizienzexperte Ihr Haus und erstellt einen Fahrplan, wie Sie Ihr Haus energieeffizient gestalten können.

    Darauf aufbauend wird ein Sanierungsfahrplan entworfen, der Maßnahmen aufeinander abstimmt. Dieser enthält verschiedene Optionen zu Themen wie Fenstertausch, Heizungsmodernisierung und Dämmung der Gebäudehülle und kann Ihnen einen guten Überblick für möglicherweise weitere anstehende Sanierungen und dafür verfügbare Fördermittel geben.

    Energieberatung Modernisierung

    Die "EEE-Liste"

    Zertifizierte Energieberaterinnen und Energieberater finden Sie auf der Energie-Effizienz-Experten-Liste (EEE-Liste). Um zusätzlich auf denkmalgeschützte Gebäude spezialisierte Beraterinnen und Berater zu finden, setzen Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl rechts im Filter ein Häkchen unter "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Denkmal".

    Hierfür braucht es einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten (EEE). Diese werden von der BAFA wie oben beschrieben gefördert. Als Anreiz für eine umfassende, planvolle energetische Modernisierung erhalten Immobilienbesitzende zusätzlich je 5 Prozent Förderbonus bei Umsetzung einiger Einzelmaßnahmen (BEG). 

    BAFA: Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen

    Einen Investitionszuschuss gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert, die die Energieeffizienz erhöhen - etwa neue Fenster, Außentüren oder die Dämmung der Außenwände oder eines Daches, soweit diese technische Mindestanforderungen erfüllen.

    • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben
    • Gefördert werden maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude
    • Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten
    • Die Mindestinvestition der förderfähigen Kosten beträgt 2.000 Euro brutto
    BAFA - Einzelmaßnahmen

    Tipps

    Eigenleistungen werden auch gefördert – sowohl bei Komplettsanierungen als auch bei Einzelmaßnahmen. Hierbei sind nur die Materialkosten für energieeffiziente Maßnahme förderfähig.

      Wichtig: Unter anderem muss eine Energieeffizienz-Expertin oder -Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit einem Verwendungsnachweis bestätigen. Weitere Bedingungen finden Sie im Infoblatt zum BEG.


      KfW: Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss

      Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Programm 261 einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss für Effizienzhäuser. Hier werden Komplettsanierungen gefördert, die bestimmte Effizienzhausstandards erreichen. Umso besser der energetische Standard, desto mehr Förderung ist möglich.

      • Erreichen Sie zum Beispiel die Effizienzhaus-Klasse 85 oder besser, fördert die KfW die Modernisierung mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro plus einem Tilgungszuschuss.
      • Eine Erhöhung des Kreditbetrags auf 150.000 Euro ist möglich, wenn zusätzlich die Erneuerbare Energien-Klasse miterreicht wird.
      • Zählt Ihre Immobilie zum Kreis der „Worst-Performing-Buildings“ (Immobilien mit besonders hohem Sanierungsbedarf), steigt der Tilgungszuschuss um weitere 10 Prozentpunkte.
      • Tipp: In den KfW-Förderbedingungen gibt es für denkmalgeschützte Gebäude vereinfachte technische Mindestanforderungen. Mehr Infos finden Sie bei der  der KfW.

      Im Förderprogramm „Effizienzhaus Denkmal“ beträgt der Tilgungszuschuss 5 Prozent von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag. Das bedeutet: Je Wohneinheit werden maximal 6.000 Euro gefördert. Werden erneuerbare Energien eingesetzt, fördert das Programm „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse“ das Vorhaben von einem Tilgungszuschuss von zehn Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag. Je Wohneinheit fließen bis zu 15.000 Euro.

      Im Förderprogramm „Effizienzhaus Denkmal“ beträgt der Tilgungszuschuss 5 Prozent von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag. Je Wohneinheit werden maximal 6.000 Euro an Tilgungszuschuss gefördert. Werden Erneuerbare Energien eingesetzt und decken diese mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs des Gebäude , fördert das Programm „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse“ das Vorhaben mit einem Tilgungszuschuss von zehn Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag. Das bedeutet: Je Wohneinheit fließen bis zu 15.000 Euro Tilgungszuschuss.

      KfW 261 - Wohngebäude

      Wichtig

      Stimmen Sie sich frühzeitig mit den Denkmalbehörden ab. Diese Beratung ist kostenlos und der Beginn einer Maßnahme ist erst möglich, nachdem die denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt ist. Das gilt auch für die Zuschussbewilligung bei der Förderung durch KfW und BAFA


      Förderung für Passivhäuser

      Mit „Passivhäusern“ bezeichnet man besonders energieeffiziente Häuser. Erreicht eine Modernisierung Passivhaus-Standdard, gibt das Land Hessen einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Die technische Mindestanforderung ist, dass durch die energetischen Modernisierungsmaßnahmen der jährliche Heizwärmebedarf des Gebäudes auf maximal 25 Kilowattstunden pro Quadratmeter reduziert wird. Das ist ein sehr niedriger Wert. 

      Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder bei baurechtlichen Einschränkungen kann von dieser Anforderung abgesehen werden. Dies setzt das vorherige Einverständnis des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen voraus und dass die Einhaltung von Wärmedurchgangskoeffizienten für einzelne Hüllflächenbauteile optimiert wird. Soll der Passivhaus-Standard erreicht werden, empfehlen wir das Engagement einer Energieberaterin oder eines -beraters. 

      Weitere Infos haben wir für Sie im Merkblatt zur Passivhaussanierung zusammengestellt.

        Alternativ - aber nicht kombinierbar

        Energetische Maßnahmen an Wohngebäuden können grundsätzlich nach § 35c EStG gewährt werden. Dies ist eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Hierunter fällt etwa eine neue Wärmedämmung oder eine neue Heizungsanlage.

        Nach § 7i EStG sind bauliche Maßnahmen an Kulturdenkmälern steuerlich nur begünstigt, sofern sie zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal notwendig oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Gebäude in Gesamtanlagen kommen hierfür in der Regel nicht in Frage, da hier nur Maßnahmen, die zur Erhaltung des denkmalgeschützten Erscheinungsbildes erforderlich sind, begünstigt werden können.

        Wichtig: Die geplante Baumaßnahme ist mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Das Abstimmungsergebnis muss schriftlich festgehalten werden und vor Baubeginn vorliegen.

        Wird die Steuervergünstigung nach § 35c EStG beantragt, ist eine gleichzeitige Steuervergünstigung nach  §§ 7h, 7i, 10f, 11a oder 11b EStG ausgeschlossen, sofern dieselben Baumaßnahmen betroffen sind.

        Auch müssen sich Immobilienbesitzende entscheiden, ob sie für ein und die selbe Maßnahme Förderprogramme oder die steuerliche Absetzung in Anspruch nehmen wollen - beides geht nicht.

        Bitte lassen Sie sich im Vorfeld bei einem steuerrechtlichen Anliegen beziehungsweise bei Fragen hierzu von einer Steuerberaterin oder Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder von zuständigem Finanzamt beraten, die Ihnen dazu fachliche Auskunft geben kann.

        Angebote der LEA Hessen

        Die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA Hessen) informiert zu Förderprogrammen des Bundes, der Länder und Kommunen

        • Die Fördermittelauskunft ist eine Datenbank für staatliche Förderung und enthält auch Förderprogramme auf lokaler Ebene.
        • Eine persönliche Beratung bietet das Team der LEA-Fördermittelberatung telefonisch unter 0611 95017 - 8440 oder über dieses Kontaktformular.

        Zusätzlich bietet die LEA Hessen über ihr Netzwerk kostenfreie Energie-Erstberatungen in Ihrer Region an. Interessierte vereinbaren einen Termin und können sich dann in einem etwa einstündigen Gespräch mit einer zertifizierten Energieberaterin oder einem -berater austauschen. Diese Erstberatungen eignen sich vor allem für den Start in geplante Modernisierungsmaßnahmen. 

        Eine Frau und ein Mann in einem leeren Konferenzraum lächeln in die Kamera.
        © LEA Hessen