Die Landesregierung unterstützt hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen dabei, Maßnahmen umzusetzen, die die Ziele des Hessischen Energiegesetzes vorantreiben.

Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen 2021 (Kommunalrichtlinie Energie)
Die Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass der Endenergieverbrauch von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen besteht. Außerdem sollen diese Maßnahmen die jährliche energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent anheben. So sollen die negativen Auswirkungen des Klimawandels begrenzt werden.
Mit dem Förderangebot des Landes werden die hessischen Kommunen dabei unterstützt, investive Maßnahmen umzusetzen, mit denen die Kommunen ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.
Gefördert werden:
- Energetische Modernisierungsmaßnahmen an kommunalen Nichtwohngebäuden und besonders energieeffiziente und vorbildliche Neubauten als Modellvorhaben. Seit dem 25.05.2021 mit erhöhten Kostenrichtwerten für die Modernisierungsmaßnahmen, sowie neuen Fördertatbeständen (z.B. Batteriespeicher).
- Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern.
- LED-Straßenbeleuchtung
- Gebäudeautomation
Diese Maßnahmen können auch als kommunalersetzende Vorhaben gefördert werden, wenn die betroffene Kommune dies beantragt und das Gebäude oder die Maßnahme zur kommunalen und sozialen Infrastruktur genutzt werden.
Mit Förderquoten zwischen 30 (für Einzelmaßnahmen) und 80 Prozent (für umfassende Modernisierungen kommunaler Gebäude zum Passivhaus im Bestand Plus Solar) erhalten die Kommunen attraktive Investitionsanreize, um einen signifikanten Beitrag zur Energiewende in Hessen leisten zu können.
Hat sich die antragstellende Kommune im Rahmen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ dazu verpflichtet, Klimaschutzmaßnahmen einzuführen und einzuhalten, kann eine erhöhte Förderquote von zusätzlich bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Kontakt

Richard Ferlemann
Fördermittelberatung