Einige Baupläne
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Wärmepumpe: Förderung

Mit staatlichen Zuschüssen zur Wärmepumpe

In den vergangenen Jahren (2020 bis 2022) sind die Investitions- und Handwerkerkosten für eine Wärmepumpenheizung deutlich angestiegen. Gleichzeitig gibt es aber aktuell teils sehr attraktive Fördermöglichkeiten.

Über die langfristige Entwicklung von Kosten und Förderung sind an dieser Stelle keine Aussagen möglich. Die wirtschaftlichen Bedingungen für die Installation und den Betrieb einer Wärmepumpe sind also immer in der jeweiligen aktuellen Entscheidungssituation zu prüfen.

Um die höheren Investitionskosten auszugleichen, werden elektrisch angetriebene Wärmepumpen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit anteiligen Kostenzuschüssen gefördert. Die Grundförderung liegt bei einem Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 30.000 Euro beim Einfamilienhaus. Zusätzlich werden 20 % Zuschuss als Klima-Geschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten Biomasse-, Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung gewährt, wobei Gaszentral- oder Biomasseheizungen älter als 20 Jahre sein müssen. Selbstnutende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten zusätzlich einen Einkommensbonus in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben.

Wird als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder ein natürliches Kältemittel, wie z.B. Propan (R290) oder Kohlendioxid (R744), genutzt, erhält man weitere 5 % Effizienzbonus.


Wärmepumpenzuschuss gemäß BEG EM 2023

Zuschuss

Grundförderung

30 %

Heizungstausch-Bonus

20 %

Wärmequellen-Bonus

5 %

Einkommensbonus

30 %

Maximale Förderung

70 %


Die Grundförderung kann mit den verschiedenen Boni kombiniert werden. Dies ist bis zu einem Höchstsatz von insgesamt 70 % Förderung für private Selbstnutzerinnen und - nutzer möglich. Alle Wärmepumpen, die ab dem Jahr 2024 eingebaut werden und für die die Förderung über BEG EM in Anspruch genommen wird, müssen eine rechnerische Jahresarbeitszahl von 3,0 erreichen.

Aktueller Hinweis zur Antragsstellung

Es gibt eine befristete Ausnahme zur üblichen Vorgabe für die Antragsstellung von Förderung (Übergangsregelung): Die Antragsstellung für die Heizungsförderung bei der KfW ist seit dem 27.02.2024 unter „meine.kfw.de“ (Link) möglich. Für Heizungseinbau-Vorhaben, die bis zum 31.08.2024 begonnen werden, kann eine befristete Übergangsregelung genutzt werden: Der Heizungseinbau kann sofort beauftragt und umgesetzt werden. Der Förderantrag muss dann bis spätestens zum 30.11.2024 nachgereicht werden. Voraussetzung für die nachträgliche Förderung ist, dass alle Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten wurden.

Bevor Sie Leistungen oder Lieferungen beauftragen, empfehlen wir Ihnen, dies noch einmal über das Beratungsangebot des Fördermittelträgers KfW prüfen zu lassen: Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9010 (Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr)

Mit Ablauf der Übergangsregelung ab 01.09.2024 gilt dann wieder: 

Förderanträge sind vor der Auftragsvergabe zu stellen. Es wird empfohlen, einen Energieeffizienz-Experten bzw. eine ‑Expertin (EEE) zur Beratung und Abwicklung hinzuzuziehen, es ist jedoch auch möglich, die Anträge selbst zu stellen. Weitere Informationen zur Beantragung sind unter kfw.de/heizung zu finden.

Hinweis: Da sich die Fördersätze und Förderbedingungen ändern können, sind die jeweils aktuellen Regelungen zu beachten.

Eine Wärmepumpe
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Individueller Sanierungsfahrplan

Bestehende Gebäude müssen immer wieder saniert und modernisiert werden, um die Gebäudesubstanz zu erhalten sowie technisch und energetisch auf einem aktuellen Stand zu bleiben. So wird z. B. der Putz auf den Wänden erneuert oder die Fenster werden ausgetauscht. Wenn möglich, sollte bei solchen Sanierungsarbeiten immer auch der Wärmeschutz verbessert werden. Dies dient nicht nur der generellen Energieeinsparung, sondern führt beim Einsatz von Wärmepumpen außerdem dazu, dass die Heizungs-Vorlauftemperatur abgesenkt und somit die Effizienz der Wärmebereitung erhöht werden kann.

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Allerdings können in der Regel nicht alle erforderlichen Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. Wichtig ist, bei anstehenden Maßnahmen zukünftige Schritte schon mit zu bedenken, damit spätere Modernisierungen nicht durch aktuelle Arbeiten behindert werden. Z. B. sollten Dachüberstände größer ausfallen, sodass sie eine spätere Fassadendämmung berücksichtigen. Um alle zukünftigen Maßnahmen aufeinander abzustimmen, sollte ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden, der vom Staat gefördert wird (www.bafa.de).

Beim iSFP ermittelt ein Energieberater oder eine Energieberaterin den Zustand des Gebäudes und schlägt Wege zur schrittweisen Modernisierung vor. Dabei sollte auch eine Wärmepumpe für die Beheizung und Warmwasserbereitung geprüft werden. Wenn der energetische Standard gegenwärtig noch nicht ausreicht, um eine Wärmepumpe wirtschaftlich zu betreiben, sollte der parallele Betrieb zusammen mit dem alten Kessel geprüft werden. Die Wärmepumpe kann z. B. auf den energetischen Zielzustand des Gebäudes bei vollständiger Umsetzung des iSFP ausgelegt werden und deckt bis dahin schon mehr als 80 % des Wärmebedarfs. Nach weiteren Sanierungsschritten kann die Wärmepumpe die Versorgung des Gebäudes dann alleine übernehmen.

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