Einige Baupläne
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Wärmepumpe Förderung

Mit staatlichen Zuschüssen zur Wärmepumpe

In den vergangenen Jahren (2020 bis 2022) sind die Investitions- und Handwerkerkosten für eine Wärmepumpenheizung deutlich angestiegen. Gleichzeitig gibt es aber aktuell teils sehr attraktive Fördermöglichkeiten.

Über die langfristige Entwicklung von Kosten und Förderung sind an dieser Stelle keine Aussagen möglich. Die wirtschaftlichen Bedingungen für die Installation und den Betrieb einer Wärmepumpe sind also immer in der jeweiligen aktuellen Entscheidungssituation zu prüfen.

Um die höheren Investitionskosten auszugleichen, werden Wärmepumpenheizungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit anteiligen Kostenzuschüssen gefördert. Die Grundförderung liegt bei einem Zuschuss von 25 %. Zusätzlich werden 10 % beim Austausch einer alten Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung gewährt, wobei Gasheizungen älter als 20 Jahre sein müssen. Für Gasetagenheizungen gibt es Sonderregelungen. Wird als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt, erhält man weitere 5 %. Der Einsatz von natürlichen Kältemitteln wie z. B. Propan (R290) oder Kohlendioxid (R744) wird mit einem zusätzlichen Bonus von 5 % gefördert.


Wärmepumpenzuschuss gemäß BEG EM 2023

Zuschuss

Grundförderung

25 %

Heizungstausch-Bonus

10 %

Wärmequellen-Bonus

5 %

Bonus für natürliche Kältemittel

5 %

Maximale Förderung

40 %


Somit ist eine Förderung von 40 % für alle Wärmequellen möglich, Außenluft-Wärmepumpen erreichen die 40 % Zuschuss bei der Verwendung eines natürlichen Kältemittels.

Alle Wärmepumpen müssen ab 2023 eine rechnerische Jahresarbeitszahl von 2,7 erreichen (3,0 ab 2024).

Förderanträge sind vor der Auftragsvergabe zu stellen. Es wird empfohlen, einen Energieeffizienz-Experten bzw. eine ‑Expertin (EEE) zur Beratung und Abwicklung hinzuzuziehen, es ist jedoch auch möglich, die Anträge selbst zu stellen. Weitere Informationen zur Beantragung sind unter www.bafa.de zu finden.

Hinweis: Da sich die Fördersätze und Förderbedingungen ändern können, sind die jeweils aktuellen Regelungen zu beachten.

Eine Wärmepumpe
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Individueller Sanierungsfahrplan

Bestehende Gebäude müssen immer wieder saniert und modernisiert werden, um die Gebäudesubstanz zu erhalten und technisch und energetisch auf einem aktuellen Stand zu bleiben. So wird z. B. der Putz auf den Wänden erneuert oder die Fenster werden ausgetauscht. Wenn möglich, sollte bei solchen Sanierungsarbeiten immer auch der Wärmeschutz verbessert werden. Dies dient nicht nur der generellen Energieeinsparung, sondern führt beim Einsatz von Wärmepumpen außerdem dazu, dass die Heizungs-Vorlauftemperatur abgesenkt und somit die Effizienz der Wärmebereitung erhöht werden kann.

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Allerdings können in der Regel nicht alle erforderlichen Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. Wichtig ist, bei anstehenden Maßnahmen zukünftige Schritte schon mit zu bedenken, damit spätere Modernisierungen nicht durch aktuelle Arbeiten behindert werden. Z. B. sollten Dachüberstände größer ausfallen, sodass sie eine spätere Fassadendämmung berücksichtigen. Um alle zukünftigen Maßnahmen aufeinander abzustimmen, sollte ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden, der vom Staat gefördert wird (www.bafa.de).

Beim iSFP ermittelt ein Energieberater oder eine Energieberaterin den Zustand des Gebäudes und schlägt Wege zur schrittweisen Modernisierung vor. Dabei sollte auch eine Wärmepumpe für die Beheizung und Warmwasserbereitung geprüft werden. Wenn der energetische Standard gegenwärtig noch nicht ausreicht, um eine Wärmepumpe wirtschaftlich zu betreiben, sollte der parallele Betrieb zusammen mit dem alten Kessel geprüft werden. Die Wärmepumpe kann z. B. auf den energetischen Zielzustand des Gebäudes bei vollständiger Umsetzung des iSFP ausgelegt werden und deckt bis dahin schon mehr als 80 % des Wärmebedarfs. Nach weiteren Sanierungsschritten kann die Wärmepumpe die Versorgung des Gebäudes dann alleine übernehmen.

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