Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Energiesparen!
Energiespar-Hotline
Ab Montag, 01. August 2022 erreichen Sie unsere Energiespar-Hotline. Sie können sich am Telefon informieren, wie Sie ihren Energieverbrauch kurzfristig senken können. Auch über mittel- und langfristige Maßnahmen zu mehr Energieeffizienz beraten wir Sie gerne.
Das kostenlose Energiespar-Telefon ist unter 0611 - 95017 8989 montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr, donnerstags bis 20.00 zu erreichen.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden sammeln wir häufig gestellte Fragen, die uns an der Hotline erreichen. Vielleicht ist Ihre Frage ja bereits dabei? Sonst rufen Sie uns gerne an.
Die LEA Hessen bietet außerdem spezifische Energiespar-Tipps für Kommunen und Unternehmen an.
Rechnung & Kosten
Mit welchen / wie vielen Zusatzkosten muss ich diesen Winter rechnen?
Eine Vorhersage, wie sich die Energiepreise konkret entwickeln, ist nahezu unmöglich. Der Energiepreis ist letztlich auch von den Rahmenbedingungen der einzelnen Versorger abhängig, die daraufhin ihre Preise festlegen.
Fest steht, aber dass Energie teurer wird - egal welchen Energieträger – Strom, Gas, Heizöl – Sie nutzen. Nutzen Sie zur groben Kalkulation einen Energiepreis-Rechner und informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Energieanbieter.
Darf mein Energie-/Gasversorger einfach die Preise erhöhen?
Steigen einzelne Kostenfaktoren, aus denen sich der Strompreis zusammensetzt, kann es zu einer Preiserhöhung kommen. Grundversorger dürfen die Preise grundsätzlich erhöhen, wenn bestimmte Kostenfaktoren, auf die sie keinen Einfluss haben, ansteigen. Das ist gesetzlich erlaubt. In Sonderverträgen muss das Preisänderungsrecht dagegen wirksam in den AGB (Kleingedrucktes) vereinbart sein.
Wenn Sie eine Preiserhöhung bemerken, prüfen Sie eine mögliche Ersparnis durch einen Anbieterwechsel. Sie haben in der Regel bei jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht.
Sollte ich meinen Gasanbieter/Energieversorger wechseln?
Bleiben Sie in Ihrem Bestandstarif, wenn Sie noch einen günstigen Tarif und bisher keine Preiserhöhung erhalten haben.
Sie haben eine Preiserhöhung bekommen und suchen einen neuen Tarif? Dann erkundigen Sie sich beim Grundversorger vor Ort nach günstigeren Tarifen. Als Übergangslösung sollten Sie den Grundversorgungstarif mit in Ihre Recherche einbeziehen.
Aufgrund der angespannten Preislage gestaltet es sich derzeit leider für viele Verbraucherinnen und Verbraucher sehr schwierig, einen passenden Strom- oder Gastarif zu finden. Sie sollten bei der Tarifsuche aber dennoch auf Laufzeiten, Kündigungsfristen oder etwaige Bonus-Programme achten. In einigen Städten ist momentan der Grundversorgungstarif der günstigste Tarif. Die Ersparnis beim Anbieterwechsel ist in vielen Liefergebieten gering.
Was, wenn ich meine Gasrechnung nicht zahlen kann?
Bitte nehmen Sie frühzeitig mit Ihrem Versorgungsunternehmen Kontakt auf, um diesen Fall zu besprechen. Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über Möglichkeiten der Ratenzahlung, der Stundung und kalkulieren Sie frühzeitig höhere Abschlagszahlungen ein.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom Jobcenter oder dem Sozialamt einen Kredit erhalten, um Ihre Energieschulden zu begleichen. Ein solches Darlehen können Betroffene formlos beantragen.
Sie finden Hilfe und Beratung auch bei Ihrer örtlichen Sozialberatung. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach, welche Institution der richtige Ansprechpartner ist.
Bleibt die Heizung kalt, wenn ich die Energiekosten nicht zahlen kann?
Ihr Versorger kann die Strom- oder das Gaslieferung einstellen, wenn Ihr Zahlungsrückstand das Doppelte des monatlichen Abschlages oder der monatlichen Vorauszahlung erreicht. Wurden kein Abschlag oder Vorauszahlung vereinbart, muss der Rückstand ein Sechstel der Jahresrechnung erreichen. In jedem Fall muss er aber mindestens 100 Euro betragen.
Der Energieversorger muss Ihnen eine Sperre bei Gas/Strom mit vier Wochen Vorlaufzeit mitteilen. Achten Sie darauf, dass Ihre Abschlagszahlungen zu Ihrem Verbrauch passen und lesen Sie Ihre Zählerstände regelmäßig ab.
Darf mir mein Vermieter kündigen, wenn ich die Nebenkosten nicht zahlen kann?
Mietverhältnisse genießen gesetzlich einen besonderen Schutz. Wenn allerdings dauerhaft einer Zahlungspflicht aus dem Mietverhältnis nicht nachgekommen wird, besteht die Möglichkeit einer Kündigung. Dem sollten Sie vorbeugen und rechtzeitig mit Ihrem Vermieter in Kontakt treten, um im direkten Gespräch eine Lösung zu vereinbaren.
Gibt es eine Entlastung durch die Regierung?
Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen und Bürger auf unterschiedliche Weise:
Erhöhung der steuerlichen Werbungskostenpausschale für Arbeitnehmer um 200 Euro auf 1.200 Euro
gesteigerter Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer um 363 Euro auf 10.347 Euro
Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro
Einmalzahlung von 200 Euro für Empfänger von Leistungen der sozialen Sicherungssysteme sowie weitere 100 Euro für Bezieher von Arbeitslosengeld
Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind für Familien
Für Wohngeldhaushalte gestaffelter Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße ohne gesonderten Antrag
Wie steht es um die Versorgungssicherheit in meiner Stadt?
Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Die Versorgungsnetzbetreiber arbeiten daran, die fehlenden Gasmengen aus Russland durch andere Quellen zu ersetzen.
Angesichts der erheblichen Kürzung erfolgt dies allerdings zu wesentlich erhöhten Marktpreisen. Eine Vorhersage zur weiteren Entwicklung ist leider nicht möglich.
Privatpersonen gelten als geschützte Kunden, die von der Abschaltung von Gas nach Ausrufen der Notfallstufe nicht betroffen sind. Es kann allerdings zu Einschränkungen der Verwendung kommen. Bei allen Fragen rund um Ihre private Energieversorgung wenden Sie sich bitte an Ihren Energieversorger.
Was tut die Regierung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Gas?
Eine Versorgungssicherheit mit Gas kann vor allem durch sparsamen Umgang mit diesen Ressourcen gewährleistet werden. Hierzu sind Bürger und Unternehmen gleichermaßen aufgerufen. Lesen Sie hier unsere Tipps zum Energie sparen.
Darüber hinaus bemüht sich die Regierung um die Sicherung der Liquidität der Akteure auf dem Markt für Gaseinkauf. Eine Rationierung der Gasmengen kann derzeit für die kommende Heizsaison aber nicht ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung kann hierzu Regelungen erlassen, wobei Privathaushalte und systemrelevante Unternehmen aber besonderen Schutz erfahren würden. Staatliches Eingreifen oder eine Limitierung erfolgen weder ohne Vorankündigung noch sehr plötzlich.
Was bedeuten die drei Stufen des „Notfallplans Gas“ der Regierung?
Es gibt insgesamt drei Stufen: Frühwarmstufe, Alarmstufe, Notfallstufe. Die aktuelle Alarmstufe ruft Sie als Bürgerinnen und Bürger zum Gassparen auf.
Stufe 1: Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten.
Stufe 2: Die Ausrufung der Alarmstufe erfolgt, weil aktuell eine Störung der Gasversorgung vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Angesichts der erheblichen Kürzung der Lieferungen durch Nord Stream 1 durch Russland fehlen Mengen, die aktuell zwar noch anderweitig am Markt beschafft werden können, allerdings zu hohen Preisen. Da die Gasspeicher zum Winter unter diesen Voraussetzungen nicht wie gewohnt gefüllt werden können, muss der Verbrauch reduziert werden durch alle Gasverbraucher von der Industrie bis zu den privaten Haushalten.
Stufe 3: Bedeutet "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage". Die Regierung kann eingreifen, um die Märkte zu regulieren. Bestimmte Verbrauchergruppen sind gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst unterbrechungsfrei mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören private Haushalte und soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser.
Zum Einsparen von Gas sind alle Verbraucher aufgerufen. Bestimmte Verbrauchergruppen sind gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst unterbrechungsfrei mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören private Haushalte und soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser. Staatliches Eingreifen oder eine Limitierung erfolgen weder ohne Vorankündigung noch sehr plötzlich.
Dürfen Vermieter die Temperatur der Heizung drosseln?
Derzeit müssen Vermieter dafür sorgen, dass in der Heizperiode auf 20 bis 22 Grad Celsius tagsüber und 18 Grad in der Nacht geheizt werden kann, andernfalls sind Mietminderungen möglich. Das gilt von Anfang Oktober bis Ende April.
Kann ich im Notfall die Wohnung mit einem strombetriebenen Radiator beheizen?
Ein strombetriebener Radiator ist sehr verbrauchsintensiv und allenfalls eine Notlösung. Der Strompreis liegt derzeit über dem Gaspreis. Zudem sollte auf Verbrauch und Steuerbarkeit der Temperatur geachtet werden.
Um den Gasverbrauch zu senken gibt es verschiedene Möglichkeiten. Lesen Sie hier unsere Tipps zum Energie sparen.
Modernisierung/Sanierung und Energieberatung
Wo beginne ich, wenn ich mein Haus energieeffizient(er) bauen/umrüsten/modernisieren will?
Wenn Sie Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie planen, sollten Sie vorher unbedingt eine Energieberatung beauftragen. Die Kosten hierfür sind förderfähig. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan einer zertifizierten Energieberaterin können Sie Schritt für Schritt Ihre Immobilie effizienter machen, je nach Ihren finanziellen Mitteln und immer mit den passenden Fördermitteln. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Modernisieren.
Eignet sich mein Haus für Photovoltaik oder Solarthermie?
Für verschiedene Maßnahmen gibt es verschiedene Förderprogramme. Wir haben Ihnen hier eine Übersicht zusammengestellt. Aktuelles zur überarbeiteten BEG-Förderung lesen Sie hier.
Bei Fragen können Sie sich auch an unsere Fördermittel-Hotline unter 0611 95017 – 8440 oder per E-Mail an foerdermittelberatung@lea-hessen.de wenden. Bitte beachten Sie, dass es momentan aufgrund der hohen Nachfrage zu Wartezeiten kommen kann. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.
Unsere Publikationen
Von Außendämmung bis Windkraft – die LEA Hessen bietet eine Reihe von Broschüren zur Vertiefung an. Alle Publikationen finden Sie in unserer Mediathek.